Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zum heutigen ersten Regionalausschuss in 2026. Es ist gleichzeitig die letzte Sitzung von Herrn Dr. Schott und der Vorsitzende bedankt sich für sein Engagement, seinen Einsatz und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute und eine angenehme Zeit. Er überreicht ihm einen Blumenstrauß. Herr Dr. Schott bedankt sich.
Zur Tagesordnung schlägt der Vorsitzende vor, die sich mit der Rathenaustraße befassenden Themen zusammen zu besprechen. Hierzu gehöre auch eine Bürgerfrage.
Der Ausschussbestätigt einstimmig die so geänderte Tagesordnung.
Ein in Alsterdorf wohnender Bürger führt aus, dass es sehr viele Bürger gäbe, die wissen möchten, was genau mit der Rathenaustraße passieren solle. So stelle sich die Frage, warum der alte, vorhandene Radweg nicht benutzt würde? Manche sagen, dass es an den Bäumen liege. Aus seiner Erfahrung würde der Radweg benutzt werden, weil die Alternative nur die gefährliche Rathenaustraße oder der Weg an der Alster sei. Die Rathenaustraße sei ein Parkplatz geworden, wo auch Urlauber, die das Flugzeug nehmen, parken würden. Des Weiteren werde der weiße Streifen auf der Straße von den PKW-Fahrern nicht respektiert. Den Radweg halte er für breit genug, um einen Radweg zu errichten.
An dieser Stelle fragt der Bürger, warum der vorhandene Radweg nicht instandgesetzt werden könne, um ihn dann zu nutzen?
Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und verweist mit Antworten auf den TOP 4.1 und den TOP 4.2.
Der Vorsitzende weist auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung hin, die in § 15 (1) die Möglichkeit des Verlangens nach einem Wortprotokoll vorsehe. Für die Gremienbetreuung bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Ferner sei die Lesbarkeit von Wortprotokollen erschwert, da alle Füllwörter mit dokumentiert werden. Er bittet im Falle eines Verlangens nach einem Wortprotokoll, dieses zielgerichtet zu tun. Bei Bedarf könne sich mit der Gremienbetreuung hinsichtlich eines Termines zur Abhörung der Aufnahme in der Dienststelle verabredet werden.
Hinsichtlich der Niederschrift vom 01.12.2025 habe Herr Dr. Bormann zu TOP 5.1 einen Veränderungswunsch, den der Vorsitzende verliest. Inhaltlich sei der Wunsch passend und konnte auch so von der Gremienbetreuung nach erneutem Abhören der Aufnahme bestätigt werden.
Der Ausschussgenehmigt einstimmig die so korrigierte Niederschrift. Diese wird durch die Gremienbetreuung noch einmal versenden.
Es liegen keine Eingaben vor.
Herr Landbeck korrigiert seine Aussage aus der letzten Sitzung dahingehend, dass nach einer Ortsbesichtigung des Fachbereiches und der Polizei die Lösung nicht darin bestehen könne, einfach nur die Markierung zu entfernen. Es würde dann eine komplette, bauliche Veränderung anstehen, die mit einem hohen Einsatz von Ressourcen verbunden wäre. Für das Bezirksamt läge hier somit nach Abwägung der Fakten keine prioritäre Maßnahme vor, da die notwendigen Ressourcen nicht vorhanden seien. Sollte die Politik dieses dennoch umgesetzt haben wollen, so wäre eine entsprechende Diskussion im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität anzusiedeln.
Herr Dr. Bormann weist auf den im Titel geführten Wunsch hin, dass nur die Aufleitungsmarkierung entfernt werden möge und erkundigt sich, inwiefern dieses eine größere Baumaßnahme auslöse? Man wolle nur erreichen, dass Menschen eben nicht irreführenderweise auf einen gefährlichen Radweg geführt werden.
Herr Landbeck fügt ein, dass in dem Fall kein Radweg mehr vorhanden sei.
Dieses bestätigt Herr Dr. Bormann, da es sich nach Aussage der Polizei sowieso nicht um einen anweisungsfähigen Radweg handele. Das heißt, dass es eine Aufleitungsmarkierung für einen nichtbenutzbaren Radweg gäbe. Aus diesem Grund sollte die Markierung zur Aufleitung entfernt werden.
Der Fachbereich, so Herr Landbeck, sehe eine Entfernung der Aufleitungsmarkierung in einem Gesamtkontext, der dann vorsähe, dass in dem Fall auch die Radwegeführung baulich hergerichtet werde.
Frau Schenkewitz stellt fest, dass entsprechende Wünsche häufig nach einer Ortsbesichtigung und konkreten Befassung in einem Gesamtkontext gesehen würden. Hierzu könnten auch rechtliche Betrachtungen gehören. Aus ihrer Sicht sei ein unechter Fahrradweg besser als gar keiner. Auf eine Zusammenarbeit mit dem KUM bezogen weist sie darauf hin, dass im Falle einer Umsetzung das Geld an anderer Stelle fehlen würde. Die Polizei habe sich die Örtlichkeit angesehen und auch die Sicherheit geprüft. Da von hier keine Einwände kamen, sei die Sicherheit noch als gegeben anzusehen. Aus Sicht von Frau Schenkewitz sei keine Verbesserung durch eine Entfernung der Aufleitungsmarkierung erkennbar.
Herrn Messaoudi erschließt sich der Sinn und Zweck des Antrages nicht. Der Radweg sei nicht benutzungspflichtig. Ob er auch nicht benutzbar sei, stelle eine individuelle Interpretation dar. Auf seine Aussage, dass dort Menschen mit dem Fahrrad führen, wird Widerspruch im Gremium laut. Herr Messaoudi stellt infrage, ob sich durch eine Entfernung der Aufleitungsmarkierung eine Verbesserung der Situation einstelle.
Herr Redlich weist darauf hin, dass bei einem Ortstermin festgestellt werden würde, dass auf dem Radfahrstreifen nicht mehr gefahren werde und dass manche Mitglieder im Gremium dort wohnen würden und die Situation gut beurteilen könnten. Er stellt fest, dass für die Entfernung des Weges das Geld nicht vorhanden sei. Unverständlich sei es für ihn jedoch, dass das Geld für die Entfernung der irreführenden weißen Linie ebenfalls fehlen würde. Er möchte wissen, welcher Fachbereich die Aussage getätigt habe, dass alles zusammenhinge und man es nicht umsetzen könne? Ferner möchte Herr Redlich wissen, ob bei der Besprechung auch die Polizei zugegen war?
Herr Landbeck antwortet, dass es sich um einen Ortstermin zusammen mit der Polizei und dem Fachamt Tiefbau gehandelt habe. Bei Entfernen der Markierung sei es naheliegend, gleich eine bauliche Maßnahme zu initiieren.
Frau Jenkner stellt die Sichtweise der Fahrradfahrer dar und begründet, warum die Entfernung der Aufleitungsmarkierung wünschenswert sei. Die Autofahrer sehen die Markierung und wissen, dass es hier einen Fahrradweg gibt. Es ziehe aggressives Verhalten nach sich, wenn die Radfahrer dann aber auf der Fahrbahn fahren, obwohl ein Fahrradweg vorhanden sei. Dieses stelle eine gefährliche Kombination dar. Grundsätzlich sei eine Sanierung wünschenswert, aber primär sei es wichtig, dass die Markierung und die damit verbundene Gefahrensituation entfernt werde, zumal hierfür die Kosten nicht so hoch sein würden.
Frau Mieth-Gurke berichtet aus eigener Erfahrung, dass dort viele Autos parken. Für den Radfahrer würde dies bedeuten, dass er auf der Straße fahrend nur für die Einmündung Wolfsonweg auf diesen Streifen geführt werde, um ihn gleich danach wieder zu verlassen. Aus ihrer Sicht mache es für den Radfahrer keinen Sinn, die Aufleitung zu benutzen. Ihr Vorschlag sei, nur eine Markierung zu entfernen. Dies hätte den psychologischen Effekt, dass durch den Wolfsonweg fahrende Autofahrer dann anhielten. Frau Mieth-Gurke betont, dass diese Linie Autofahrer darauf aufmerksam machen würde, dass dort Radfahrer unterwegs sein könnten. Daher halte sie die Markierung weder für irreführend noch für fälschlich.
Frau Clément zeigt sich irritiert, dass die Verwaltung darauf bestehe, dass dieses widersinnige Konstrukt erhalten bliebe. Es gäbe eine Aufleitung auf einen Fahrradweg, aber keinen Fahrradweg. Dies sei nicht verständlich, zumal dieses Konstrukt nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen sei.
Herr Landbeck verdeutlicht, dass es sich nicht um eine aktive Gegenargumentation handele, sondern um eine Abwägung und Priorisierung. Der Fachbereich sei mit seinem technischen Fachverstand zusammen mit dem PK 33, bestehend aus Fachleuten für Verkehrssicherheit, gemeinsam zu der Einschätzung gekommen, dass entweder ein Belassen oder eine Änderung als Lösung im Raum stehe. Eine Änderung würde jedoch in einem größeren Umfang umgesetzt werden. Das Gremium habe die Möglichkeit, sich die Örtlichkeit anzusehen oder eine Alternativempfehlung zu unterbreiten.
Frau Clément weist auf die Antragsaufteilung hin, die unter 1. die Entfernung der Aufleitungsmarkierung vorschlage, was beantragt werden könne.
Herr Dr. Schott fasst zusammen, dass das Ziel des Antrages gewesen sei, dass die Verwaltung sich damit befasse und prüft. Dieses sei nun geschehen und auch eine Rückmeldung sei erfolgt. Er habe den Eindruck durch die Aussage von Herrn Landeck, dass sich intensiv vor Ort damit befasst wurde. Aus seiner Sicht könne der Antrag als erledigt erklärt werden. Herr Dr. Schott sieht auch eine höhere Sicherheit mit einer Linie auf der Straße, als wenn diese vollständig entfernt würde. Da es sich um Verkehrssicherheitsfragen handele, würde er diese Entscheidung in die Hände der Polizei legen. Er halte eine Beschlussfindung in diesem Ausschuss für nicht richtig. Vielmehr hoffe er, dass Herr Landbeck die Frage nach nur einer Linie mitnähme und die Verwaltung sich hierüber noch einmal Gedanken machen könne.
Herr Fiedel ist verwundert, da die Anfrage von VOLT und die Antwort der Polizei darauf in eine andere Richtung ginge. Er möchte wissen, ob der Experte in den Ausschuss geladen werden könne? Er befürchtet, dass die von der CDU eingebrachte Idee einer Änderung zu einer Haltelinie die Gegebenheiten noch stärker verändern würden, als dass man die Aufleitung ganz wegnimmt.
Herr Dr. Bormann erklärt im Interesse der Klarheit, Erkundigungen einholen zu wollen. Er zitiert die damalige Antwort der Polizei auf die Anfrage des vergangenen Jahres zu dem baulichen Radweg, der nicht den heutigen Anforderungen an die Einrichtung von Radverkehrsanlagen entspreche. Trotz dieser Aussage werde aufgeleitet. Es gebe eine eindeutige Markierung, die auf einen nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden baulichen Radweg führe. Da das Problem heute nicht gelöst werden könne, werde Herr Dr. Bormann aus Eigeninitiative eigene Erkundigungen einholen und diese vortragen, wenn sie das Urteil der Ortsbegehung in Zweifel ziehen. Er zieht den Antrag zurück.
Herr Messaoudi bittet um Aufnahme in das Protokoll, warum die Aufleitungsmarkierung nicht losgelöst von dem Rückbau des Radweges entfernt oder verändert werden könne.
Protokollnotiz: Aufgrund der sehr großzügigen baulichen Ausgestaltung der Einmündung, insbesondere der westlichen Bordsteinführung mit einer deutlich zurückgesetzten Radwegaufleitung, ist eine alleinige Demarkierung der Radwegfurt in der Einmündung Wolffsonweg/Alsterdorfer Straße nicht möglich. Es müsste zumindest die Neumarkierung einer unterbrochenen Fahrbahnbegrenzung und eine zusätzliche großflächige Sperrflächen auf der westlichen Seite im Einmündungsbereich als Ersatz erfolgen, die ebenso - auch auf Grund von Phantommarkierungen - vielen Verkehrsteilnehmer irritieren könnte. Deshalb wäre es naheliegend, die Einmündung Wolffsonweg/Alsterdorfer Straße baulich umzugestalten, um eine Demarkierung der Radwegfurt möglich zu machen einschließlich neuer Bordsteinführungen etc. sowie zumindest teilweisen Rückbau des baulichen Radweges auf der nördlichen Seite. Aufgrund der Vielzahl von Aufgaben im Fachbereich Tiefbau und der knappen Ressourcen kann ein Umbau nicht kurzfristig erfolgen (s.a. Drs. 22-1467 <https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015768>) und wird nach derzeitigem Stand nicht prioritär gesehen, zumal die Alsterdorfer Straße nicht zum Netz der bezirklichen Radrouten gehört und nach erster Einschätzung die alleinige Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn in diesem Teilabschnitt der Alsterdorfer Straße als sicher betrachtet werden dürfte. Eine Ergänzung zur Linienführung erscheint hier nicht erforderlich. Es ist im letzten Satz schon auf die alleinige Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn hingewiesen.
Zur Nachfrage Markierung: Die Markierung erfolgt nach Vorgaben der StVO und RMS (Richtlinie für Markierung von Straßen). Die Markierung für eine Radfahrerfurt hat andere Vorgaben (Strichstärke 0,25 m als unterbrochener Querstrich 0,20 m/0,50m) als eine unterbrochene Fahrbahnbegrenzung in einer Einmündung mit bevorrechtigter Straße (Strichstärke 0,25 m als unterbrochener Querstrich 1,50 m/1,50m). Von daher kann eine einzelne Line der Radwegfurt nicht die Funktion der unterbrochenen Fahrbahnbegrenzung in einer Einmündung mit bevorrechtigter Straße übernehmen.
Frau Schenkewitz bittet die VOLT-Fraktion, bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen, die mit Geld behaftet sind, sich noch einmal an den KUM zu wenden.
Der Antrag gemäß Drs. 22-1613 wird zurückgezogen.
Herr Dr. Bormann stellt fest, dass es zur Rathenaustraße eine eindeutige Beschlusslage gebe. Die aus dem Jahr 2021 stammende Drs. 21-2475 <https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010821> „Rathenaustraße - Sicher Radfahren am Alsterlauf!“ wurde mit einer relativ breiten Mehrheit in diesem Ausschuss für die Planung und Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Zwei Fraktionen hätten damals dagegen gestimmt. Die Begründung von damals sei auch heute noch richtig. Erstens sei der alte Radweg nicht mehr benutzbar und werde daher laut Straßenverkehrsbehördlicher Anordnung zurückgebaut, sodass der Mischverkehr bliebe. Zweitens sei die Rathenaustraße ein wichtiger Bestandteil der Veloroute 4 (Radschnellweg), der mit einem Mischverkehr und Tempo 50 diesem Standard einer Veloroute nicht gerecht werde. Drittens gebe es auf einer echten Fahrradstraße Vorfahrt für den Radverkehr, was wiederum für eine verstärkte Sicherheit sorge. Herr Dr. Bormann stellt fest, dass sich in der Sache hinsichtlich der Rathenaustraße nichts erledigt habe. Es sei sinnvoll, in die Planungen einzusteigen, da der Radweg obsolet sei. Genau das wolle seine Fraktion auf Basis der aktuellen Verkehrsuntersuchung und des dort vorliegenden fachlichen Planfalls 6 erreichen. Dieser sehe keine komplette Sperrung für Kfz-Verkehr vor, sondern nur für Durchgangsverkehre. Anlieger-, Rettungs- und Lieferverkehre könnten weiterhin dort fahren.
Der vorliegende Antrag sehe eine Bürgerbeteiligung vor und greife auf, was bereits im Jahr 2021 gefordert wurde. An dieser Stelle zitiert Herr Dr. Bormann aus der Anlage der Drs. 21-1881 <https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010231> vom 16.12.2021. Jedoch würde eine Bürgerbeteiligung ohne vorherige Planung den Gesamtprozess erheblich verlängern, sodass er sich dafür ausspricht, dass zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung bereits ein ausgearbeiteter Plan präsentiert werden könne. Abschließend drängt Herr Dr. Bormann auf eine zügige Planung, von der bereits vor vier Jahren gesprochen worden sei und hofft auf eine Beschlussfindung.
Herr Dr. Schott führt aus, dass im Ausschuss seinerzeit diverse Varianten vorgestellt wurden, die alle ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt hätten, vor allem aber Nachteile für die umliegenden Straßen. Er hinterfragt den Vorschlag der VOLT-Fraktion, sich mit ihrem Antrag auf eine Variante festlegen zu wollen und möchte wissen, wo da die Bürgerbeteiligung bliebe, zumal die Ausführungsplanung für die Bürger nicht mehr von so großem Interesse sei? Aus diesem Grunde werde der Antrag, so wie er hier eingebracht wurde, abgelehnt. Der Antrag der GRÜNE-Fraktion zeige hingegen ein Verfahren auf, wie mit der Thematik umgegangen werden könne. Da auch seine Fraktion sich noch intensiv mit der Angelegenheit befassen werde, schlägt die CDU-Fraktion eine Vertagung des Antrages unter TOP 4.3 vor und bietet bilaterale Gespräche mit dem Ziel einer gemeinsamen Verfahrensentscheidung an.
Herr Redlich erläutert die Abweichungen seiner Fraktion zu dem bisher vorgeschlagenen Vorgehen. Hierzu gehörte ein Verstehen der Auswirkungen. Dazu gehöre auch eine weitere Erklärung der dargelegten Zahlen, die auch von vielen Bürgern nicht verstanden würden und somit tendenziell zu einer ablehnenden Haltung gegenüber sinnvollen Maßnahmen führten. Er betont noch einmal, dass eine ausgewogene Verkehrspolitik notwendig sei, zu der auch Fahrradfahren gehöre. Der Vorschlag des Werkstattgespräches sei es, sich den Inhalt der 141 Seiten und des 46 Seiten umfassenden Berichtes von ARGUS konkret erklären zu lassen, zumal auch unverständliche Abkürzungen wie DTVw verwendet würden. So müsse ein Wert wie die durchschnittliche tägliche Verkehrsdichte an Werktagen konkretisiert werden, zumal von 13.000 Kfz am Tag gesprochen werde. Herr Redlich fasst zusammen, dass seine Fraktion es für sinnvoll erachte, die Verunsicherung, die in der Bevölkerung und im Stadtteil wahrgenommen werde, aktiv vor der ersten Planverschickung anzugehen und als ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker zu erläutern und bewusst die Bürger mitzunehmen, bevor der erste Plan im Detail erstellt werde. Er freue sich über die Aussage von Hern Dr. Schott, dass ihm der Antrag durchaus sympathisch sei und könne sich im Zuge einer gemeinsamen, weiteren sachdienlichen Diskussion eine Vertagung vorstellen. Sollten die Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen zu groß sein, müsse diskutiert werden, wie diese verändert werden könnten, damit die Bürger sie annehmen. Als Politiker und politische Gremien habe man auch die Aufgabe, überörtliche Interessen mitzuberücksichtigen.
Frau Mieth-Gurke schließt sich den Worten von Herrn Dr. Schott an. Sie weist darauf hin, dass die im Antrag erwähnten Schulen und Gewerbetreibende nicht in der Rathenaustraße vorhanden seien. Auch die Bewohner der Alsterdorfer Straße und Bebelallee fehlten und müssten in allen Schritten einbezogen werden - so auch bei den Fachgesprächen. Generell müsse die Öffentlichkeit mit einbezogen werden. Hinsichtlich des Vorschlages einer Onlinebefragung führt Frau Mieth-Gurke aus, dass nicht klar sei, wer sich daran beteilige und ob das Ergebnis dann repräsentativ sei? Auch sie spricht sich für eine Suche nach Alternativen aus, die wiederum die Bebelallee von zusätzlichem Verkehr entlaste.
Ein Bürger fragt, warum die Veloroute über den Maienweg führe, dann links und wieder rechts verschwenke, anstatt den Maienweg bis zur Alsterkrugchaussee durchzuziehen?
Frau Timm, Mitglied des KUM-Ausschusses, in dem diese Frage ebenfalls besprochen wurde, erklärt, dass der Maienweg aufgrund des erhöhten PKW-Aufkommens schlecht zu einer Fahrradstraße umfunktioniert werden könne. Die Rathenaustraße sei im Vergleich hierzu weniger befahren.
Herr Oltrogge führt aus, dass es drei Stellen gebe, auf denen Fahrradfahrer fahren könnten: Auf der Straße, auf dem direkt angrenzenden Weg und am Wasser. Für ihn sei kein rationaler Grund ersichtlich, warum dort eine Fahrradstraße errichtet werden müsse. Er sehe, dass der ganze Autoverkehr aus der etwas teureren Rathenaustraße, in die eher normalpreisige Alsterdorfer Straße geführt werde. Er hält die angestrebte Maßnahme für nicht gerecht.
Herr Messaoudi sagt, dass er sich für TOP 4.2 ebenfalls nicht erwärmen könne. Er lobt den Ansatz von TOP 4.3, auf Diskurs miteinander gehen zu wollen. Einer Vertagung würde seine Fraktion unterstützen. Über den Punkt 1 habe er sich sehr gefreut, da er es schwierig finde, dass sprachlich sehr viele Menschen einfach ausgeschlossen würden, Politik oder Kommunalpolitik nachvollziehen zu können. Hier würde eine Möglichkeit geschaffen, Menschen „mit ins Boot“ nehmen zu können. Seiner Auffassung nach ginge es mit diesem Punkt nicht weit genug. Herr Messaoudi regt an, dass diese Forderung für sämtliche Gutachten gelten sollte, damit Politik überall im Zuständigkeitsbereich verständlich sei.
Ein Bürger erklärt, für eine Bürgerinitiative zu sprechen. Der Vorschlag von Herrn Dr. Bormann sei keine Bürgerbeteiligung und würde hinterher zu dem bekannten Ärger führen, sodass sich die Bürger fragen, ob sie verarscht würden. Es sei alles beschlossen bis auf ein paar kleine Details. Zu TOP 4.3 führt der Bürger aus, dass der Antrag bombastisch aufgebaut sei und alle berücksichtigte, nur die wirklich Betroffenen, nämlich die Anwohner der Alsterdorfer Straße und der Bebelalle, seien in diesem Antrag nicht einmal erwähnt worden. Er lege Wert darauf, dass auch in den Fachgesprächen die Betroffenen hinzugeladen werden.
Herr Redlich bedankt sich für die Rückmeldungen. Er macht deutlich, dass in dem Antrag die Menschen in den anliegenden Straßen mit gemeint seien. Sie mögen zwar nicht wörtlich erwähnt worden sein, aber im Text seien sie mit angesprochen. Er bezieht sich auf sein vorher Gesagtes, dass, wenn die Auswirkungen zu groß seien, man nach Auswegen suchen müsse, um diese zu minimieren. Herr Redlich betont, dass die Menschen in den betroffenen Straßen explizit mit angesprochen worden seien und nicht nur die in der Rathenaustraße wohnenden. Die Staffelung der öffentlichen Beteiligung müsse besprochen werden. Hierzu gehörte das bezirkspolitische Fachgespräch, das die öffentliche Beteiligung nicht ausschließe und die Fragen der Bezirkspolitiker beantworte. Anschließend sei in die öffentliche Beteiligung zu gehen. Über die konkrete Vorgehensweise könne heute nicht abgestimmt werden. Dieses sei überparteilich zu klären. Auch das Kleingewerbe solle mit einbezogen werden, ebenso die Schulen, wobei hiermit das Umfeld um die Rathenaustraße gemeint sei.
Herr Dr. Schott erklärt, ein großer Fan davon zu sein, fachliche Punkte allgemeinverständlich zu formulieren und Abkürzungen zu erklären. Er zweifelt jedoch daran, dass eine entsprechende Umsetzung in den Aufgabenbereich des Bezirksamts falle, zumal die Gefahr einer Missdeutung oder Fehlinterpretation bestünde. Es müsse daher Gegenstand der Aufgabenerteilung sein, dass ARGUS als Urheber Verständliches liefere. Er empfehle daher eine Vertagung des Antrages.
Herr Dr. Bormann stellt klar, dass das, was als „Verarschung“ bezeichnet wurde, der Verfahrensvorgabe des LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) entspräche und somit senatsseitig vorgegeben sei. Er verwehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Beteiligung sich nur auf die Menschen in der Rathenaustraße bezöge. So sei es im Antrag nicht zu lesen. Alle Menschen seien herzlich Willkommen, sich online oder offline zu beteiligen.
Frau Schenkewitz macht klar, dass hinsichtlich der Aufarbeitung der Rathenaustraße ein gemeinsames Vorgehen von Nöten sei. Dieses sei schon an den Reaktionen in der heutigen Sitzung erkennbar. Es werde nicht verstanden, was gemeint sei und was gemeint sei, wurde vielleicht nicht mitgenommen. Sie weist darauf hin, dass an alle Verkehrsbeteiligte gedacht werden müsse. Um in der Planung weiter voranzukommen, müsse dem Bezirksamt konkret der Wille mitgeteilt werden. Ihre Fraktion, so Frau Schenkewitz, sei gegen eine Totalsperrung für den Autoverkehr - egal ob mit Modalfilter oder ohne. Sie spricht sich dafür aus, dass zusammen und nicht gegeneinander gearbeitet werde. Man werde den Anfang machen und sei für eine Vertagung, um im Vorfeld Meinungen von Betroffenen einzuholen.
Protokollnotiz: Als modaler Filter oder Modalfilter wird in der Fachsprache der Stadt- und Verkehrsplanung die Sperrung von Verkehrswegen für bestimmte Verkehrsmittel <https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsmittel> bezeichnet. Um sensible Stadtbereiche zu beruhigen, werden oftmals Kraftfahrzeuge von der Durchfahrt ausgeschlossen. Baulich werden modale Filter meist durch Pfostensperren <https://de.wikipedia.org/wiki/Poller> realisiert. Es können allerdings auch Pflanzkübel und andere Hindernisse wie Gesteinsbrocken zum Einsatz kommen. Mit Hilfe von versenkbaren oder umklappbaren Sperrpfosten kann darüber hinaus der Zugang flexibel auf bestimmte Gruppen von Kraftfahrzeugen, zum Beispiel einzelne Anwohner, den Linienbus, Feuerwehr oder Müllabfuhr, beschränkt werden. (Quelle: Wikipedia).
Herr Messaoudi stimmt Herrn Dr. Schott zu, dass das Bezirksamt nicht die Aufgabe der sprachlichen Verdeutlichung des ARGUS-Gutachtens übernehmen könne. Dies müsse in der künftigen Auftragsvergabe geregelt sein. Über den Zuspruch zur leichteren Sprache durch mehrere Fraktionen freue er sich. Er wünscht sich, dass bei der Überarbeitung dieses Antrages durch ARGUS hieran gedacht werde.
Herr Redlich betont, dass im Antrag gemeint sei, dass ARGUS in die Übersetzung der Fachsprache mit eingebunden werden müsse. Das könne das Bezirksamt nicht. An Frau Schenkewitz gewandt verdeutlicht Herr Redlich, dass die Ideologie seiner Fraktion Menschen zu Fuß, auf Fahrrädern und im Auto einbeziehe und nicht nur Radfahrende Menschen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag gemäß Drs. 22-1769 abstimmen: Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Vorsitzende verweist auf die Diskussion unter TOP 4.2 und lässt über den Antrag gemäß Drs. 22-1791 abstimmen: Der Antrag wird einstimmig vertagt.
Frau Clément bittet um Erneuerung der Piktogramme, da diese für Autofahrer ein wichtiger Hinweis seien.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1690 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1723 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1724 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1725 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1726 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1727 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1728 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1729 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1778 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1779 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1706 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1756 zur Kenntnis.
Herr Landbeck informiert darüber, dass die Umsetzung des im Jahr 2022 beschlossenen Antrages nun initiiert worden sei. Der Fachbereich habe die Erstverschickung versandt. Er freut sich mitzuteilen, dass sogar zwei Querungen vorgesehen sein.
Eine Bürgerin möchte die Hausnummern wissen, an denen die Querungen errichtet werden.
Herr Landbeck nennt die direkte Wegebeziehung und wird ergänzt von Herrn Messaoudi und dem Vorsitzenden, dass es sich um die Verbindung Alsterwanderweg/Justus-Strandes-Weg und Alsterwanderweg/Louisa-Kamana-Weg handele.
Herr Messoudi zitiert aus der KUM-Sitzung, dass der Baubeginn ca. im Juli 2026 und die Baufertigstellung für Ende Juli 2027 vorgesehen sei. Er erkundigt sich, ob es bei dieser Zeitschiene bliebe?
Protokollnotiz: Die Bauzeit wird auf 2 Monate geschätzt. Laut aktuellem Zeitplan der Maßnahme „Verkehrsberuhigung Am Hasenberge“ ist der Baubeginn frühestens im Juli 2026 zu erwarten.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1676 zur Kenntnis.
Frau Grichisch erklärt, dass ihre Fraktion der Meinung sei, dass dort etwas getan werden müsse. Die Situation vor Ort sei eine Katastrophe. Ob die gewählte Maßnahme hier hilfreich sei, werde sich nach einem Jahr in der Evaluierung herausstellen. Den Vorwurf der Steuerverschwendung teile sie nicht. Vielmehr sei es eine Maßnahme, die der Verkehrssicherheit diene.
Frau Schenkewitz ist von der Maßnahme begeistert. Es werde jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen, bis die Bevölkerung sie annehme. Sie führt an, dass noch nie so viele Beschwerden im Ausschuss gewesen seien über die Diskrepanz zwischen Bus, Fußgängern, Wartenden, Umsteigenden und Radfahrenden. Die Planung sei damals nicht anders umzusetzen gewesen. Frau Schenkewitz weist darauf hin, dass die Menschen lernen müssten, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Sie finde den Hinweis für Radfahrende, den Radweg und die Übergänge zu benutzen, wichtig. Den Radweg bittet sie, auf der richtigen Seite zu benutzen. Sie spricht sich für ein Weiterbestehen der Zebrastreifen und Hinweisschilder - auch nach Beendigung der Jahresfrist - aus. Diese Testphase resultiere daraus, dass der Eindruck entstanden sei, dass die Menschen das rücksichtvolle Miteinander verlernt hätten.
Ein Bürger ist von der Errichtung der Zebrastreifen hellauf begeistert, weist jedoch auf den fehlenden Querbalken davor hin, der den Radfahrern verdeutliche, dass sie anhalten müssten. Er bemängelt das rücksichtslose Verhalten der Radfahrer auf der Seite von Kaufland und zur Tangstedter Landstraße hin.
Frau Schenkewitz bedankt sich für die Fürsprache zu der Maßnahme. Sie bittet das PK 34 im Zuge ihrer Gespräche mit dem LSBG wegen der Teilentfernung der Zebrastreifen auch den Vorschlag des Bürgers mitzunehmen. Dem schließt sich Frau Grichisch an, da die Zebrastreifen nachgemalt werden müssten.
Ein Bürger hält fest, dass in einem so kleinen Gebiet lächerliche 10 Zebrastreifen mit Verkehrsschildern zu beiden Seiten vorhanden seien. Das Problem sehe er in den Bushaltestellen und stellt die gewählte Lösung infrage, zumal die Zebrastreifen bereits teilweise nicht mehr zu erkennen seien.
Frau Schenkewitz erläutert die Situation an der Bushaltestelle: Menschen stünden an der Bushaltstelle und warteten auf den Bus. Rollerfahrer und Radfahrer fahren zwischen ihnen durch. Da es hier zu Konfliktsituationen käme, sei die Errichtung von Zebrastreifen eine gute Lösung. Sie weist darauf hin, dass es sich um ein Pilotprojekt - auch des Senates - handele und auch, dass es zu rechtlichen Konsequenzen führen könne, sollte es trotzdem zu Kollisionen kommen.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 1771 zur Kenntnis.
Frau Grichisch erklärt, dass die Bürgerin sie angesprochen habe und die Fragen an das Bezirksamt gerichtet seien.
Herr Landbeck informiert darüber, dass er bereits eine Rückmeldung aus dem Fachbereich erhalten habe. Demnach sei die Planung der Hohe Liedt an den LSBG abgegeben worden. Mit der Umsetzung sei jedoch nicht vor dem Jahr 2028 zu rechnen.
Protokollnotiz: Die Straße Hohe Liedt westlich der Tangstedter Landstraße wurde in das Projekt Radroute Plus integriert mit dem Ziel, die Rad- und Fußverkehrsführung zu vereinheitlichen. Das Projekt wurde auf Initiative der Bezirkspolitik an den LSBG übergeben. Aktuell ist dem Bezirksamt kein weiterer Zeitplan bekannt. Eine Umsetzung vor 2028 ist jedoch kaum realistisch, selbst wenn die Planung nun weiter vorangetrieben werden würde.
Für die Tangstedter Landstraße wird derzeitig die Entwässerungsplanung erstellt. Eine Umsetzung der Maßnahme zwischen Landesgrenze SH und AK Heidberg ist für den Herbst 2026 angesetzt. Eine genaue Bauablaufplanung liegt derzeitig noch nicht vor, weshalb sich die Ausführungszeiträume noch verändern können.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1799 zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1546.1 zur Kenntnis.
Zu Drs. 22-0958 „WLAN für das Bürgerhaus Langenhorn“ zeigt sich Frau Grichisch erstaunt, da die AWO bereits WLAN für ihre Arbeit nutze, warum die Umsetzung des Beschlusses so lange dauere.
Frau Schenkewitz antwortet, dass das WLAN-Netz erweitert werden müsse, um auch für Veranstaltungen genutzt zu werden, da die AWO dort nur ihr eigenes Netz habe. Die Antragsbearbeitung und -prüfung laufe über die Telekom, die u.U. noch Leitungslegearbeiten im öffentlichen Raum durchführen müsse. Die aktuelle Kostenschätzung belaufe sich zurzeit auf rund 127.000 Euro. Man sei jedoch weiterhin an einer Lösungserarbeitung dran.
Herr Messaoudi zeigt sich sehr überrascht und schlägt vor, verschiedene Anbieter für diese Adresse anzufragen. Dass hierfür eine extra Leitung gelegt werden müsse, leuchte ihm nicht ein. Ferner sei nicht mit überdimensionierten Zugriffsdaten zu rechnen. Er bitte den aktuellen Stand zu Protokoll zu geben.
Protokollnotiz: Derzeit steht eine bezirksamtsinterne Verständigung über technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten aus, die zugleich Voraussetzung für die künftige Bereitstellung von WLAN für das Bürgerhaus Langenhorn erforderlich ist.
Frau Schenkewitz antwortet auf den Einwand eines Bürgers, dass eine Genehmigungsfähigkeit vorhanden sein müsse. Ferner sei die Auslegung der Räume zu betrachten. Das Bezirksamt sei nur Mieter.
Der Ausschuss nimmt die Drs. 22-1790 zur Kenntnis.
Der Vorsitzende weist auf den verteilten Informationszettel hin, dass die Öffnungszeiten im Kundenzentrum Langenhorn auf ein Einschichtmodell umgestellt werden sollen.
Protokollnotiz: Der Informationszettel wird der Niederschrift in ALLRIS beigefügt.
Herr Messaoudi fragt nach dem Treppengebäude und der Restmauer, die vom damaligen Freibad am Alsterwanderweg übrig seien. Seit rund 1,5 Jahren sei es durch ein Flatterband abgesperrt. Er bittet um Übermittlung des aktuellen Sachstandes.
Protokollnotiz: Die Absperrung erfolgte aus Verkehrssicherungsgründen, nachdem an der Stützwand Setzungsrisse festgestellt wurden, die auf eine Beeinträchtigung der Standsicherheit hindeuteten.
Eine Bürgerin weist auf eine Einbahnstraßensituation in der Kleinen Tangstedter Landstraße hin. Es sei bereits häufig beobachtet worden, dass Fahrzeuge, die in die Kleine Tangstedter Landstraße fahren, diese entgegen der Einbahnstraßenführung ab der Ecke Tannenweg in Richtung Langenhorner Chaussee wieder verlassen würden. Frau Timm weist darauf hin, dass dieses Thema bereits mehrfach in der Vergangenheit im Ausschuss diskutiert wurde.
Protokollnotiz (Antwort PK 34): Der erwähnte Bereich wurde von Kollegen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde in Augenschein genommen mit dem Ergebnis, dass die Beschilderung eindeutig und ausreichend gemäß der Straßenverkehrsordnung für Verkehrsteilnehmer zu erkennen ist. Es liegt die Vermutung nahe, dass Verkehrsteilnehmer, die entgegengesetzt den Teilabschnitt nutzen, dieses bewusst machen, um eine Zeitersparnis zu haben. Ob so ein Verhalten tatsächlich vorliegt, wird durch vermehrte Beobachtung der Ordnungskräfte überprüft. Die Unfalllage in diesem Bereich liegt bei null.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19:23 Uhr.