22-1613

Rückbau irreführender Aufleitungsmarkierungen am Wolfssonweg und Entsiegelung der Radverkehrsanlage

Antrag

Sachverhalt

Zusammenfassung in Einfacher Sprache:

Wer beantragt was? Die Volt-Fraktion möchte einen Radweg auf den aktuellen Stand der Straßenverkehrsordnung bringen.

Worum geht es? Eine Straßenmarkierung für Fahrradfahrer*innen an der Kreuzung Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße entspricht nicht der aktuellen Straßenverkehrsordnung. Der dazugehörige Radweg ist veraltet.

Was soll erreicht werden? Die fehlerhafte Straßenmarkierung soll entfernt werden. Der dazugehörige Radweg soll wenn möglich entsiegelt werden.

Warum ist das wichtig? Die Sicherheit für Fahrradfahrer*innen wird dadurch erhöht.

Sachverhalt:

Im Einmündungsbereich Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße besteht derzeit eine Markierung („Aufleitung“) für den Radverkehr, die Radfahrende vom Mischverkehr auf der Fahrbahn in Richtung eines sogenannten „baulichen Radwegs“ leitet.

In ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Antrag der Volt-Fraktion (Drucksache 22-1170) hat das Polizeikommissariat 33 diese Markierung ausdrücklich als „Aufleitung“ auf einen „baulichen Radweg“ bezeichnet. Gleichzeitig wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde in Beantwortung der Volt-Anfrage Qualifizierung und Standards von Radwegen im Bezirk Hamburg-Nord am Beispiel der Alsterdorfer Straße“ (Drucksache 22-1468, 09.10.2025) klargestellt:

Im Bereich der Alsterdorfer Straße existiert nach polizeilicher Definition kein durchgängig nutzbarer baulicher Radweg, der den Anforderungen der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA)2010 und der VwV-StVO entspricht.

Die dortigen Radverkehrsanlagen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und erfüllen nicht die erforderlichen Regelbreiten.

Radverkehrsanlagen (oder Teile davon) sind zurückzubauen, wenn diese den Anschein erwecken, als führten sie zu entwidmeten oder unzureichenden Radwegen. Das gilt auch für die Entfernung von Markierungen.

Auch das Bezirksamt weist in seiner Antwort (Drucksache 22-1467) auf die Unzulänglichkeit der baulichen Radwege hin: “Bei dem bestehenden baulichen Radweg handelt es sich um ein Relikt aus einer früheren Überplanung des Straßenraums, der ein anderes Verständnis von Radverkehrsführungen und andere Vorgaben hinsichtlich Breite und Lage zugrunde lagen. Durch die geringe Breite, die schlechte Beschaffenheit der Oberfläche und die Einschränkungen durch direkt angrenzend parkende Fahrzeuge und/oder auf dem Radweg abgestellte oder in ihn hineinragende Fahrräder und andere Hindernisse wird dieser Radweg von Seiten des Bezirksamtes als unzureichend eingestuft.”

Vor diesem Hintergrund ist die fortbestehende Markierung einer „Aufleitung“ im Kreuzungsbereich Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße sachlich und verkehrsrechtlich irreführend. Sie suggeriert die Existenz eines nutzbaren und sicheren Radwegs, der tatsächlich nicht besteht. Dies kann bei Radfahrenden Fehlentscheidungen hervorrufen, die zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich und dem weiteren Verlauf der Strecke führen.

Zudem ist die Fläche, auf die diese Markierung verweist, weder als standardgerechte Radverkehrsanlage qualifiziert noch verkehrssicher ausgeführt. Ein Rückbau dieser unzulänglichen Fläche könnte zugleich die Gelegenheit bieten, versiegelte Verkehrsflächen zu entsiegeln und gestalterisch aufzuwerten, was im Sinne der Hamburger Klimaanpassungsziele und der Flächenstrategie des Bezirks steht.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. in Abstimmung mit der Polizei Hamburg (PK 33) und der Straßenverkehrsbehörde umgehend die Entfernung der Aufleitungsmarkierung im Einmündungsbereich Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße zu veranlassen, da diese Markierung auf einen nicht-standardgerechten und nicht benutzungspflichtigen Radweg verweist und somit eine irreführende Verkehrssituation schafft;
  1. zu prüfen, ob die angrenzende, als „baulicher Radweg“ bezeichnete Fläche auf seiner gesamten Länge, von der Einmündung Wolfssonweg bis zum Braamkamp angesichts der polizeilichen und bezirksamtlichen Einschätzung, dass kein nutzbarer baulicher Radweg vorliegt zurückgebaut und entsiegelt werden kann, um Raum für eine klimaverträglichere und gestalterisch hochwertigere Flächen zu schaffen;
  2. dem RegA FOLAG über die Ergebnisse der Abstimmung mit der Polizei und dem Landesbetrieb Verkehr zu berichten und, im Falle der Ablehnung durch diese, Vorschläge für eine alternative, sichere Radverkehrsführung zu unterbreiten.

Antje Nettelbeck

Jan D. Talleur

Dr. Jörg Bormann

( Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Anhänge

Fotos

Fotografien der Kreuzung Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße mit parkenden Autos im unmittelbaren Kreuzungsbereich und der fraglichen Fahrbahnmarkierung zum “baulichen Radweg”.

Lokalisation Beta
Alsterdorfer Str.

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