Röntgenstraße 22 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.01.2026, Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.1.9
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr.Bettina Schomburg
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