Stellungnahme zur Fortsetzung der Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rathenaustraße
Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Was soll passieren? Was ist das Ziel? Warum ist das wichtig? Mit der Fahrradstraße gibt es: ● mehr Sicherheit für alle, ● bessere Verbindungen im Radnetz der Stadt, ● weniger Lärm und Abgase in der Wohnstraße. Das hilft auch dem Klima: Wenn Radfahren sicher und angenehm ist, steigen mehr Menschen vom Auto aufs Rad um. |
Die Rathenaustraße zwischen der Sengelmannstraße und der Wilhelm-Metzger-Straße ist ein zentrales Scharnier der Radroute 4 im Hamburger Radnetz und zugleich Wohnstraße mit hohem Freizeitwert. Die Radroute 4 verbindet die Innenstadt mit den nördlichen Stadtteilen bis an die Landesgrenze und perspektivisch in Richtung Bad Bramstedt sowie südlich über Rotherbaum, Neustadt durch den alten Elbtunnel mit Sinstorf und, mit weiterem Anschluss, mit dem Radfernweg nach Tostedt. Sie schließt südlich die bereits umgesetzten Fahrradstraßen am Westufer der Außenalster (u. a. Alsterufer, Harvestehuder Weg) ein und knüpft östlich an die Radroute 9 (Ostufer der Alster) an.
Der genannte Abschnitt der Rathenaustraße übernimmt in diesem Radverkehrsnetz mehrere Funktionen zugleich: Alltagsroute für Berufspendler zwischen Innenstadt und den Stadtteilen im Alsterumfeld, Freizeitverbindung entlang des Alsterlaufs und, perspektivisch, als Zubringerachse zur künftigen Radroute Plus (Radschnellweg) in Richtung Landesgrenze.
Die Qualität der Radverkehrsführung in der Rathenaustraße hat daher nicht nur lokale, sondern netzweit übergeordnete Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 17. Juni 2021 den Antrag „Rathenaustraße – sicher Radfahren am Alsterlauf!“ beraten und beschlossen. Mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und FDP wurde das Bezirksamt beauftragt, Planungen für eine durchgehende Fahrradstraße in der Rathenaustraße vorzulegen.
Jüngst hat das Bezirksamt in Drucksache 22-1362 erläutert, dass der bestehende bauliche Radweg in der Grünanlage entlang der Rathenaustraße nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Er ist zu schmal, weist erhebliche Schäden auf und wird in Teilen von Baumwurzeln unterwandert. Eine verkehrssichere Sanierung im Bestand ist nicht möglich. Deshalb soll der Radweg abschnittsweise zurückgebaut werden, um zu verhindern, dass er weiterhin genutzt wird. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Straßenraumaufteilung steht damit fest, dass der Radverkehr künftig auf der Fahrbahn geführt werden muss.
Aus dem Zusammenspiel von politischem Auftrag (Fahrradstraße) und baulicher Notwendigkeit (Rückbau des alten Radwegs) ergibt sich von daher nun die Notwendigkeit, dass die Planung zur Einrichtung der Fahrradstraße auf Basis der Verkehrsuntersuchung (Ergebnisvorstellung Verkehrsuntersuchung Fahrradstraße Rathenaustraße der Argus vom 16.12.2024) konsequent fortgeführt wird. In dieser wurde der Planfall 6 als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Seine wesentlichen Elemente sind:
● Einrichtung einer Fahrradstraße auf der gesamten Rathenaustraße,
● eine Kfz-Durchfahrtssperre im Abschnitt zwischen Wilhelm-Metzger-Straße und Alsterdorfer Damm (Höhe Wolffsonweg),
● Linksabbiegeverbote für Kfz an den Knotenpunkten Traute-Lafrenz-Straße (ehemals Hindenburgstraße) und Sengelmannstraße.
Mit dieser Konfiguration wird der Kfz-Durchgangsverkehr in der Rathenaustraße deutlich reduziert. Die täglichen Kfz-Belastungen liegen in einer Größenordnung, die eine sichere Führung des Radverkehrs im Mischverkehr innerhalb einer Fahrradstraße zulässt. Die Straße bleibt für Anlieger in beiden Richtungen erreichbar, der Durchgangsverkehr wird jedoch unattraktiv.
Die verkehrlichen Verlagerungen auf die Alsterdorfer Straße und die Bebelallee bewegen sich laut Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Leistungsfähigkeit dieser übergeordneten Hauptverkehrsstraßen, insbesondere die Anordnungsfähigkeit der vorhandenen Fahrradschutzstreifen in der Bebelallee, bleibt erhalten. Die relevanten Knotenpunkte (Traute-Lafrenz-Straße und Sengelmannstraße) können die zusätzlichen Verkehre ohne größerebauliche Eingriffe aufnehmen.
Die Vorzugsvariante (Planfall 6) vereinigt damit die wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand und sämtlichen Alternativvorschlägen:
Durch die Kombination aus Fahrradstraße, Durchfahrtssperre und Abbiegebeschränkungen sinkt die Zahl der Kfz auf der Rathenaustraße deutlich. Überholvorgänge werden reduziert, Fahrgeschwindigkeiten gehen zurück, und der Vorrang des Radverkehrs ist klar erkennbar. Damit verbessert Planfall 6 sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und weniger geübte Radfahrende. Ohne Fahrradstraße wäre der Radverkehr dagegen in einer Tempo-50-Straße mit vergleichsweise hoher Kfz-Belastung im reinen Mischverkehr unterwegs. Dies stellt eine Situation dar, die erfahrungsgemäß viele Menschen vom Radfahren abhält.
Planfall 6 stärkt die Rolle der Rathenaustraße als zentrales Element im Radnetz: Die Radroute 4 wird durchgängig und attraktiv geführt, die Verknüpfung mit der Ost–West-Verbindung der Radroute 17 sowie die Anbindung an die Fahrradstraßen rund um die Außenalster und die künftige Radroute Plus werden gesichert. Nur mit einer konsistenten Führung auf diesem Niveau wird die Route im Alltag als attraktive Alternative zum Kfz wahrgenommen.
Die Stärkung des Radverkehrs auf einer derart wichtigen Achse leistet einen Beitrag zur Verlagerung von Wegen vom Auto auf das Fahrrad und ist damit ein Baustein zur Erreichung der Hamburger Klimaziele. Gleichzeitig vermindert die Reduktion des Durchgangsverkehrs in der Rathenaustraße die Lärmbelastung und verbessert die Aufenthaltsqualität in einem Wohngebiet mit hohem Freizeit- und Erholungswert am Alsterlauf. Die zusätzlichen Kfz-Mengen werden auf Straßen geführt, die diese Funktion als Hauptverkehrsachsen ohnehin erfüllen.
Der Beschluss der Bezirksversammlung von 2021 sieht ausdrücklich vor, die Detailplanung der Fahrradstraße in einer Diskussions- und Informationsveranstaltung mit Anwohnenden und Nutzer*innen zu erörtern. Auch die jüngeren Verwaltungsdrucksachen betonen den Bedarf einer intensiven Bürger*innenbeteiligung über den üblichen Verschickungsprozess hinaus.
Von daher erachtet der RegA FOLAG folgendes Vorgehen als sinnvoll:
● Der Regionalausschuss bestätigt den Planfall 6 als fachlich und verkehrlich vorzugswürdige Variante zur Umsetzung der Fahrradstraße.
● Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf dieser Grundlage in die Entwurfs- und Ausführungsplanung einzutreten.
● Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert, eine strukturierte Bürger*innenbeteiligung vorzubereiten (Informationsveranstaltung, Online-Beteiligungsformate, aufsuchende Beteiligung in Senioreneinrichtungen und Gewerbe), um die Planung transparent zu machen und lokale Hinweise konstruktiv einfließen zu lassen.
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel möge die vorstehende Stellungnahme beschließen.
Antje Nettelbeck
Jan D. Talleur
Dr. Jörg Bormann
( Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
Keine
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