Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vom 18.11.2024

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Gäste und schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 4.1.1 und 5.1 zusammen zu besprechen.

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu und bestätigt die Tagesordnung.

 

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es liegen keine rgerfragen vor.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.10.2024

Die Niederschrift wird genehmigt.

 

Ö 4

Tagesordnungspunkte mit Referierenden- und Bürgerbeteiligung

Ö 4.1

Eingaben

Ö 4.1.1 - 22-0070

Maßnahme Fahrradstraße Rathenaustraße vorziehen

Siehe TOP 5.1

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 4.1.2 - 22-0333

Lärmbelästigung im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der U5 (Notausstieg Rübenkamp)

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 4.1.3 - 22-0347

Parkpkatzauffahrt Erich-Plate-Weg 28

Frau Schenkewitz möchte wissen, ob es möglich sei, eine Grenzmarkierung auf der Fahrbahn aufzubringen.

 

Herr Pal-Chowdhury, PK 34, erklärt, dass eine solche Regelung nicht vorgesehen sei.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

 

Ö 4.1.4 - 22-0397

Verkehrssituation in Hamburg-Langenhorn - insbes. im Kraemerstieg

Frau Clément berichtet, dass in anderen, noch engeren Straßen, die Parkenden nicht verwarnt würden. Ein Schild würde für Klarheit sorgen.

 

Herr Pal-Chowdhury, PK 34, weist darauf hin, dass jeder Führerscheininhaber die geltenden Regeln mal gelernt habe. Die Fahrbahnbreite von 3,05 Metern setze sich aus einer Fahrzeugbreite von 2,55 Metern und einem Sicherheitsabstand von 0,25 Metern je Seite zusammen, so dass erkennbar sei, dass die Straße zu eng ist.

 

Herr Gutthardt stellt fest, dass diese schmale Straße für Dienstleister eine große Herausforderung darstelle und schlägt vor, Besucherparkplätze einzurichten.

 

Herr Pal-Chowdhury, PK 34, berichtet von einer Prüfung im Jahr 2022 hinsichtlich der Einrichtung von Parkplätzen vor Ort mit dem Ergebnis, dass dieses dort nicht möglich sei.

 

Frau Hofmann schlägt alternativ eine Bodenmarkierung vor.

 

Herr Pal-Chowdhury, PK 34, erklärt, dass eine Zusatzbeschilderung/-markierung eine absolute Ausnahme darstelle, die hier nicht angebracht sei.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 22-0290

Gemütlich und sicher radeln am Wasser: Fahrradstraße Rathenaustraße mit Kfz-Durchfahrtssperren ausstatten - Antrag der GRÜNE-Fraktion

Herr Redlich erläutert den Antrag, in dessen Mittelpunkt die Sicherheit und Gesundheit der Anwohnenden und BürgerInnen in der Rathenaustraße stünde. Besucher-, Handwerker- und Lieferantenverkehre seien, da die Grundstücke anfahrbar blieben, weiterhin möglich. Durch Rückmeldungen der Menschen in der Rathenaustraße sei der Handlungsbedarf für eine Verkehrsreduzierung vor Ort deutlich geworden. Im KUM (Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität) wurde für die Sitzung am 20.11. ein mehrheitlicher Antrag eingebracht, der ebenfalls die Herstellung umweltfreundlicher Mobilität der Radinfrastruktur fordere. Deshalb seien mögliche Durchfahrtsperren, wie für die 2,5 Kilometer lange Rathenaustraße zwischen Alsterdorfer Straße und Wilhelm-Metzger-Straße beschrieben, eine Möglichkeit, die im Rahmen einer sachgerechten anstehenden Planung und Beteiligung einbezogen und beurteilt würden.

Herr Redlich bittet um Zustimmung zu dem Antrag.

 

Frau Mieth-Gurke bedankt sich für den Vortrag. Sie sei die Rathenaustraße abgegangen und habe an rund 40 Haushalten die Meinung der Bewohner abgefragt. Lediglich 5 Bewohner hätten sich für die Errichtung der Modalfilter, jedoch die meisten dagegen, ausgesprochen. Ihre Fraktion spräche sich daher gegen den Antrag aus.

 

Frau Schenkewitz bedankt sich ebenfalls für den Antrag. Im Jahr 2021 sei ein Beschluss in der BV (Bezirksversammlung) gefasst worden. Sie kritisiert, dass der Antrag nicht im Regionalausschuss, sondern im KUM diskutiert werden müsse. Sie erkundigt sich nach dem aktuellen Stand und möchte wissen, ob die BürgerInnen hierüber bereits informiert worden seien. Ferner möchte sie wissen, wo die Verkehre aus der Rathenaustraße alternativ entlanggeführt würden. Frau Schenkewitz führt an, dass eine frühere Zählung 9.500 Kfz ergeben hätte, die täglich durch die Rathenaustraße fahren. Diese würde in den Ausweichstraßen zu einer zusätzlichen Dauerbelastung führen. Ihre Fraktion würde den Antrag aufgrund der noch ungeklärten Fragen ablehnen. An das PK 33 gerichtet möchte sie wissen, wie sich der aktuelle Stand von 2021 bis heute darstelle, hinsichtlich der Frage der Ausweichverkehre und der aktuellen Lage. Des Weiteren bemängelt sie, dass hinsichtlich der Finanzierung keine Aussage getroffen wurde.

 

Herr Pal-Chowdhury, PK 34, weist auf erste Abstimmungen in der vergangenen Woche hin, jedoch sei hier die Aussage des örtlich zuständigen PK 33 erforderlich.

 

Protokollnotiz PK 33:

Vorbemerkung:

Die teilweise parallel verlaufenden Straßenzüge Alsterdorfer Straße und Rathenaustraße sollten für etwaige Prüfungen und Umbaumaßnahmen stets gemeinsam betrachtet werden.

Im Rahmen der Fußverkehrsstrategie wurde im Jahr 2017 geprüft, die Alsterdorfer Straße durch Einführung einer Tempo30-Zone und diverser Querungsmöglichkeiten attraktiver zu gestalten. Für die Aufnahme der Ausweichverkehre war seinerzeit die Rathenaustraße vorgesehen. Die Maßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt.

2019 wurde die Einbindung der Rathenaustraße in die Veloroute 4 mittels Radfahr- und Radfahrschutzstreifen geprüft.

2020 wurde im Koalitionsvertrag (SPD-Grüne) festgehalten, dass die Rathenaustraße eine Fahrradstraße werden soll.

Im November 2023 erreichten uns Abstimmungsunterlagen vor der 1. Verschickung. Im März 2024 erfolgte die 1. Verschickung, zu der im April 2024 eine gemeinsame Stellungnahme VD5/PK33 verfasst wurde. Im Ergebnis waren die Planungsunterlagen in Teilbereichen nicht anordnungsfähig.

 

 

 

Zur aktuellen Lage:

Die Alsterdorfer Straße – insbesondere die Lichtsignalanlagen - sind nach unseren Erkenntnissen zu den Hauptverkehrszeiten aktuell schon ausgelastet bzw. überlastet.

Darüber hinaus ist die Alsterdorfer Straße auch i.S. Radverkehr hoch frequentiert und ein zusätzliches KFZ-Aufkommen hat gegebenenfalls Auswirkungen auf die erforderliche Führungsform desselben. Hinzu kommt, dass sich in der Alsterdorfer Straße sensible Objekte wie Schulen und das Stiftungsgelände Alsterdorf befinden.

In der Rathenaustraße sind die KFZ-Verkehre auf weiterhin hohem Niveau, das aufgrund der umliegenden Baumaßnahmen in seinen Ausmaßen variiert.

Die Radverkehre in der Rathenaustraße haben zugenommen, was nach unserem Kenntnisstand neben der allgemeinen Zunahme von Radverkehren insbesondere dem schlechten baulichen Zustand des Radweges entlang des Alsterlaufes zuzuschreiben ist. Dieser wurde früher gerne genutzt, ist aber weiten teils nicht mehr komfortabel befahrbar, so dass die Radfahrenden in die Rathenaustraße ausweichen (müssen).

 

Diese Angaben basieren auf Wahrnehmungen der eingesetzten Polizeibeamten. Valide Verkehrszählungen im Sinne des Prüfauftrages zur Einrichtung einer Fahrradstraße gehören nicht zur polizeilichen Auftragslage.

 

 

Herr Buck stellt ebenfalls fest, dass die Entlastung der Rathenaustraße zu einer verkehrlichen Belastung in anderen Straßen führe. Er weist auf den dort entlangführenden Radweg hin, der sich in einem desolaten Zustand befände, weshalb viele Radfahrer die Straße nutzen würden, was eine Gefahr darstelle. Seine Fraktion würde daher den Antrag ebenfalls ablehnen.

 

Herr Landbeck informiert darüber, dass Vertreter des Bezirksamtes in der kommenden Sitzung am 16.12.2024 über die Ergebnisse einer bei der Firma ARGUS beauftragten Untersuchung u.a. auch zu den Verkehrsströmen berichten wollen. Die Firma ARGUS werde hierzu eine Ausarbeitung vorstellen.

 

Herr Hosemann bestätigt den schlechten Zustand des Radweges und die durch die Straßennutzung resultierenden Konflikte mit Autofahrern. Generell sei die Idee einer Fahrradstraße zu unterstützen, jedoch seien zu der Durchfahrtsperre noch viele Fragen nach der Praktikabilität offen, weshalb seine Fraktion den Antrag ebenfalls ablehnen würde.

 

Herr Redlich weist auf den gemeinsamen Beschluss aus dem Jahr 2021 hin. Er erklärt, dass lediglich ein zusätzlicher Punkt, der im Rahmen der Planung und Beteilung zu überprüfen sei, hinzugekommen wäre. Die Durchgangssperren unterstützten, dass kein Durchgangsverkehr mehr möglich sei. Hiermit solle verhindert werden, dass Menschen, die dort nicht wohnen oder keine vor Ort auszuführende Dienstleistung erbrächten, durch die Straße führen, weil sie es gewohnt seien. Herr Redlich ist zuversichtlich, dass die ARGUS-Untersuchung zeigen werde, dass der Verkehr durch die anderen Straßen aufgenommen werde. Er macht deutlich, dass der Antrag die Frage stelle, ob diese Option, die gut für die Bürger und Bürgerinnen sein werde, zusätzlich geprüft werde.

 

Frau Schenkewitz stellt die Frage, ob für Dienstleister ein Wendehammer vorgesehen sei, damit die Straße wieder verlassen werden könne. Sie macht deutlich, dass grundsätzlich an dem Beschluss aus 2021 festgehalten werde, jedoch sei eine Komplettschließung nicht gut. Zumal auch geklärt werden müsse, wo die Verkehre entlangführen, sollte es zu einer Sperrung der Bebelallee oder Alsterdorfer Straße kommen.

 

Hier wirft Herr Redlich ein, dass die Modalfilter heruntergefahren werden könnten.

Frau Schenkewitz erwartet eine Gesamtvorstellung in einem und nicht in zwei Ausschüssen, eine Bürgerbeteiligung, die Klärung, wer alles einen Schlüssel für die Modalfilter erhalte und wie in die Rathenaustraße zu gelangen sei, sollten die Modalfilter defekt sein. Ferner müssten auch Radfahrer sich den Gepflogenheiten einer Stadt, zu der auch Autoverkehr gehöre, anpassen.

 

Frau Mieth-Gurke stimmt Frau Schenkewitz zu. Für sie ist u.a. unklar, wie zu den Stoßzeiten die Poller eingestellt seien. Sollte der Autoverkehr warten müssen, könnte es zu großen Rückstauen kommen. Auch für sie seien noch zu viele Fragen ungeklärt.

 

Frau Hofmann bedauert, dass Hamburg verkehrs- und städtebauplanerisch „hinterherhinke“. Sie verweist auf die Superblocks in Barcelona, die erst durch die Modalfilter möglich wurden. Die Prüfung des Antrages sei für sie ein Fortschritt in die richtige Richtung.

 

Herr Buck kritisiert den Vergleich mit anderen Städten, in denen angeblich von erfolgreichen Umsetzungen die Rede sei. Er weist noch einmal auf den dort entlangführenden Radweg hin, der gepflegt und vernünftig bedient werden müsse, damit der Radverkehr von der Straße wegkäme. Der Gedanke der Errichtung von Modalfiltern sei unausgegoren, zumal auch er das Problem sehe, wie im Fall eines technischen Defektes, der bei der häufigen Benutzung der Modalfilter auftreten könne, in die und aus der Rathenaustraße gefahren werden könne. Hier sei eine Reparatur nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern habe sofort zu erfolgen.

 

Herr Dr. Schott erklärt, dass seine Fraktion den Antrag grundsätzlich ablehne, da es sich um eine Planung zu Lasten Dritter handele. Sowohl die Bebelallee als auch die Alsterdorfer Straße seien als Ausweichfläche überwiegend mit Wohnbebauung ausgestattet. 9.500 Kfz täglich seien für die Anwohner eine unzumutbare Belastung. Eine Lösung zugunsten des Radverkehres dürfe nicht mit physischen Sperren erreicht werden.

 

Ein Bürger und Anwohner der Rathenaustraße erklärt, in der vergangenen Woche von dem Vorhaben erfahren zu haben. Die Poller zu errichten sei für ihn, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Er halte eine solche Maßnahme für überzogen und nicht sinnhaftig und sei daher gegen diese Modalfilter.

 

Frau Dalmis bedankt sich für die Einschätzung von Seiten des Anwohners. Sie schlägt vor, die Einschätzung von PK 33 und der Vorstellung des Gutachtens am 16.12.2024 abzuwarten, um anschließend erneut über den Antrag zu diskutieren.

 

Ein weiterer Bürger und Anwohner der Rathenaustraße teilt die Meinung seines Nachbarn, dass eine absolute Durchfahrtsperre zur Verunsicherung der dort Wohnenden führe, da ungeklärt sei, wie Gäste, Dienstleister, etc. in die Straße kämen. Er würde sich zwischen den Sperrungen isoliert fühlen und halte den Vorschlag für übertrieben. Stattdessen schlage er vor, ein Schild mit dem Hinweis, dass die Durchfahrt verboten sei, aufzustellen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Für-Stimmen

: GRÜNE

Gegenstimmen

: SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD, VOLT

Stimmenthaltungen

: -

 

(Definition Modalfilter:

Baulich werden modale Filter meist durch Pfostensperren realisiert. Es können allerdings auch Pflanzkübel und andere Hindernisse wie Gesteinsbrocken zum Einsatz kommen. Mit Hilfe von versenkbaren oder umklappbaren Sperrpfosten kann darüber hinaus der Zugang flexibel auf bestimmte Gruppen von Kraftfahrzeugen, zum Beispiel einzelne Anwohner, den Linienbus, Feuerwehr oder Müllabfuhr, beschränkt werden. Quelle: Wikipedia, Anm. Gremienbetreuung)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Für-Stimmen

: GRÜNE

Gegenstimmen

: SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD, VOLT

Stimmenthaltungen

: -

 

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 6.1.1 - 22-0311

Beim Schäferhof 9 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.2 - 22-0312

Käkenkamp 3 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.3 - 22-0313

Suhrenkamp 40 ggü. 129 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.4 - 22-0314

Erdkampsweg 46 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Frau Dalmis merkt an, dass sich dort eine Ergotherapie Einrichtung befände. Durch den Wegfall des Parkplatzes, hätten mobilitätseingeschränkte Menschen, die die Praxis aufsuchen möchten, ein Problem, ihr eigenes Fahrzeug dort für einen kurzen Weg abzustellen. Sie stellt fest, dass sich am Erdkampsweg 20 bereits 2 E-Ladesäulen befänden und möchte wissen, warum dann in so kurzer Entfernung noch eine Ladesäule errichtet wurde.

 

Protokollnotiz PK 34:

Der Verfahrensablauf bei der Einrichtung von E-Ladesäulenparkplätzen ist wie folgt: Betreiberfirmen von E-Ladesäulen stellen ihre Anträge auf Sondernutzung beim Bezirksamt, das anschließend eine Stellungnahme der straßenverkehrsbehördlichen Abteilung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats einholt. Diese prüft dann ausschließlich auf Einhaltung der Rechtskonformität und Verkehrssicherheit. Eine Prüfung von Belangen der Anliegenden liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

 

Herr Gutthardt bestätigt, dass verstärkt für Pflegedienste das Problem des Parkens in der Nähe ihrer Patienten bestünde. Er bittet inständig darum, die Möglichkeit des Parkens für Dienstleister bei der Errichtung von E-Ladesäulen zu berücksichtigen.

 

Herr Jermann weist auf die dahinter liegende Station für 3 Mietfahrzeuge hin, die auch Parkraum wegnähmen, so dass die gesamte Parkbucht weggefallen sei.

 

Frau Clément erkundigt sich, ob das Vorliegen eines Behindertenausweises zum Parken auf den E-Ladeplätzen berechtige.

 

Protokollnotiz, PK 34

Die Sondererlaubnisse zum Parken mit Behindertenausweisen sind bundeseinheitlich abschließend geregelt. Das Vorliegen eines Behindertenausweises jedweder Art berechtigt danach nicht zum Parken auf E-Ladeparkplätzen.

 

Frau Schenkewitz erinnert daran, dass sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode darum bat, mit einem gewissen Augenmerk Ladestationen zu errichtet und dabei soziale Einrichtungen, wie Seniorenheime, Apotheken, Kindergärten, außen vorzulassen. Ihr sei zudem aufgefallen, dass es wenige Ladesäulen in den Quartieren gäbe und schlägt eine bessere Streuung vor.

 

Herr Buck stellt fest, dass die E-Mobilität den Verbrennermotoren die Parkplätze wegnähmen. Hierdurch sei die ohnehin durch Anwohnerparken verschärfte Parksituation für Handwerker und andere Dienstleister zusätzlich erschwert. Er kritisiert das ideologische Handeln, dem eine fundierte Basis fehle, da sich vorher nicht ausreichend Gedanken über Projekte und ihre Auswirkungen auf die Menschen gemacht wurde.

 

Herr Feimann schließt sich den Ausführungen von Frau Schenkewitz an. Ergotherapien würden auch von älteren Menschen mit Geheinschränkungen oder Rollatoren und Kindern genutzt, die die Straße mit all ihren Gefahren queren müssten, wenn Parkstände vor sozialen Einrichtungen wegfielen.

 

Herr Dr. Schott weist abschließend darauf hin, dass an E-Ladesäulen geladen und nicht geparkt werden dürfe.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.5 - 22-0322

Am Brabandkanal Optimierung der Erkennbarkeit der Parkstände

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.6 - 22-0325

Langenhorner Chaussee 688 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.7 - 22-0326

Langenhorner Chaussee 666 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.8 - 22-0330

Wilhelm-Metzger-Straße 15 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.1.9 - 22-0331

Bodelschwinghstraße 12 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.2 - 22-0332

Überblick über Inhalte und Themen des Fachausschusses KUM

Der Vorsitzende informiert darüber, dass diese Drucksache allen Regionalausschüssen zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Es liegen keine Vorlagen vor.

 

Ö 8

Sonstige Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-0396

Nachverfolgung beschlossener Anträge für den Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel, Stand 15.11.2024

Herr Dr. Schott bittet um Informationen hinsichtlich des aktuellen Sachstandes der Planungen für die Kreuzung Anni-Glissmann-Weg und Tarpenbekwanderweg.

 

Herr Landbeck erklärt, dass der Sachstand Umsetzung in Prüfung aktuell sei

 

Frau Hofmann wundert sich über die lange Bearbeitungszeit, da sie das Thema für nicht so komplex hält. Sie fürchtet, dass es zu keiner Umsetzung kommen werde.

 

Herr Landbeck informiert darüber, dass sich das Bezirksamt im Gespräch mit dem PK befände und weist darauf hin, dass auch dieser Auftrag Personal binde, das nicht ausreichend zur Verfügung stünde und somit auch hier mit Prioritäten gearbeitet würde.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 9

Verschiedenes

Frau Hofmann weist darauf hin, dass im letzten Ausschuss über die frühzeitige Weitergabe von Information der Abgeordneten bei so eingreifenden Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, dass die Anwohner und Anwohnerinnen zu informieren seien, erfolgen solle. Hierzu zähle auch der längere Ausfall von Fahrstühlen. Hierzu sei ein Antrag „Abgeordnete immer up to date. Alle Infos zu Baumaßnahmen & Co in die Regionalausschüsse geben“ formuliert worden. Sie hofft auf Zustimmung der anderen Fraktionen.

 

(Drs. 22-0407 auf der TO am 20.11.2024 des KUM, Anm. der Gremienbetreuung)

 

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Herr Feimann schildert die Situation in der Essener Straße. Die vormalige Baustelle sei abgeschlossen, jedoch sei dort noch ein blasser Zebrastreifen ohne Beschilderung vorhanden. Bürgerinnen und Bürger würden ihn nutzen, da sie davon ausgingen, dass es sich um einen offiziellen Zebrastreifen handele. Gefährlich sei auch, dass es gegenüber eine Kindertagesstätte gäbe. Er bittet PK 34 um Prüfung.

 

Frau Jenkner war bei der Stadtteilratssitzung und erzählt, dass verschiedene Bewohner den Zebrastreifen nutzten und der große Wunsch bestünde, diesen als zweiten Zebrastreifen einzurichten.

 

Protokollnotiz, PK 34:

Eine Überprüfung des PK 34 ergab, dass die Markierung für den Fußgängerüberweg nicht vollständig entfernt worden ist. Die zuständigen Firmen wurden in Kenntnis gesetzt und zur umgehenden Entfernung aufgefordert. Eine dauerhafte Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist an dieser Örtlichkeit nicht vorgesehen, da es sich um eine sog. „Zone 30“ handelt.

 

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Frau Clément berichtet, dass sie gehört habe, dass die Zufahrt über den Friedhof Ohlsdorf wieder für alle Kfz entzogen werden solle, da sich manche Fahrzeugführer nicht an die Regeln der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung hielten oder zu Überholmanövern ansetzten. Sie bedauere die Abstrafung der Mehrheit mit dieser Planung, die sich an die Regeln halten würden und schlägt vor, statt der Schließung eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen.

 

Protokollnotiz, PK 36

Derartige Planungen sind der zuständigen Verkehrsdirektion 52 nicht bekannt. Geschwindigkeitsmessungen wurden bereits durchgeführt.“

 Ferner sei der Bedarfszebrastreifen auf Höhe der Wellingsbütteler Landstraße 120, so Frau Clément, von der Baustellenleitung durch das Stellen eines Absperrgitters nicht mehr möglich, was besonders problematisch aufgrund von querenden Kindern sei. Sie bittet PK 34 mit der Baustellenleitung diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.

 

Protokollnotiz, PK 34:

Die Wellingsbütteler Landstraße liegt sowohl im Zuständigkeitsbereich des PK 34, als auch des PK 35. Eine Überprüfung aller Bedarfsfußgängerüberwege entlang dieser Örtlichkeit ergab einen ordnungsgemäßen Zustand. Die jeweilige Nutzung war zum Überprüfungszeitpunkt gefahrlos möglich.

 

 

Des Weiteren befände sich in der Wellingsbütteler Landstraße auf Seite des Alsterlaufes ein Wertstoffcontainerdepot mit Parkplatzanbindung, der sich laut Frau Clément, in einem beklagenswerten Zustand mit tiefen Schlaglöchern befände. Sie erkundigt sich, ob im Rahmen der Straßenbaumaßnahme auch der Parkplatz ausgebessert werden könne.

 

Protokollnotiz:

Der Parkplatz ist nicht Bestandteil der Straßenplanung.

Der an das Wertstoffcontainerdepot angrenzende Parkplatz am Alsterlauf/Wellingsbütteler Landstraße wird zurzeit als Baustelleneinrichtungsfläche für die dortige Straßenausbaumaßnahme genutzt. Die Schäden in der Fläche werden nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme durch den Sondernutzungsnehmer (LSBG/Baufirma) wieder beseitigt.

 

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.00 Uhr.