Suhrenkamp 40 ggü. 129 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.10.2024, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
StVO AO Suhrenkamp 40 ggü. 129
V-Plan