Langenhorner Chaussee 666 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.10.2024, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Letzte Beratung: 18.11.2024 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.7
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
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