Käkenkamp 3 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.10.2024, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz