22-0397

Verkehrssituation in Hamburg-Langenhorn - insbes. im Kraemerstieg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.11.2024
Ö 4.1.4
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich nutze diese E-Mail, um meine Befremdung über die Handhabung eines verkehrspolitischen Problems in Hamburg-Langenhorn im Kraemerstieg vorzutragen.

 

Hintergrund:

 

Ich erhielt am 28.10.2024 eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld über 35 € (AZ: ). Ich habe das Verwarnungsgeld zähneknirschend bezahlt, obwohl ich kein Schuldbewusstsein hatte, weil mir ein Anlieger sagte, ein Widerspruch sei zwecklos und führe nur zu höheren Kosten.

 

Verwarnt wurde ich, weil ich im Kraemerstieg 9 an einer "engen Straßenstelle" (§12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b BKat) geparkt hatte (s. anliegendes Foto, vorne links mein Fahrzeug). Außer mir parkten zu der Zeit etwa 5-8 andere Fahrzeuge in der Straße auf der gleichen Straßenseite (vor und hinter mir). Ein Parkverbotsschild gibt es nirgends in der Straße.

Ich parkte dort etwa eine Stunde, weil ich keinen anderen Parkplatz in der Gegend fand, um mit meinem Enkelkind das Autismusinstitut (regelhaft) in der Langenhorner Chaussee 94 zu besuchen. Die anderen Parkplätze werden hauptsächlich von Flughafennutzern mit einer freien Parkzeit von 3 Stunden oder von Anliegern genutzt.

 

Ich sprach mit einem Anlieger, der mir überhaupt erst den Grund meiner Ordnungswidrigkeit erklärte (war auf dem Ticket der Polizei nicht vermerkt):

Da die Fahrbahnbreite geringer als 3,05 m betrage, sei lt. StVO das Parken verboten. Denn die Durchfahrt sei für LKWs dort erschwert. Das gelte auch für das Parken der Anlieger.

Parkverbotsschilder wolle der Bezirk bzw. die Polizei dort aber nicht aufstellen mit der Begründung, es sei ja eh verboten, auch wenn die meisten das vielleicht nicht wissen. Lieber - so der Anlieger - kassiere man regelmäßig die dort trotzdem parkenden Fahrzeuge ab und nehme es in Kauf, dass LKWs eben behindert werden. Der Zweck eines solchen Verbots (Parken an engen Stellen) werde somit überhaupt nicht erreicht. Ich könne noch froh sein, dass ich nicht abgeschleppt wurde!

 

Und das empört mich und bringt mich dazu, diese Eingabe bei der Bezirksversammlung zu machen. Ich frage Sie deshalb:

 

Wenn der Bezirk bzw. die Polizei der Auffassung ist, dass man in dieser Straße nicht parken soll, warum stellt man keine Parkverbotsschilder auf (ein einziges genügt, weil es ja eine Einbahnstraße ohne Einmündungen ist)?!

Nehmen Sie es lieber in Kauf, dass LKW's (vielleicht Müllfahrzeuge)glicherweise behindert werden? Oder ist das mit der Behinderung nur ein Vorwand und es gibt sie garnicht?

Kassieren Sie statt dessen lieber alle dort regelmäßig falsch parkenden Fahrzeuge ab (Geldsäckel der Stadt, erzieherische Gründe !?)?

Wird erwartet, dass man als Autofahrer neben Verbandskasten noch einen Zollstock mitführt, um eine Fahrbahnbreite von 3,05 m auszumessen?

 

Ich frage Sie zusätzlich:

 

Wo sollen Anlieger und kurzzeitige Besucher mehrerer Behörden und Institute dort (außer dem Autismus-Institut noch Agentur für Arbeit, Jugendberufsagentur, Jugend- und Familienhilfe) parken?

Wollen Sie statt dessen lieber geldsparenden Flughafennutzern den dortigen Parkraum mehrstündig zur Verfügung stellen?

 

Mit der Bitte um Vorlage an den dafür zusndigen Ausschuss und um eine Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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