Frau Helms (GRÜNE) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Herr Schröder, Abteilungsleitung Bebauungsplanung vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, schlägt vor die Tagesordnungspunkte 5.4 und 5.5 aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen zusammen aufzurufen.
Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung bestätigt.
Ein Bürger trägt vor, schon in der Rahmenplanung habe er angemerkt, dass für eine nachhaltige und umweltgerechte Planung die Ergebnisse, welche klimaökologischen Folgen eine Bebauung des Diekmoors zur Folge hätten, von Anfang an berücksichtigt werden müssen. Es handle sich um eine sehr sensible Gesamtsituation. Schon in der Stadtklimaanalyse der BUKEA von 2023 seien mögliche dramatische Folgen einer Bebauung des Diekmoors ersichtlich gewesen. Diese hätte daher in den Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb bzw. bei der Auswahl des Wettbewerbsergebnisses mehr Beachtung finden müssen. Auch wenn es geheißen habe, dass die Erhaltung von Grün Priorität habe, sei dennoch nicht das Wettbewerbsergebnis mit einer geringeren Bebauung gewählt worden, weil damit das Ziel der zu schaffenden Wohneinheiten nicht erreicht werden konnte. Der Wettbewerbssieger hätte angekündigt, dass die Planung noch angepasst werden könnte, dies sei aber bisher nicht geschehen. Es sei fraglich, was die Ergebnisse des klimaökologischen Gutachtens überhaupt zur Folge haben könnten, wenn bislang gewisse Ziele offenbar ungeachtet der Gegenargumente manifestiert und die vorgebrachten Argumente gegen die Bebauung des Diekmoors ignoriert worden seien.
Frau Ernsing, Fachamtsleitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord, antwortet, dass im Wettbewerb keine Auswahl von Ergebnissen erfolgt sei, die Klimabarrieren geschaffen hätte. Jeder Entwurf sei in der Vorprüfung und vom Preisgericht hinsichtlich klimatischer Folgen überprüft worden. Die Zahl der Wohneinheiten habe hingegen keine entscheidende Rolle gespielt und sich in den unterschiedlichen Wettbewerbsergebnissen auch nicht sonderlich unterschieden. Weitere Erkenntnisse bringe nun die Vorstellung des klimaökologischen Gutachtens.
Herr Ratheiser, Weatherpark GmbH, stellt anhand einer Präsentation das klimaökologische Gutachten zum Diekmoor vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Hosemann (DIE LINKE) fragt, ob bei der Modellierung der Kaltluftströme sämtliche geplante versiegelte Flächen oder nur die geplanten Gebäude berücksichtigt worden seien.
Herr Ratheiser antwortet, für die Modellierung seien sowohl der Gebäude- als auch der Freiflächenplan von August 2025 verwendet worden. Die Bodennutzung sei also im Modell enthalten.
Herr Hosemann (DIE LINKE) fragt nach, ob auch Straßen und alles Weitere mit einbezogen worden seien.
Herr Ratheiser zeigt anhand der Präsentation noch einmal die Kaltluftentstehung im Gebiet auf und weist darauf hin, dass durch die Abstände zwischen den Gebäuden Kaltluftströme weiterhin gewährleistet würden.
Herr Baumann (CDU) fragt, auf welcher Datengrundlage die Ergebnisse ermittelt worden seien. Es gebe z.B. auch einige tropische Nächte pro Jahr in Hamburg.
Herr Ratheiser erläutert, in Hamburg gebe es derzeit weniger als 10 Tropennächte pro Jahr. Dem Modell sei eine ungestörte, also klare Sommernacht ohne Wind vorgegeben. Das Modell soll dabei keine absoluten Zahlen liefern, sondern die Relation zur vorherigen Kaltluftentstehung darstellen.
Herr Buck (AfD) fragt, ob nur bereits vorhandene Daten verwendet oder auch selbst Messungen durchgeführt worden seien. Es handle sich hierbei um idealisierte Daten.
Herr Ratheiser antwortet, dass vor Ort nur die Geodaten überprüft worden seien, um zu schauen, ob die vorhandenen Daten übereinstimmen würden. Dort, wo es Abweichungen gegeben habe, habe man die Daten entsprechend angepasst. Die metereologischen Daten habe man von der Messstation des Hamburger Flughafens erhalten.
Herr Wersich (CDU) bittet um Bereitstellung der Präsentation.
Herr Ratheiser bestätigt, die Präsentation gerne zur Verfügung stellen zu wollen.
Frau Schenkwitz (SPD) fragt, ob die Materialien der Gebäude auf die Modelle eine Auswirkung haben könnte.
Herr Ratheiser antwortet, dass die Materialien der Gebäude beim thermischen Komfort relevant seien. Hier seien heutige Standardhäuser, also mittlere Gebäude zugrunde gelegt worden.
Frau Kerkow (SPD) fragt, ob der ausführliche Bericht veröffentlicht wird.
Frau Schwarz-Müller, Abteilungsleitung Übergeordnete Planung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, bestätigt der ausführliche Bericht werde veröffentlicht.
Herr Buck (AfD) nimmt Bezug auf die Aussage, dass aufgrund des Verlustes von altem Baumbestand bestimmte Maßnahmen zu treffen seien, und fragt, ob es hierfür schon konkrete Vorschläge und eine Kostenidee gebe.
Herr Ratheiser antwortet, im Bericht seien konkrete Vorschläge und Ideen enthalten, jedoch keine Kostenschätzung. Die Vorschläge seien anhand bisheriger Erfahrungen, z.B. aus Wien getroffen worden.
Ein Bürger fragt, ob eine Darstellung auf Folie 1 der Präsentation auf der Stadtklimaanalyse von 2017 basieren würde oder hierfür neuere Daten verwendet worden seien. Es sehe nämlich so aus, als seien die Daten von 2017 verwendet worden, obwohl es inzwischen schon viel detailliertere Daten gebe.
Herr Ratheiser antwortet, es sei die aktuelle Stadtklimaanalyse verwendet worden. Womöglich ist die Darstellung in der Präsentation noch nicht aktualisiert worden und dies sei ohnehin eine vereinfachte Darstellung zur Übersichtlichkeit. Andere, detailliertere Darstellungen würden schon auf der aktuellen Stadtklimaanalyse basieren.
Der Bürger erläutert, dass beim Vergleich der Stadtklimaanalysen der letzten Jahre bereits deutliche negative Entwicklungen erkennbar seien, was sich durch eine Bebauung und einen ohnehin fortschreitenden Klimawandel noch verstärken dürfte. Zudem sei es verwunderlich, dass das klimaökologische Gutachten auf einem anderen Modell basiere als die Stadtklimaanalysen, welche auf dem Simulationsmodell FITNAH fuße.
Herr Ratheiser erklärt, die Vorgehensweise zur Erstellung eines klimaökologischen Gutachtens sei, dass man zunächst schaue, ob es bereits eine Stadtklimaanalyse gebe und wenn dies der Fall sei, diese hinsichtlich der zu prüfenden Aspekte auswerte. Diese Auswertung habe ergeben, dass die vorhandenen Daten nicht präzise genug für das Gebiet seien und eine eigene Simulation notwendig sei, um sich ein genaues Bild von den Kaltluftströmen machen zu können. Welche Methode hierbei angewendet werde, sei dem Gutachter überlassen. Die vorgenommenen Simulationen seien auf dem neusten Stand der Wissenschaft. Hierbei seien die anhand der Überprüfungen vor Ort angepassten Geodaten von 2025 verwendet worden, weshalb davon ausgegangen werden könne, dass die dargestellten Modelle deutlich präziser seien als die Daten aus der Stadtklimaanalyse.
Der Bürger merkt an, dass der Begriff „Kaltlufthöhe“ bislang in keiner anderen Analyse thematisiert worden sei und in dieser Hinsicht eine Abweichung von bisher angewandten Methoden darstelle. Ein entscheidender Faktor in vorherigen Analysen sei zudem die Bodenkühlungsleistung gewesen. Der Bürger fragt, ob für die Begutachtung der Bodenkühlungsleistung vor Ort Messungen vorgenommen worden seien und mit einkalkuliert worden sei, welche Folgen die Versiegelung der kühlenden Bodenflächen hätte.
Herr Ratheiser bestätigt, dass vor Ort die Landschafts- und Wasserflächen sowie die Beschaffenheit der Böden genau überprüft worden sei und diese Ergebnisse in die Begutachtung mit eingeflossen seien. Hierbei habe man die vor Ort erhobenen Werte verwendet und nicht auf standardisierte Werte o.ä. zurückgegriffen. Es könne also davon ausgegangen werden, dass diese Auswertungen vertrauenswürdig seien.
Ein Bürger fragt, ob bei der Begutachtung in Anbetracht des Klimawandels und der zunehmend steigenden Durchschnittstemperaturen auch die klimatischen Veränderungen über einen längeren Zeitraum von Jahrzehnten oder Jahrhunderten berücksichtigt worden seien.
Herr Ratheiser antwortet, dass es bereits Studien gebe, die belegen würden, dass Kaltluftsysteme auch bei immer weiter steigenden Temperaturen fortbestehen würden und in Relation auch weiterhin einen kühlenden Effekt hätten. Das hieße, dass auch bei steigender Zahl immer heißerer Nächte immer noch eine relative Abkühlung gewährleistet sei, wenngleich die Gesamttemperatur natürlich steige. Insoweit steige die Relevanz der Kaltluftsysteme sogar mit zunehmender Zahl heißer Nächte.
Der Bürger entgegnet, dass diese Relevanz der Kaltluftsysteme keine Aussage darüber treffe, ob und welche Auswirkungen die Bebauung des Gebiets für die Zukunft habe und es hierzu klare Fakten bräuchte.
Herr Ratheiser antwortet, die Simulation diene zur Einordnung der Bedeutung dieser Systeme für das Gebiet und treffe z.B. keine Aussagen darüber, wie viele heiße Nächte es bräuchte, damit das System weiterhin so funktioniere. Anhand der erhobenen Zahlen könne man aber unter Heranziehung von Klimaprognosen durchaus Vermutungen über weitere Entwicklungen anstellen. Die Zahlen hierzu seien im Bericht enthalten und könne man ansonsten nachliefern.
Herr Hosemann (DIE LINKE) fragt, ob Herr Ratheiser schon andere Gutachten für die Stadt Hamburg erstellt habe.
Herr Ratheiser antwortet, man habe im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten und es sei bereits das fünfte Projekt für die Stadt Hamburg, z.B. in Altona oder in Schnelsen.
Herr Kranz (GRÜNE) fragt, ob er es richtig verstehe, dass das klimaökologische Gutachten nur die Relationen darstelle und sich nicht direkt auf die Erderwärmung beziehe, es also vor allem um die Frage gehe, ob die Kaltluftströme bei steigenden Temperaturen weiterhin fortbestünden.
Herr Ratheiser bestätigt dies.
Ein Bürger trägt vor, dass nach den bisherigen Erkenntnissen feststehe, dass die Bebauung im Diekmoor negative Auswirkungen hätte. Die Ausgleichspflanzungen von Bäumen und ähnliche Maßnahmen würden diese Tatsache nur beschönigen. Zudem müsse nach den aktuellen Erkenntnissen, doch der Aussage, eine noch höhere Bebauung hätte keine Auswirkungen, widersprochen werden.
Herr Ratheiser erläutert anhand eines Beispiels in der Präsentation, dass es diese Frage von der Art der Bebauung und der Ausbreitung der Kaltluftströme abhänge. Dort wo es keine Kaltluftströme gebe, wirke sich eine höhere Bebauung natürlich auch nicht negativ aus. Die bereits vorhandene Bebauung würde ohnehin eine weitere Verbreitung der Kaltluftströme verhindern.
Herr Buck (AfD) fragt, ob aufgrund der zu erwartenden fühlbaren Erwärmung vor Ort, zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich seien.
Herr Ratheiser antwortet, dies hänge mit der geplanten Nutzung zusammen. Für Aufenthaltsflächen wie Spielplätze usw. seien zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig, um dort an heißen Tagen einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten. Im besten Fall können solche Maßnahmen die gefühlte Temperatur absenken, z.B. durch Schattenflächen o.ä.
Ein Bürger sagt, die Bäume im Diekmoor seien mit zunehmender Wärme immer größerem Stress ausgesetzt und würden schon jetzt enorm unter den Temperaturen und der Trockenheit leiden. Der Bürger fragt, wie das Überleben der vorhandenen Bäume gewährleistet werden könnten, was passiere, wenn die Bäume nicht gerettet werden können und ob dies nicht Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung habe.
Herr Ermert, Abteilungsleitung Landschaftsplanung vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, antwortet, dass die Landschaftsplanung bereits intensiv mit diesem Thema beschäftigt sei und dies eine Frage sei, die weit über das Diekmoor hinaus gehe. Mögliche Maßnahmen seien u.a. möglichst viele unversiegelte Flächen zu erhalten, gezielt Wasser in trockene Flächen abzuleiten oder ggf. auch Rückhaltesysteme für Straßenbereiche zu schaffen. Hierzu sei die Landschaftsplanung bereits in die Planung zum Diekmoor eingebunden und man überlege, ob man vielleicht ein Modellprojekt hieraus machen könnte. Das Thema müsse aber auch gesamtstädtisch betrachtet werden und hierzu gebe es derzeit noch unterschiedliche Ansätze. Als Ausgleich für verlorene Bäume könne nur die Neupflanzung hitzeresistenter Bäume dienen, wenngleich dies natürlich lange Zeiträume umfasse. Der Verlust von Bäumen habe sicherlich einen Einfluss auf die Kaltluftentstehung. Dies seien die Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringe.
Herr Buck (AfD) fragt, wie es mit dem Kaltluftsystem im Winter aussehe und warum das im Gutachten nicht auftauche. Schließlich würden mit dem Klimawandel einhergehend auch kältere Winter prognostiziert.
Herr Ratheiser antwortet, dass das Kaltluftsystem auch im Winter relevant sei. Die Fragestellung bzw. Zielsetzung sei jedoch auf die Sommer- und nicht die Wintermonate ausgerichtet gewesen, weil es vor allem um die Frage von Hitze gehe. Natürlich würden mit dem Klimawandel auch kältere Winterperioden und weitere Phänomen einhergehen. Dies würde aber den Rahmen dieser Untersuchung sprengen.
Frau Clément (GRÜNE) dankt den Bürgern für ihr Engagement und lädt sie ein, auch gerne an einer Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt (KUM) teilzunehmen, wo es viel um das Thema Stadtgrün gehe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Jochumsen und Frau Busch, Landes- und Stadtentwicklung, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) stellen anhand einer Präsentation die Modellräume der Magistrale 5 vor.
Herr Wersich (CDU) sagt, auch wenn das Thema Magistralen im Bezirk regelmäßig thematisiert würde, bereite es Sorgen, wenn zur Deelböge Aussagen getroffen würden, wie: „der Verkehr nehme ab“. Faktisch handle es sich bei der Deelböge nach wie vor um eine der meistbefahrenen Straßen Hamburgs. Daher verbiete es sich zum aktuellen Zeitpunkt, darüber nachzudenken, ob dort eine Spur weggenommen werden könnte. Wenn es hierhingehend nachweisliche Veränderungen gebe, könne man sich über Maßnahmen Gedanken machen. Man wolle aber vermeiden, dass Hauptverkehrsstraßen kaputt gemacht werden und sich der Verkehr in die umliegenden Wohngebiete verlagere. Derzeit würden diese Ideen daher weit hergeholt erscheinen. Herr Wersich fragt, von wem der Auftrag erfolgt sei, diese Bereiche zu überplanen.
Herr Jochumsen antwortet, es sei üblich mit Verkehrsprognosen zu arbeiten und für ganz Hamburg werde derzeit ein ca. 8-10%iger Rückgang des motorisierten Verkehrs prognostiziert, so dass auf auch auf der Deelböge derzeit von entsprechenden Entwicklungen ausgegangen werden kann. Wenn es an die konkrete Erneuerung dieses Verkehrsknoten gehe, was nicht in den nächsten Jahren sein werde, werde überprüft, ob diese Prognosen auch tatsächlich eintreten und ob Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Bevor es also zur Umsetzung etwaiger Maßnahmen komme, würde im Detail alles noch einmal genau überprüft. Der Senat habe der BSW den Auftrag erteilt, im Austausch mit allen Beteiligten auch solche komplexen Räume zu überprüfen und mögliche Maßnahmen aufzuzeigen. Daher gebe es auch zwei Varianten, wovon eine die Erhaltung der heutigen Abbiegebeziehung (Rosenbrook - Deelböge) vorsehe und die andere zugunsten eines größeren städtebaulichen Potenzials den Umbau dieser Abbiegebeziehung voraussetze.
Herr Wersich (CDU) fragt, ob die Hochspannungsleitung zurückgebaut werden sollen.
Herr Jochumsen bestätigt dies. Derzeit werde das Hamburger Stromnetz stadtweit überprüft und vielerorts könnten die Hochspannungsleitungen entfallen, weil u.a. Kabel auf andere Weise verlegt oder durch Erdkabel ersetzt werden sollen. Dies ist auch in dem Modellraum der Fall und sei eine gute Nachricht für die städtebauliche Entwicklung dort.
Frau Ernsing ergänzt, derzeit sei der Beginn der Umsetzung, so höre man, für 2035 angesetzt, nachdem dies schon mehrfach verschoben worden sei.
Herr Hosemann (DIE LINKE) äußert Zuspruch für die vorgestellten Planungen, insbesondere da es in der letzten Vorstellung noch geheißen habe, der Wohnungsbau entlang dieser Verkehrsachsen sei ausgeschlossen und nun offenbar weitere Optionen in Erwägung gezogen würden. Es handle sich hier um Verkehrsräume von einer Größenordnung von Autobahnen mitten in der Stadt. Neben der Schaffung von mehr Wohnraum auf bereits versiegelten Flächen könne hier das Wohnen für die bereits ansässigen Menschen erträglicher gemacht werden und der Individualverkehr reduziert werden. Herr Hosemann fragt, ob es auch Überlegungen gebe entlang der Magistrale Vorkaufsrechte einzurichten.
Herr Jochumsen antwortet, es sei einBestandteil des Masterplans Magistralen zu prüfen, wo weitere Vorkaufsrechtsverordnungen entlang den Magistralen erlassen werden könnten. Dies müsse jedoch sukzessive und anlassbezogen für konkrete Orte in gut begründeter Weise erfolgen, um Rechtssicherheit und Angemessenheit zu gewährleisten. In den letzten 2-3 Jahren seien entlang der Magistralen einige Vorkaufsrechtsverordnungen durch Senat und Bürgerschaft zur Rechtskraft gebracht worden und dies wolle man in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern auch fortführen. Darüber hinaus wolle man mit den durch den Masterplan Magistralen getroffenen Zielsetzungen auch privaten Eigentümern Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und diese davon überzeugen, selbst aktiv zu werden.
Herr Redlich (GRÜNE) weist darauf hin, dass die gezeigten Grafiken zum veränderten Kfz-Verkehr sehr eindeutig seien. Wenn man sich diese genau anschauen würde, könne man eine eindeutige Tendenz der Abnahme erkennen. Herr Redlich fragt, was für die BSW mittel- und langfristig bedeute.
Herr Jochumsen antwortet, typischerweise arbeite die BSW mit 5-Jahres-Zeiträumen. Aber wie man am bereits genannten Beispiel der Hochspannungsleitungen erkennen könne, sei viel Bewegung in den Prozessen, weshalb eine genaue Festlegung auf Jahre nicht möglich sei. Für den Masterplan Magistralen gelte der Zeithorizont 2040 plus. Dies bedeute aber nicht, dass bis dahin nichts geschehe, sondern bestimmte Dinge in diesem Zeitraum angegangen würden.
Herr Kranz (GRÜNE) sagt,diese langfristige Betrachtung durch die BSW sei sehr hilfreich, weil auf bezirklicher Ebene oftmals gar kein Raum für solche Betrachtungen bestehe, außer vielleicht bei Stadtteilentwicklungskonzepten und ähnlichen Maßnahmen. Herr Kranz fragt, wie die Einbindung der bezirklichen Gremien bzw. der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk im weiteren Verlauf geplant sei.
Herr Jochumsen antwortet, die aktuelle Phase der Modellraumbearbeitung sei ein Zwischenschritt, als Brücke von dem gesamtstädtischen Masterplan hin zu den Dingen, die ohnehin in den Händen der Bezirke liegen würden oder für die konkrete Informations- und Beteiligungspflichten bestünden. Im Jahr 2026 soll eine Broschüre mit allen zehn Modellräumen für die gesamte Stadt erscheinen. Dieser Fundus an Ideen könnte dann weiter diskutiert und bearbeitet werden, auch inkl. Beteiligung. Die derzeitige Arbeitsphase für die Modellräume soll relativ kompakt als Impuls aufgefasst werden.
Frau Ernsing fügt hinzu, die Nutzungsänderung im bezirklichen Planrecht würden mit dieser Entwicklung zusammenhängen. So habe man auf bezirklicher Ebene bereits an einigen Stellen von der Geschossigkeit befreit oder mögliche Entwicklungsperspektiven aufgezeigt. Die Planungen der BSW würden es dem Bezirksamt vor allem erleichtern, Ansprachen an Grund- und Gewerbeeigentümer zu finden. Wie das Beispiel bei der Matrix zeige, sei man hiermit bereits recht erfolgreich und wenn z.B. an der Deelböge die Hochspannungsleitung wegfalle und der Verkehr zurückginge, sei es eine schöne Perspektive für die Beruhigung von Groß-Borstel, wenn damit einhergehend langfristig kleinere Abbiegungen entstehen würden. Mit den Vorkaufsrechtsverordnungen sei es hingegen oft schwierig, wenn die Stadt die angrenzenden Flächen nicht großflächig weiterentwickeln könne, sei oft die Begründung nicht ausreichend.
Herr Buck (AfD) fragt, auf welcher Datengrundlage die Annahme, der Verkehr würde abnehmen, getroffen worden sei, da die Bevölkerungszahlen in Hamburg steigen würden, ob es schon Kalkulationen hinsichtlich der Kosten gebe sowie ob die Umsetzung der Maßnahmen wie Dachbegrünung und Solardächer realistisch seien, also ob dies nur eine Idee sei oder auf konkreten Daten fuße. Es gebe Gründe, die Umsetzbarkeit dessen anzuzweifeln, weil es sich hier nur um Gewerbeflächen handle, die zudem oftmals ungenutzt seien. Auch hier stelle sich die Kostenfrage und wer die Kosten tragen soll.
Frau Busch antwortet, dass auch in den letzten Jahren eine Abnahme der Verkehrszahlen trotz steigender Verkehrszahlen zu beobachten gewesen sei. Hierfür gebe es verschiedene Gründe. Die Tendenz würde durch die BVM auch für die Zukunft prognostiziert. Die Kosten für die in Betracht gezogenen Maßnahmen könnten zum aktuellen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden, da man sich auf einem sehr groben Maßstab bewege und auch eine genaue statische Prüfung hinsichtlich Dachbegrünung und Solardächern sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Herr Hosemann (DIE LINKE) fragt, inwieweit bereits geprüft worden sei, ob es nicht noch mehr Wohnungsbaupotenziale entlang der Magistrale, z.B. an der Alsterkrugchaussee möglich sei und ob es hierzu bereits Erhebungen gebe. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums sei schließlich ein zentrales Ziel des Masterplans und hiermit hätte man womöglich ein weiteres Argument gegenüber Grundeigentümern.
Herr Jochumsen antwortet, im Modellraum Alsterkrugchaussee werde es vermutlich bei einer Trennung von Wohn- und Gewerbenutzung bleiben. Hier biete sich das Umwandeln der Flächen aus verschiedenen Gründen nicht so gut an. Im Zuge des Masterplans Magistralen sollen grundsätzlich sowohl Potenziale für gewerbliche Nutzungen als auch für Wohnen gehoben werden. Allerdings gebe in diesem Stadium noch keine Zahlen von möglichen neuen Wohneinheiten oder ähnliches. Die heute betrachteten Modellräume in Hamburg-Nord könnten womöglich in Hinblick auf die stadtweite Betrachtung ein wenig täuschen, da diese Räume im Vergleich zu anderen Modellräumen besonders stark gewerblich geprägt seien. An anderen Orten entlang der Magistralen, auch in Hamburg-Nord, würde weitaus mehr Potenzial zu Schaffung von relevanten Wohneinheiten bestehen.
Frau Winter (SPD) fragt, welche anderen Orte in Hamburg-Nord, bei denen eigentlich die Zuständigkeit beim Bezirk liegen würden, überplant werden sollen.
Herr Jochumsen erläutert, dass insgesamt zehn Modellraumbetrachtungen bei der BSW koordiniert würden, von denen nur die heute vorgestellten im Bezirk Hamburg-Nord liegen würden. Von den anderen Modellräumen seien sieben oder acht sehr stark von Wohnen geprägt. Darüber hinaus gebe es entlang der Magistralen, auch im Bezirk Hamburg-Nord, viele geplante Maßnahmen, die von der BSW nicht in diesem Maß betreut würden, aber in der Gesamtlogik der Magistralenentwicklung zu betrachten seien.
Eine Bürgerin trägt vor, Sie sei vonAuswahl dieser Modellräume im Bezirk Hamburg-Nord enttäuscht, aber nicht überrascht. Entlang der Langenhorner Chaussee gebe es beispielsweise zahlreiche ineffizient genutzte, unattraktive gewerbliche Flächen, wo eine Überplanung höchst wünschenswert wäre. Daher stelle sich die Frage, anhand welcher Gesichtspunkte die Auswahl dieser Modellräume getroffen worden sei.
Herr Jochumsen antwortet, dass in der kurzen Zeit seit dem Beschluss des Masterplan Magistralen nicht die gesamte Stadt in dieser Intensität bearbeitet werden könne. Das heiße, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch andere Orte in vergleichbarer Weise in den Fokus rücken könnten. Man müsse jedoch zunächst eine Auswahl treffen, mit der man beginne. Die Auswahl der zehn Modellräume sei im Zusammenwirken zwischen den Bezirksämtern und den Fachbehörden erfolgt. Hierbei habe man möglichst unterschiedliche typologische Situationen betrachten wollen, etwa eher wohnliche oder eher gewerbliche Strukturen oder Bereiche, die von Freiräumen geprägt seien. Ziel sei es, dass aus dem Fundus dieser Modellräume einzelne Maßnahmen auch auf andere Situationen übertragen werden könnten.
Herr Kranz (GRÜNE) sagt, es sei erfreulich, dass der Antrag der GRÜNE-Fraktion auf so viel Interesse im Ausschuss stoße, wenngleich es als unnötig angesehen werden, dass hierzu ein Gegenantrag vorgelegt worden sei, in dem einige Passagen gestrichen oder ergänzt worden seien. Es sei daher wünschenswert, wenn dem Antrag der GRÜNE-Fraktion zugestimmt würde, auch wenn man notfalls dem Gegenantrag zustimmen würde.
Frau Winter (SPD) erklärt, dass es den Mehrheitsfraktionen vor allem um die Freifläche bei der JVA gehe und dort zu schauen, wie der Sachstand sei. Man wünsche sich zunächst eine Aufklärung über Probleme und Perspektiven bei der Entwicklung dieser Fläche. Man habe den Antrag der GRÜNE-Fraktion zum Anlass genommen, sich hier einmal schlau zu machen, wolle diesem aber nicht zustimmen.
Frau Ernsing stellt den Sachstand zum Areal vor: Nachdem die Justizbehörde die Sprinkenhof GmbH mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt habe, welche bereits im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt worden sei, sei die Finanzierung über die Bürgerschaft erlangt worden, um das Verwaltungsgebäude der JVA in den Kernbereich zu verlegen und dort weitere bauliche Maßnahmen vorzunehmen. Der aktuelle Stand hierzu sei jedoch dem Bezirksamt nicht bekannt. Für die überbleibende Fläche, die zunächst durch die Veräußerung eine Refinanzierung für die Neubaumaßnahmen der Justizbehörde gewähren sollte, gebe es derzeit keine Einschätzung, u.a. da die zu erwartenden Kosten für die denkmalgerechte Sanierung des Bestandes höher geschätzt werden als anfänglich gedacht. Der LIG bereite zurzeit eine Abfrage aller städtischen Akteure vor, ob ggf. Interesse an dem Gebrauch einzelner Flächen und Gebäude bestehe. Nach diesen Rückmeldungen würde die Bürgerbeteiligung und Information an den StekA folgen. Wenn jedoch kein Interesse eines städtischen Akteurs bestünde, dann könnte ein Konzept entwickelt und ausgeschrieben werden. Derzeit seien die Aussichten für Interesse bei privaten Akteuren ehrlicherweise nicht sehr vielversprechend, weil aufgrund der Struktur, des Denkmalschutzes und des Aufwandes ggf. vorzunehmender Maßnahmen das Ganze schwer marktgängig sei. Eine Vorstellung der Justizbehörde hierzu könne aber aufschlussreich sein.
Bei 5 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bei 5 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation kurz den Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23.
Protokollnotiz:
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Bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE, AfD) einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE, AfD) einstimmig beschlossen.
Frau Helms (GRÜNE) ruft die Tagesordnungspunkte 5.4 und 5.5 gemeinsam auf.
Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation kurz die Bebauungsplan-Entwürfe Alsterdorf 7 (2. Änderung) und Alsterdorf 8 (2. Änderung) vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
TOP 5.4 und TOP 5.5 werden beide einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Siehe TOP 5.4.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation kurz den Sektoralen Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 3 vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Frau Kerkow (SPD) sagt, die SPD-Fraktion begrüße die verpflichtende Festsetzung von dem Anteil sozial geförderten Wohnungsbaus in den sektoralen B-Plänen, wenngleich es bedauerlich sei, dass dies in den richtigen B-Plänen bislang nicht möglich sei, und fragt, ob die Annahme korrekt sei, dass man hier weiterhin mit städtebaulichen Verträgen arbeite.
Herr Schröder antwortet, die Annahme sei korrekt und dass ein Versuch, dies gesetzlich zu verankern, im Bundesrat bislang gescheitert sei. Anfang 2026 soll es einen neuen Entwurf einer BauGB-Gesetzesnovelle geben, der dann erneut zur Abstimmung im Bundesrat gebracht werde. Es bleibe abzuwarten, ob die Thematik den Eingang in den Gesetzesentwurf findet und zu welchem Ergebnis man dann komme.
Herr Kranz (GRÜNE) äußert ebenfalls seine Freude darüber, dass das Instrument für sektorale B-Pläne nun zum Einsatz komme. Gerade in Eppendorf seien derartige Maßnahmen dringend nötig. Herr Kranz fragt, ob die Festsetzung der 35% geförderter Wohnungsbau nur für neu geschaffene Bauprojekte oder insgesamt und für ganze Gebäude gelte sowie ob die 35 % beispielsweise auch gelten würden, wenn im Hinterhof ein Bestandsgebäude in gleicher Art und Weise ersetzt werde.
Herr Schröder antwortet, die 35% geförderter Wohnungsbau würden für alle neu geschaffenen Wohneinheiten gelten und dabei nicht mit bestehenden oder wegfallenden Wohneinheiten verrechnet werden. Bei den Bestandsgebäuden im Hinterhof handle es sich um einen Sonderfall, der im betrachteten Bereich nur zwei Mal vorkomme und für den diese Regelung nicht greife, sondern vor allem auch wegen der Dichte und Mangel an Alternativmöglichkeiten der Bestandsschutz gelte. Bei den genannten Bestandsgebäuden im Hinterhof sei man sich zudem über die aktuelle Nutzung unklar.
Herr Kranz (GRÜNE) fragt nach, ob es für die genannten Bestandsgebäude im Hinterhof nicht wichtig sei, zu wissen, welche Nutzung dort genau stattfinde, um eine Regelung hierhingehend sicher treffen zu können.
Herr Schröder bestätigt dies.
Herr Hosemann (DIE LINKE) fragt, welche Art von Sozialwohnungen geplant seien, also ob erster, zweiter oder dritter Förderweg, sowie ob nicht mehr als 40 Wohnungen auf dem Grundstück möglich wären. In Anbetracht der Grundstücksgröße erscheine diese Zahl etwas wenig.
Herr Schröder antwortet, die 35% geförderten Wohnungsbaus würden aus dem Vertrag für Hamburg kommen und seien Standard. Die Zahl der 45 Wohneinheiten sei eine Schätzung anhand von Durchschnittszahlen (100qm BGF pro Wohneinheit). Welcher Förderweg für die Wohneinheiten gelten solle, könne im Rahmen des städtebaulichen Vertrages ausgehandelt werden, sie allerdings bislang nicht explizit vorgehesen. Zu den einzelnen Wohnungsgrößen müsse man vor Ort schauen, was geeignet wäre. Wünschenswert wären möglichst gemischte, unterschiedlich große Wohneinheiten.
Herr Hosemann (DIE LINKE) sagt, am Beispiel im Mesterkamp, wo große Wohnungen mit wenig Zimmern geschaffen worden seien, welche nicht sehr familientauglich seien, könne man erkennen, dass eine gewisse Regulierung in dieser Hinsicht sinnvoll wäre, damit man in einer Zeit, wo die verfügbaren Flächen immer weniger würden, möglichst zukunftsorientiert baue.
Frau Kerkow (SPD) fügt hinzu, wenn man sich die Bestandsbebauung und vorhandenen bzw., geplanten Nutzungen anschaue, könne man erkennen, dass eine Neubebauung für die Hinterhöfe kaum vorstellen könne, sondern es sinnvoller erscheine, wenn diese als Ausgleichflächen fungieren würden.
Herr Buck (AfD) fragt, wie viele städtebauliche Verträge bzw. Vereinbarungen mit den Eigentümern denn getroffen werden sollen. Schließlich könnten zu viele Vorgabe die Entwicklung bestimmter Areale auch behindern.
Herr Schröder antwortet, die Vorstellung sei, dass man mit städtebaulichen Verträgen zzgl. zum Anteil der geförderten Wohneinheiten die Grundeigentümer der zentralen Flächen verpflichten könne, in den Erdgeschossen gewerbliche Nutzungen vorzusehen, sodass dort keine Wohnnutzung entstehe. Zudem seien Maßnahmen auf Dachflächen zur Entwässerung notwendig und man wolle qualitätsvolle Freiräume in den Innenbereichen der Gebäude sichern, welche man ebenfalls in den städtebaulichen Verträgen regeln wolle.
Herr Dickow (FDP) kritisiert Herrn Hosemanns Aussage, dass man hier kleinere Wohnungen planen solle, da die Bruttowohnungsgrößen von 100m² z.B. für Familien nicht mehr zeitgemäß seien.
Einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Frau Clément (GRÜNE) fragt, welche konkreten Maßnahmen zur Wärmewende beitragen sollen, da Wärmepumpen usw. im Antrag nicht erwähnt würden, wie lange der geforderte Austauschprozess dauern soll und welche möglichen Handlungsanweisungen an den Denkmalschutz man sich von den Dialogformaten erhoffe sowie inwieweit Schnelligkeit und Einheitlichkeit bei den Verfahren für die Bewohner durch den Antrag gewährleistet werden sollen und wie die EigentümerInnen über Gespräche hinaus entlastet werden sollen. Das Beispiel einer Bewohnerin, bei der die Gastherme kürzlich ausgefallen sei und die nun seit zwei Wochen ohne Beheizung auskommen müsse, ohne zu wissen, wie es weitergehe, zeige, wie sinnvoll Fast-Track-Lösungen wären. Zudem fragt Frau Clément nach einem zeitlichen Rahmen für das Anliegen angesichts der Dringlichkeit der Wärmewende sowie woher die Annahme stamme, dass beteiligte Akteure wie das Denkmalschutzamt bisher nicht über die Situation und Erfahrungen mit energetischen Sanierungsmaßnahmen informiert sei.
Frau Winter (SPD) schlägt vor, die Fragen schriftlich vorzulegen und sagt, die GRÜNE-Fraktion könne bei Bedenken den Antrag auch einfach ablehnen. Der Gegenvorschlag rühre daher, dass der Antrag der GRÜNE-Fraktion den Mehrheitsfraktionen zu weitreichend sei. Man wolle zunächst mit den Eigentümern vor Ort klären, was diese sich wirklich wünschen würden.
Frau Clément (GRÜNE) fragt nach, was für mögliche Resultate man sich aus diesem Austausch mit den Eigentümern erhoffe.
Frau Winter (SPD) antwortet, es gehe gerade darum herauszufinden, wie die Meinung der Eigentümer und Anwohner vor Ort zu den vorgebrachten Vorschlägen ist. Es sei nicht klar, dass alle Anwohner dieselbe Meinung vertreten würden, wie Frau Clément. Klimaschutz und die Wärmewende seien natürlich wichtig, dennoch spiele auch der Denkmalschutz eine Rolle. Man wolle vermeiden, Maßnahmen zu ergreifen, bei denen sich am Ende herausstelle, dass die Mehrheit der Anwohner davon langfristig nicht profitiere. Daher wolle man zunächst etwas zurückhaltender an die Sache gehen, schließe aber nicht aus zukünftig auch Vorschläge aus dem Antrag der GRÜNE-Fraktion zu beschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass dies dem Wunsch der Anwohner entspreche und sinnvoll erscheine.
Herr Dickow (FDP) wendet ein, dass der Denkmalpflegeplan von 2009 zeige, dass starre Regelungen zu nichts führen und Entwicklungen ausbremsen würden, weshalb es als nicht zielführend betrachtet werde, eine starre Lösung durch eine andere starre Lösung zu ersetzen. Insgesamt müsse man hier nach flexibleren Lösungen suchen.
Bei 4 Fürstimmen (GRÜNE), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und einer Enthaltung (DIE LINKE) mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Bei 4 Fürstimmen (GRÜNE), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und einer Enthaltung (DIE LINKE) mehrheitlich abgelehnt.
Bei einer Enthaltung (DIE LINKE) einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung (DIE LINKE) einstimmig beschlossen.
Herr Wersich (CDU) sagt, er habe am 20. Oktober eine Einladung zum Thema Jarreschatz auf Kampnagel erhalten und schon einen Tag darauf, sei die Anmeldung aufgrund von Ausbuchung nicht mehr möglich gewesen.
Frau Ernsing antwortet, man habe das Interesse an dieser Veranstaltung offenbar unterschätzt. Es gebe insgesamt 100 Plätze. Man gehe aber davon aus, dass nicht alle angemeldeten Personen auch tatsächlich erscheinen werden und könne notfalls auch noch ein paar zusätzliche einrichten. Daher könne bei Interesse einfach jeder kommen, auch wenn die Anmeldung nicht mehr möglich sei.