22-1521

Sektoraler Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 3 "Goernestraße"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.11.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:

Bei dem Bebauungsplan Eppendorf 3 handelt es sich um einen sog. „sektoralen Bebauungsplan“ oder „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“. Dieses Instrument wurde 2021 mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführt. Er dient der beschleunigten Schaffung von Wohnraum in bereits bebauten Gebieten und ermöglicht Kommunen, in Bereichen, die nach § 34 BauGB oder auf Grundlage von Baustufenplänen beurteilt werden, verbindliche Regelungen zur Wohnraumversorgung zu treffen. Anders als herkömmliche Bebauungspläne kannder sektorale Bebauungsplan eine Nachverdichtung im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung steuern und zugleich Festsetzungen zur verpflichtenden Umsetzung von sozial gefördertem Wohnungsbau enthalten.

Das Gebiet an der Goernestraße / Knauerstraße eignet sich in besonderer Weise für die Anwendung dieses Instruments. Der geltende Baustufenplan weist hier lediglich eine zweigeschossige, offene Wohnbebauung aus. Das entspricht nicht mehr den städtebaulichen Entwicklungsabsichten für diesen Stadtraum. Ziel der Planung ist es, eine Nachverdichtung in geschlossener Bauweise zu ermöglichen, die sich an der bestehenden Bebauung entlang der Goernestraße sowie den umliegenden Baublöcken orientiert. Die Höhenentwicklung im Plangebiet wird ebenfalls an die angrenzende Bestandsbebauung (fünf Vollgeschosse) angepasst. Die angestrebte städtebauliche Dichte fügt sich in die bestehende Umgebung ein und trägt zur maßvollen Weiterentwicklung des Quartiers bei. Im Sinne des „Vertrags für Hamburg Wohnungsneubau“ wird zudem eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 35 Prozent festgesetzt.

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 wurde ebenfalls von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen.

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

30.03.2023 Vorstellung der Planung im StekA

27.02.2023 Behördliche Grobabstimmung

28.11.2023 Aufstellungsbeschluss

28.11.-12.12.2023 Stellungnahmemöglichkeit im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses

23.05.-27.06.2025 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

04.09.-26.09.2025 Verzicht auf AK I sowie Kenntnisnahmeverschickung

04.09.-26.09.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung

Folgende wesentliche Planinhalte werden festgesetzt:

  • nf Vollgeschosse
  • geschlossene Bauweise
  • verpflichtende Umsetzung von 35 vom Hundert sozial geförderter Wohneinheiten auf mit „(A)“ gekennzeichneten Flächen

Untersuchungen und Gutachten:

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum sektoralen Bebauungsplan Eppendorf 3 durchgeführt:

  • Entwässerungskonzept
  • Altlastenuntersuchung
  • Verschattungsuntersuchung

Vertrag:

Zur Umsetzung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Weiteres Vorgehen:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für November/Dezember 2025 vorgesehen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Beteiligung der Öffentlichkeit des sektoralen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 3 zu beschließen.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge
  • Planzeichnung
  • Verordnung
  • Begründung
Lokalisation Beta
Goernestraße Knauerstraße Eppendorf

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.