Sektoraler Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 3 "Goernestraße" Beschlussempfehlung des StekA
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Ö 9.6
Der Stadtentwicklungsausschuss (StekA) hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2025 aufgrund der Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Drs. 22-1521mit dem o.g. Thema befasst undeinstimmigfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Beteiligung der Öffentlichkeit des sektoralen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 3 zu beschließen.
Hintergrund:
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:
Bei dem Bebauungsplan Eppendorf 3 handelt es sich um einen sog. „sektoralen Bebauungsplan“ oder „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“. Dieses Instrument wurde 2021 mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführt. Er dient der beschleunigten Schaffung von Wohnraum in bereits bebauten Gebieten und ermöglicht Kommunen, in Bereichen, die nach § 34 BauGB oder auf Grundlage von Baustufenplänen beurteilt werden, verbindliche Regelungen zur Wohnraumversorgung zu treffen. Anders als herkömmliche Bebauungspläne kann der sektorale Bebauungsplan eine Nachverdichtung im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung steuern und zugleich Festsetzungen zur verpflichtenden Umsetzung von sozial gefördertem Wohnungsbau enthalten.
Das Gebiet an der Goernestraße / Knauerstraße eignet sich in besonderer Weise für die Anwendung dieses Instruments. Der geltende Baustufenplan weist hier lediglich eine zweigeschossige, offene Wohnbebauung aus. Das entspricht nicht mehr den städtebaulichen Entwicklungsabsichten für diesen Stadtraum. Ziel der Planung ist es, eine Nachverdichtung in geschlossener Bauweise zu ermöglichen, die sich an der bestehenden Bebauung entlang der Goernestraße sowie den umliegenden Baublöcken orientiert. Die Höhenentwicklung im Plangebiet wird ebenfalls an die angrenzende Bestandsbebauung (fünf Vollgeschosse) angepasst. Die angestrebte städtebauliche Dichte fügt sich in die bestehende Umgebung ein und trägt zur maßvollen Weiterentwicklung des Quartiers bei. Im Sinne des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ wird zudem eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 35 Prozent festgesetzt.
Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 wurde ebenfalls von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
30.03.2023 Vorstellung der Planung im StekA
27.02.2023 Behördliche Grobabstimmung
28.11.2023 Aufstellungsbeschluss
28.11.-12.12.2023 Stellungnahmemöglichkeit im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses
23.05.-27.06.2025 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
04.09.-26.09.2025 Verzicht auf AK I sowie Kenntnisnahmeverschickung
04.09.-26.09.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung
Folgende wesentliche Planinhalte werden festgesetzt:
fünf Vollgeschosse
geschlossene Bauweise
verpflichtende Umsetzung von 35 vom Hundert sozial geförderter Wohneinheiten auf mit „(A)“ gekennzeichneten Flächen
Untersuchungen und Gutachten:
Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum sektoralen Bebauungsplan Eppendorf 3 durchgeführt:
Entwässerungskonzept
Altlastenuntersuchung
Verschattungsuntersuchung
Vertrag:
Zur Umsetzung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Weiteres Vorgehen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für November/Dezember 2025 vorgesehen..
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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