Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 8 (2. Änderung) "Alsterdorfer Straße"
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:
Mit dem Bebauungsplan Alsterdorf 8 (2. Änderung) sollen die politischen Beschlüsse sowie die inhaltliche Ausrichtung zur Stärkung und Sicherung des Gewerbes planungsrechtlich unterstrichen werden, indem im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von wohnähnlichen Nutzungen (z. B. Hotels, Boardinghouses, Serviced Apartments) durch den Ausschluss von Beherbergungsstätten einzuschränken. Dadurch sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für produzierendes, verarbeitendes und dienstleistendes Gewerbe sowie handwerkliche Nutzungenlangfristig verfügbar bleiben und vor Verdrängung geschützt werden. Beherbergungsstätten sind nicht auf einen Standort im Gewerbegebiet angewiesen, da sie auch in anderen Gebietskategorien regelhaft oder ausnahmsweise zulässig sind. Darüber hinaus sollen Lagerhäuser und Lagerplätze zukünftig nur in Verbindung mit einem gewerblichen Betrieb zulässig sein. Die eingeschränkte Zulässigkeit widerspricht z.B. der Ansiedlung von u.a. „Selfstorage“-Einrichtungen, die in der Regel nicht zur Belebung des Gewerbegebietes beitragen.
Der Bebauungsplan Alsterdorf 8 (2. Änderung) wird als Textänderungsbebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 BauGB wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
05.09.2024 Vorstellung der Planung im StekA
16.12.2024 Behördliche Grobabstimmung
20.08. - 24.09.2025 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
10.10. - 24.10.2025 Verzicht auf AK I sowie Kenntnisnahmeverschickung
17.10. - 24.10.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung
Folgende Planinhalte werden festgesetzt:
Ausschluss von Beherbergungsstätten
Ausschluss von Lagerhäusern und Lagerplätzen, sofern sie in keinem räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit produzierenden Gewerbebetrieben oder mit Handwerksbetrieben stehen
Weiteres Vorgehen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für Dezember 2025 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplan-Entwurfs Alsterdorf 8 (2. Änderung) zu beschließen.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
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