22-1535

"Standortentwicklung Fuhlsbüttel" - Sachstand nach dem Baustart im Areal "Santa Fu" zur Modernisierung des Justizvollzugs und zum perspektivischen Zeitplan und zum Planungsstand einer Nachnutzung freigezogener Flächen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt unter angemessener Beachtung der örtlichen Erinnerungskultur

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 06.11.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Im Mai dieses Jahres startete das Projekt „Standortentwicklung Fuhlsbüttel“ mit der Einrichtung der ersten Baustellen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel. Das Ziel ist eine umfassende Neustrukturierung innerhalb der JVA und eine zukünftige Nutzung von freigezogenen Flächen.

Auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg beschreibt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz das geplante Vorgehen wie folgt:

„Über die baulichen Maßnahmen hinaus eröffnet das Projekt neue Möglichkeiten für die Nutzung der zukünftig freigezogenen Flächen und ungenutzter Gebäude. Die Arealentwicklung soll parallel zu der baulichen Umstrukturierung der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel vorangetrieben werden, um nach Abschluss dieser Baumaßnahmen dann mit der nächsten Umsetzung beginnen zu können. Eine konkrete Nachnutzung steht allerdings noch nicht fest. Derzeit untersucht die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zusammen mit anderen städtischen Stakeholdern verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten, die von Wohnraum, Hotelnutzung, Coworking-Spaces, Gastronomiebetrieb bis hin zu studentischem Wohnen reichen. Angesichts der großen historischen wie auch erinnerungspolitischen Bedeutung der Gebäude und des Areals soll eine entsprechende Nachnutzung hierzu im Einklang stehen. Die zeitliche Umsetzung der Nachnutzung hängt eng mit der vollständigen Verlagerung der Justizvollzugsnutzung zusammen. Erst nach Abschluss der Umbauten können die Flächen für eine neue Nutzung freigegeben werden.“

Zentral für die Planungen und deren finanzielle Umsetzung ist die BÜ-Drs. 22/10994. In dieser Drucksache sind die Kosten für die Realisierung der haftbezogenen Gebäude auf dem Gelände der JVA-Fuhlsbüttel und deren Überführung in das Mieter-Vermieter-Modell festgelegt.

Hinsichtlich der Flächen, die auf dem Gelände für die allgemeine städtebauliche Verwendung zur Verfügung gestellt werden sollen, heißt es in dieser Drucksache:

„Die SpriG hat unter Einbeziehung der SK, derBKM, der BSW, der BWI, des Bezirksamts Hamburg-Nord sowie der „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an dieOpfer der NS-Verbrechen“ (SHGL) eine qualifizierte Machbarkeitsstudie über Nachnutzungsmöglichkeiten erstellt. Die Ergebnisse ersetzen weder ein noch final zu entwickelndes städtebauliches Konzept noch zeichnen sie die von den verantwortlichen Fachlichkeiten auszuübenden Entscheidungen abschließend vor. Es handelt sich lediglich um eine grobe Idee, wie das Areal künftig genutzt werden könnte.“

Im Anschluss werden einige Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie zitiert, die insbesondere auch den Wohnungsbau betreffen. Weiter wird das Folgende zusammengefasst:

„Angesichts der großen historischen wie auch erinnerungspolitischen Bedeutung der Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers Fuhlsbüttel ist anzustreben, dass die Entwicklung des Hauses III zu einer Gedenkstätte so früh wie aus justizvollzuglicher Sicht vertretbar erfolgt. Im nächsten Schritt ist dazu nach dem Letter of Intent ein Einvernehmen mit der SK, der Finanzbehörde (FB), dem LIG, der BKM, der SHGL, der BSW und dem Bezirksamt Hamburg-Nord über das weitere Vorgehen und die zu erreichenden Meilensteine sowie eine klare Zuordnung von kompetenz- und zuständigkeitsgerechten Verantwortlichkeiten herzustellen.“

Die aktuelle Darstellung auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg zur „Standortentwicklung Fuhlsbüttel“ enthalten keine weiteren Auskünfte, ob die Planungen zu diesem Projektteil zwischenzeitlich vorangeschritten sind.

Petitum/Beschluss

Aus diesem Grund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zeitnah im Stadtentwicklungsausschuss über den Sachstand der Baumaßnahmen betreffend die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel berichtet.
  2. Zudem soll gegenüber dem Stadtentwicklungsausschuss durch eine dafür zuständige Fachbehörde dargestellt werden, ob für den zweiten Projektteil (städtebauliche Nachnutzung der freizuziehenden Flächen) zwischenzeitlich eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten erfolgt und ein städtebauliches Konzept sowie eine Zeitschiene für dessen Umsetzung derzeit in Arbeit ist. Soweit bekannt sollen in diesem Kontext auch Aussagen über die Finanzierung etwaiger Planungen und Umsetzungen berichtet werden.
  3. Mit Blick auf die herausgehobene Bedeutung der betroffenen Bausubstanz auf der freizuziehenden Fläche soll zudem berichtet werden, ob und wie über die „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen“ (SHGL) derzeit die Beteiligung der für die Erinnerungskultur verantwortlichen Akteure durch die zuständige Berde auf Landesebene sichergestellt ist.
  4. Soweit es bereits belastbare Planungen gibt, die eine Beteiligung der Akteure der Erinnerungskultur vor Ort zum jetzigen Zeitpunkt zielführend erscheinen lassen, wird das Bezirksamt gebeten, der zuständigen Fachbehörde nahezulegen, diese Akteure im Zusammenspiel mit der „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen“ (SHGL) so schnell wie möglich in den Planungsprozess einzubinden.

r die SPD-Fraktion: Dr. Martin Albers, Martina Schenkewitz, Tina Winter

r die CDU-Fraktion:Ekkehart Wersich, Gunther Herwig, Marco Lehmitz

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Jan-Peter Döhne

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttel Hamburg

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