Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Ein Elternvertreter der Katholischen Grundschule St. Antonius erläutert sein Anliegen bezüglich der Verkehrssituation um die Schule. V.a. durch Elterntaxis, die im Halteverbot und in zweiter Reihe hielten, käme es täglich zu gefährlichen Verkehrssituationen. Man habe bereits versucht über den Kontakt mit Eltern und Schüler:innen die Situation zu verbessern, aber ohne behördliche Unterstützung bisher nichts erreichen können. Das Erzbistum sei engagiert und habe sich an das Bezirksamt gewendet.
Herr Michalski sagt, er habe diesbezüglich Anfang des Jahres Kontakt zur Schulleiterin aufgenommen, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Grundsätzlich seien die Grundvoraussetzungen für die Verkehrssicherheit an der Stelle mit einer Tempo-30 Strecke, Fahrradabstellanlagen etc. vorbildlich. Das große Problem wären die Elterntaxis. Baulich könne nichts geändert werden, aber es bestehe die Möglichkeit der Überwachung und der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten.
Der Elternvertreter insistiert, er habe den Handlungsbedarf evaluiert und die Gefährdung der Kinder wäre nicht abzustreiten. Behörden und Schulträger stünden in der Pflicht zu handeln und einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Dafür brauche es keine einzelnen Maßnahmen, sondern ein Maßnahmenbündel, inkl. der Sensibilisierung der Verkehrsteinehmenden.
Herr Michalski bietet an, sich die Situation vor Ort noch einmal anzusehen.
Herr Schmidt betont, dass Kinder die schwächsten Verkehrsteilnehmenden seien, weshalb er sich freue, dass der Eltervertreter sich für dieses Anliegen einsetzt und fragt, wie genau das illegale Parken aussehe.
Der Elternvertreter veranschaulicht, vor dem Haupteingang der Schule gelte auf einem längeren Streifen absolutes Halteverbot. Die Schilder dafür stünden jedoch recht weit entfernt. Es werde also vor dem und um den Haupteingang geparkt und in zweiter Reihe gehalten, was zum Ausweichen anderer KFZ und Bussen führe. Hierdurch entstünden größere Gefahren. Hinter der Schule komme es zu ähnlichen Situationen durch Parken in zweiter Reihe.
Herr Taheri fragt, welche Maßnahmen laut Einschätzung des Elternvertreters die Situation am besten entschärfen würde.
Der Elternvertreter regt eine klarere Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und des Halteverbots, die Installation einer elektronischen Messtafel mit Geschwindigkeitsanzeige und im rückwertigen Bereich (Lattenkamp) die Installation sogenannter Speebumps an. Auch ein Fahrradstreifen könnte das illegale Halten seiner Meinung nach eindämmen.
Herr Domres schlägt Sperrstreifen vor, um das Halteverbot zu verdeutlichen.
Herr Michalski wirft ein, Grenzmarkierungen erfüllten den Zweck Halteverbote zu verlängern. Die Beschilderung sollte allen mit Führerschein ausreichen.
Der Elternvertreter fragt nach einem ergänzenden Halteverbotsschild in der Mitte der Halteverbotszone.
Der Vorsitzende regt an, dass eine Eingabe eingereicht wird, damit der Ausschuss sich mit dem konkreten Sachverhalt auseinandersetzen könne. Ein Ortstermin in der Zeit bis zur nächsten Sitzung würde zusätzliche Erkenntnisse bringen. Frau Otto begrüßt das.
Frau Bartling reklamiert, ihr Wortbeitrag aus TOP 6.4 sei Frau Dr. Dietz zugeordnet worden.
Herr Schmidt hat im Vorfeld schriftlich einen Änderungsantrag zu TOP 4.2 der Niederschrift gestellt:
"Auf der Suche nach einem Kompromiss schlägt er vor, die Stadtreinigung als Schlichter einzusetzen, da der Stadtreinigung daran gelegen sei, die rosa Säcke loszuwerden.“
Soll geändert werden in:
"Auf der Suche nach einer Lösung sollte die Stadtreinigung involviert werden, da sie auf umfangreiche Erfahrung an vielen unterschiedlichen Orten mit rosa Säcken zurückgreifen kann."
Herr Schmidt beantragt die Vertagung der Genehmigung der Niederschrift, da diese erst seit wenigen Tagen vorläge.
Die Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2023 wird einstimmig vertagt.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass das Bezirksamt stetig engagiert nach neuen Orten für die Installation von Fahrradbügeln suche und bittet auch um Prüfung der, in der Eingabe vorgeschlagenen Fläche.
Herr Dr. Franz sagt die Prüfung zu.
Herr Kroll wünscht eine Vorstellung der Prüfergebnisse im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die Petentin erläutert ihr Anliegen. Die Außenplätze des Bistros hätten sich massiv ausgeweitet, wodurch die Nutzung von Fuß- und Radweg eingeschränkt wäre. Auch die Treppenstufen des Wohnhauses würden als Sitzmöglichkeit genutzt werden.
Die Betreiberinnen des Bistros wehren sich gegen die Vorwürfe. Zum einen gebe es in diesem Bereich gar keinen Fahrradweg zum anderen säßen ihre Gäste nicht auf den Treppen. Dort hielten sich die Bewohner:innen des Hauses auf. Die zusätzlichen Tische seien allesamt vom Bezirksamt genehmigt worden. Die Petentin wünscht eine Überprüfung der Sondernutzung.
Frau Dr. Dietz unterstützt den Wunsch nach einer Prüfung der Sondernutzung, da Sondernutzungen oftmals nicht sehr überschaubar seien.
Herr Dr. Franz sagt, der Wegeaufsicht lägen keine Beschwerden vor. Es handele sich um z.T. öffentlich genutzten Privatgrund. Die Wegeaufsicht werde sich das noch einmal ansehen, sie sei jedoch nicht abends und am Wochenende unterwegs. Er empfiehlt den Anwohnenden das Gespräch mit den Betreibenden zu suchen.
Die Betreiber:innen erklären, das Bistro schließe um 23 Uhr, Samstags bereits um 18 Uhr und Sonntag sei geschlossen.
Frau Pause schlägt vor, dass die Betreiberinnen ihre Gäste per Schild darauf hinweisen, nicht auf den Stufen des Wohnhauses zu sitzen.
Herr Kroll merkt an, es handele sich um öffentlichen Grund, woraufhin die Betreiberinnen erläutern, dass es sich bei der Fläche an der Hauswand um privaten und bei der Fläche gegenüber um öffentlichen Grund handele. Die Sondernutzungsgenehmigung liege für jeden einzelnen Tisch bis zum Ende dieses Jahres vor.
Herr Schmidt fragt bezüglich der Sondernutzung auf Gehwegen, ob es Vorgaben für eine Mindestrestbreite gebe.
Protokollnotiz: Aus Gründen der Barrierefreiheit wären nach aktuellen Regelwerken mindestens 1,80m freizuhalten. Viele Gehwege im Bezirk weisen allerdings historisch bedingt und aufgrund fehlender Flächenressource nur knappe 1,50m aus. In anderen Bereichen, in denen viel Fläche zur Verfügung steht, würden dagegen 1,80m faktisch eine Einengung darstellen. Die freizuhaltenden Gehwegbreiten werden daher bei der Erteilung von Sondernutzungen auch immer in abhängig der jeweiligen Örtlichkeit unter dem Aspekt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bzw. der den Gehweg benutzenden festgelegt.
Herr Kroll ergänzt, oftmals sei nicht ersichtlich, wo die Grenzen der Sondernutzung lägen (bspw. Pläne, wie Tische gestellt werden dürfen) und fragt nach Möglichkeiten für Anwohnende dies einzusehen, z.B. über das bezirkliche Transparenzportal.
Protokollnotiz: Eine regelhafte Veröffentlichung von Sondernutzungserlaubnissen über das Transparenzportal ist nicht vorgesehen. Gleichwohl kann bei Bedarf eine Anfrage nach Transparenzgesetz zur Bereitstellung der gewünschten Informationen erfolgen
Herr Taheri weiß aus eigenen Erfahrungen, das Bezirksamt verhalte sich grundsätzlich sehr korrekt, was Sondernutzung angehe. Auch er empfiehlt die Konflikte auf zwischenmenschlicher Basis zu lösen.
Herr Domres stellt fest, dass zwei der drei Beteiligten Parteien anwesend seien, der Vermieter, welcher vor Ort wohne, jedoch nicht. Er empfiehlt das Gespräch im Dreieraustausch zu suchen, um das Problem zu lösen.
Eine der Betreiberinnen ergänzt, dass das Bistro auf zwei Hausnummern (42-44) verteilt sei, woraus sich die größere Anzahl der Tische ergebe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Dr. Dietz sagt, man stehe einer Benennung im Sinne der Eingabe offen gegenüber, sie frage sich jedoch, ob es sich beim Vorschlag um eine benennbare Fläche handele.
Herr Dr. Franz erläutert, die Fläche gehöre zum Sondervermögen Schulimmobilien und sei somit nicht frei benennbar. Der zweite Flächenvorschlag falle in die Zuständigkeit des Regionalausschusses FOLAG.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Dr. Dietz sagt, es gebe Diskussionsbedarf bezüglich der formellen Regelungen für Benennungen. Ihres Erachtens, sei es grundsätzlich aber möglich Parks und Grünanlagen zu benennen. In der genannten Grünanlage könnte das bestehende Denkmal durch eine Benennung unterstrichen werden. Sie fragt nach weiteren Meinungen dazu.
Frau Otto findet, es sei eine schöne und würdige Idee. Sie fragt auch nach der formellen Regelung, wie lange das Ableben einer Person her sein müsse, um etwas nach ihr zu benennen. Weiter stellt sie in den Raum, dass es ggf. andere Orte in Hamburg geben könnte, an denen eine solche Benennung geplant sei, weshalb man sich vorher informieren müsste und es ggf. gemeinsam tragen könnte.
Auch Herr Kroll fragt nach den formellen Regelungen.
Protokollnotiz: Die formellen Regelungen zur Benennung von Verkehrsflächen finden Sie hier: Straßennamen und Verkehrsflächen - hamburg.de <https://www.hamburg.de/bkm/strassennamen/2713676/verkehrsflaechenbenennung-start/>
<https://www.hamburg.de/bkm/strassennamen/2713676/verkehrsflaechenbenennung-start/>
„Benennungen nach lebenden Personen sind nicht zulässig. Benennungen nach Verstorbenen sollen frühestens zwei Jahre nach dem Tode vorgeschlagen werden.“
Herr Dr. Franz gibt zu bedenken, dass in der Regel ganze Grünanlagen und nicht nur Teile davon benannt werden können.
Herr von Sydow warnt, eine solche Benennung ohne weitere Recherchen anzugehen und Vorsicht walten zu lassen. Seines Wissens hätte die ermordete Iranerin beispielsweise einen anderen Vornamen getragen, der Vorname Mahsa sei ihr durch das Regime zugeteilt worden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Heimfeld erläutert den Antrag und kritisiert, dass trotz Halteverbots auf den, im Antrag angesprochenen Flächen geparkt werde und das z.T. so eng an den Hauswänden, dass der Fußverkehr nicht mehr stattfinden könne. Auf der gegenüberliegenden Fläche (Sandfläche) parkten zudem regelmäßig sehr große KFZ, wie Camper. In diesem ganzen Rondeel gäbe es dagegen keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder, Rollatoren etc. und auch die Stadtreinigung habe durch die dargestellte Parksituation erhebliche Probleme.
Herr Michalski sagt, er habe sich die Situation vor Ort zusammen mit dem Bezirksamt kürzlich angesehen. Das Halteverbot gelte nur für die Fahrbahn, jedoch werde dort nicht regelfonform geparkt, da das Parken auf dem Gehweg eigentlich nicht erlaubt sei. Grundsätzlich wäre der Gehweg aber breit genug. Er gibt zu bedenken, dass Fahrradbügel an dieser einen Stelle allein keinen Sinn ergaben, weshalb er vorschlägt abzuwarten, bis die größeren Bauvorhaben an der Barmbeker Straße abgeschlossen sind und dann für den gesamten Bereich die Parksituation zu ordnen und die Fahrradbügel und Abstellmöglichkeiten zu planen.
Herr Kroll findet die Idee gut und schlägt vor einen Prüfantrag zu stellen.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, gemeinsam mit LSBG darauf hinzuwirken, dass die Fläche vor den Hauseingängen Heidberg 50 - 54 park- und verkehrstechnisch dahingehend geprüft wird, Fahrradbügel für die Anwohner: innen bzw. Abstellmöglichkeiten für Rollatoren, Rollstühle und Ähnliches zu installieren. Ein möglicher Standort ist die Flächen Heidberg 50 - 52 (Asphalt) oder die Fläche gegenüber Heidberg 52 - 54 (Sand), sollte es sich hier um eine öffentliche Fläche handeln, was zu überprüfen wäre
Ergänzung: Das Petitum wird als Prüfauftrag an die Verwaltung verstanden, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten an der Barmbeker Straße/Heidberg, die angesprochenen Flächen dahingehend zu überprüfen, ob Fahrradbügel und weitere Abstellmöglichkeiten installiert werden können und die Parksituation entschärft werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Herr Domres erläutert zu Punkt 2 des Antrags, dass Barrierefreiheit die erste Bedingung sei und vor Denkmalschutz gehe. Eine Aussage wie: „Aus Denkmalschutzgründen könne keine vollständige Barriefreiheit erreicht werden“, akzeptiere er nicht.
Herr Schmidt erklärt bei der Vorstellung des Umbaus der Haltestelle vor ca. einem Jahr, habe man bereits die Idee eingebracht den historischen Osteingang wieder zu öffnen. Nun da die Arbeiten an der Haltestelle Saarlandstraße durch ein Verschieben der Umbauten der Haltestelle Sierichstraße solo stattfänden und der Bahnbetrieb größtenteils aufrecht erhalten bleiben soll, steige die Attraktivität eines zweiten Eingangs auch für das Baustellenmanagement, sodass der Passagierverkehr ggf. durch einen anderen Eingang als bspw. Material geleitet werden können. Zukünftig könnten v.a. die Bewohnenden des Quartiers Alter Güterbahnhof und die Beschäftigten der Hochbahn von diesem Eingang profitieren und Wegzeiten (ca. 50 m) einsparen. Zudem komme der positive Effekt im Rahmen des Denkmalschutzes den historischen Eingang wieder zur Geltung zu bringen. Herr Schmidt hält diese Planungen für ein schlüssiges Gesamtkonzept.
Herr Weinand meint, ein neuer Eingang sei grundsätzlich wünschenswert, aber hier sehe er aufgrund der minimalen Wegeeinsparung keine zwingende Notwendigkeit. Er bittet den Aufwand in Relation zu den anfallenden Kosten zu setzen und spricht sich gegen die Öffnung des Eingangs aus, wenn die Kosten dafür zu hoch würden. Bei geringen Kosten würde er das Vorhaben unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Frau Bartling erläutert den Antrag und das Problem, dass man oft nicht wisse in welcher Parkzone man sich befinde. Es wird eine Ergänzung der Parkzone der vorhandenen Beschilderung gefordert.
Herr Schmidt beantragt die Vertagung des Antrags.
Frau Heimfeld sagt, die Fraktion Die Linke unterstütze den Antrag.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig vertagt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Dr. Franz berichtet von Austausch des Fachamtes Management des öffentlichen Raumen (MR) und den LSBG.
Herr Kroll fragt, ob noch weitere Themen, neben der Fahrradbügelthematik bezüglich Nachsteuerungsbedarfen angesprochen wurden. Er bittet darum, die Ausführungen zu Protokoll zu geben.
Herr Dr. Franz sagt, dass keine weiteren Bereiche für Nachsteuerungsbedarfe gesehen wurden.
Protokollnotiz: „Von Seiten des LSBG als Planungsverantwortlichem wird aktuell kein Nachsteuerungsbedarf bezüglich der Fahrradbügel gesehen, ihnen liegen auch keine Beschwerden diesbezüglich vor. Ob sich dauerhafte Probleme bei der Gehwegbreite (etwa durch Gastronomieeinrichtungen) ergeben und mehr Fahrradbügel eingebaut wurden als benötigt werden, kann erst nach einiger Zeit belastbar überprüft werden. Die Situation wird vom Bezirksamt beobachtet. Bei Fahrradbügeln stellen sich die Effekte teilweise erst zeitverzögert ein, und grundsätzlich werden hier im Sinne einer Angebotsplanung mehr Bügel eingebaut, als zum Zeitpunkt der Maßnahme nötig erscheinen, um der wachsenden Nachfrage zu entsprechen bzw. diese weiter zu befördern.“
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Kroll fragt, wann es zu welcher Ersatzpflanzung kommen soll.
Protokollnotiz: Aufgrund der dichten Bestockung im Bereich der Freilichtbühne erfolgt die Ersatzpflanzung der zu fällenden Bäume durch zwei standortgerechte Laubbäume an geeigneter, noch festzulegender, Stelle innerhalb des Stadtparks in der Pflanzsaison 2023/24.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schmidt findet die Punkte der Machbarkeitsstudie grundsätzlich positiv, fragt aber, warum die Vorfahrtsregelungen (Die Ausweisung und entsprechende Umgestaltung der Goernestraße zwischen Kellinghusenstraße und Goernebrücke als Fahrradstraße im Rahmen des Ausbaus zur Veloroute 13. Die Goernestraße soll dabei Vorfahrt gegenüber Gaedechensweg und Heilwigstraße bekommen) nicht dem Beschluss der Drucksachen 21-1956 folgend umgesetzt werden sollen. Dem Ziel der Machbarkeitsstudie werde zwar zugestimmt, jedoch müsse bis zur ersten Verschickung die angesprochenen Punkte eingearbeitet werden.
Herr Kroll findet, dass die mit 900.000 Euro veranschlagten Kosten für die Anpassung einer Straße bereits sehr hoch seien und befürchtet, dass wenn die erwähnten Wasserableitungen, aber noch nicht geprüften miteinbezogen werden eine enorme Kostensteigerung. Er fragt, ob es überhaupt schon Pläne zur Finanzierung gebe.
Herr Dr. Franz bietet die Möglichkeit einer Vertagung an.
Auch Herr Domres bittet darum die Abwasserleitungen in die Kostenplanung einzubeziehen.
Herr Taheri bittet darum, alle Maßnahmen, die baulich gelöst werden müssen einzubeziehen (z.B. Telekommunikation), damit die Böden nur einmal geöffnet werden müssten.
Herr Wersich findet es positiv, dass der Antrag zunächst als Prüfantrag behandelt werde, um weiter darüber zu sprechen.
Herr Schmidt meint, dass die Kostenplanung mit 900.000 Euro für insgesamt 13 Knotenpunkte verhältnismäßig sei. Er stellt klar, dass hier kein Bauantrag beschlossen werden solle, sondern lediglich um Zustimmung zur Vorzugsvariante gebeten werde. Die nächsten Schritte des Bezirksamtes seien vermutlich die Aufnahme der Verkehrsplanung um Pläne zur Gestaltung zu erarbeiten. Der tatsächliche Baubeginn liege bei der Baustellenkoordination, wo es erfahrungsgemäß zu langen Verzögerungen komme. Er bittet um Zustimmung zu dieser Vorzugsvariante, damit das Bezirksamt die weiteren Planungen aufnehmen könne.
Herr Kroll plädiert dafür, dass jemand aus dem Fachamt MR diese Machbarkeitsstudie vorstellt und die offenen Fragen beantwortet.
Herr Domres fasst zusammen, zu welchen Punkten MR sich zwingend äußern muss.
Protokollnotiz:
1. Vorfahrtregelung
Am Knotenpunkt Heilwigstraße/Goernestraße würde MR2 gerne prognostisch eine Änderung der Vorfahrtregelung planen. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen gibt es allerdings keine Zustimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde, sodass die Machbarkeitsstudie hier derzeit „rechts vor links“ vorsieht. Wir streben an, im Bereich der Veloroute 13-Goernstraße über das Bündnis für den Fuß- und Radverkehr tätig zu werden und so Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Bevorrechtigung der Goernestraße möglich machen.
2. Abwasserrohre
Es wird davon ausgegangen, dass mit Abwasserrohren die Systeme zu Oberflächenentwässerung gemeint sind (Trummen und Trummenanschlussleitungen). Da die Vorlage zunächst eine Machbarkeitsstudie darstellt, sind die darin aufgeführten Kosten eine grobe Schätzung. Sofern eine weitere Priorisierung und somit Planung der Maßnahmen erfolgt, werden die nötigen weiteren Untersuchungen beauftragt. Je detaillierter der Planungsgrad im weiteren Verlauf wird, desto konkreter können auch die entstehenden Kosten abgeschätzt und Kostenrisiken minimiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig vertagt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Otto wurde zugetragen, dass am Mühlenkamp eine ältere Dame exzessiv Tauben füttere, wodurch es im Bereich der Haspa zu einer Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität komme.
Herr Michalski werde das an den zuständigen Kollegen weitergeben.
Herr Taheri bittet darum, die Regeln einer Fahrradstraße (Tempo 30, Überholverbot etc.) durch Beschilderung in der Gertigstraße auszuweisen, da offenbar viele diese Regeln nicht kannten.
Herr Michalski sagt zu, sich die Situation vor Ort anzusehen. Weiter berichtet er, die Beschwerden im Alten Güterbahnhof zum Parken mehrten sich. Gerade bei gutem Wetter parkten dort zahlreiche Parkbesuchende. Die Polizei plane derzeit einige Maßnahmen, um die Parksituation dort zu entzerren, insbesondere an Einmündungen und Feuerwehreinfahrten. Ggf. soll eine Ladezone gegenüber von Budni eingerichtet werden.
Frau Heimfeld fragt nach dem Bunker im Kuhnsweg. Andere stimmen zu, dass es unbefriedigend sei, die Thematik nur im nicht-öffentlichen Unterausschuss zu behandeln, weshalb man sich wünscht, dass der Investor seine aktuellen Pläne im Regionalausschuss vorstellet.