Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.05 2016 Schulwegsicherung und Anpassung der Parkanordnung Löwenstraße / Martinistraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Sicherheitsmaßnahmen
für Fußgänger zur Schulwegsicherung und Anpassung der Parkanordnung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz