Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.05 2016 Schulwegsicherung und Anpassung der Parkanordnung Löwenstraße / Martinistraße
Letzte Beratung: 05.06.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Sicherheitsmaßnahmen
für Fußgänger zur Schulwegsicherung und Anpassung der Parkanordnung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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