21-4443

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.05 2016 Schulwegsicherung und Anpassung der Parkanordnung Löwenstraße / Martinistraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.06.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Sicherheitsmaßnahmen

für Fußgänger zur Schulwegsicherung und Anpassung der Parkanordnung an.

 

 

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

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