Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.05.2023 Aufhebung des Gehwegparkens auf der rechten Straßenseite und Erweiterung der Feuerwehrzufahrt der Stadtteilschule Eppendorf Löwenstraße zw. Breitenfelder Straße u. Martinistraße
Letzte Beratung: 05.06.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufhebung des Gehwegparkens auf der rechten Straßenseite und Erweiterung der
Feuerwehrzufahrt der Stadtteilschule Eppendorf an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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