Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.05.2023 Aufhebung des Gehwegparkens auf der rechten Straßenseite und Erweiterung der Feuerwehrzufahrt der Stadtteilschule Eppendorf Löwenstraße zw. Breitenfelder Straße u. Martinistraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufhebung des Gehwegparkens auf der rechten Straßenseite und Erweiterung der
Feuerwehrzufahrt der Stadtteilschule Eppendorf an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz