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Machbarkeitsstudie zur Ausweitung der Tempo-30-Zone in Geffckenstraße und Heilwigstraße (Kellinghusen-Quartier)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.07.2023
05.06.2023
Sachverhalt

Die Machbarkeitsstudie zur Ausweitung der Tempo-30-Zone ist abgeschlossen.

Es wurden diverse Varianten zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Heilwigstraße und Geffckenstraße geprüft und gegeneinander abgewogen.

 

Eine reine „Verkehrszeichenlösung“ ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariats (PK23) nicht ausreichend. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch den fehlenden baulichen Charakter für eine Tempo-30-Zone weiterhin erhöhte Geschwindigkeiten gefahren werden und somit die Akzeptanz niedrig zu bewerten ist. Deshalb wurde diese Variante nicht weiterverfolgt. Ein vollständiger Umbau der beiden Straßen ist aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten sowie der Planungsabläufe nicht zeitnah realisierbar.

 

Die Umgestaltungen der Einmündungen und Kreuzungspunkte in den betrachteten Straßen haben sich als Vorzugsvariante herauskristallisiert. Die Nebenflächen sollen in den Bereichen vorgezogen und somit die Fahrbahnquerschnitte reduziert werden. Dadurch wird der Verkehr ausgebremst und die Tempo-30-Zone kann von den Verkehrsteilnehmenden besser wahrgenommen werden. Zusätzlich verbessert dies auch die Querung der Straße für zu Fußgehende. Dadurch wird die Akzeptanz höher ausfallen.

 

Zusätzlich sollte der schiefwinklige Knotenpunkt Heilwigstraße/Geffckenstraße zur besseren Erkennbarkeit und Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden umgebaut werden. Die Studie sieht vor, diesen Knotenpunkt als T-Kreuzung und somit die Knotenpunktarme rechtwinklig zueinander auszubauen.

 

Die Kosten der Umbauten der Einmündungen und Kreuzungen betragen voraussichtlich ca. 900.000 €.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind die Belange der Feuerwehr zur Sicherstellung der Rettungswege abgefragt worden. Im Rahmen weiterer Planungen ist es erforderlich detailliertere Abstimmungen bezüglich der baulichen Einrichtungen mit der Feuerwehr zu führen. Zusätzlich ist die Bauprüfabteilung mit einzubeziehen.      

 

Nach Zustimmung der Politik und nach der Sicherung der finanziellen Mittel kann mit der Planung des Bauvorhabens begonnen werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Zustimmung der Vorzugsvariante wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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