Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Die gegenwärtige Amtszeit der gewählten Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Hamburg sowie am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht endet am 31.12.2018.
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Hamburg hat festgelegt, dass für das Verwaltungsgericht in die Vorschlagsliste des Bezirks Hamburg-Nord 91 Personen aufzunehmen sind.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat festgelegt, dass für das Oberverwaltungsgericht in die Vorschlagsliste des Bezirks Hamburg-Nord 16 Personen aufzunehmen sind.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in den vergangenen Wochen die entsprechenden Vorschlagslisten zur Neuwahl für die Amtsperiode 2019-2013 vorbereitet. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen nach Eigenauskunft die für die Wahl geforderten Voraussetzungen und
haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den anliegenden Vorschlagslisten zuzustimmen.
Harald Rösler
Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht
Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.