20-5710

Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die gegenwärtige Amtszeit der gewählten Schöffen endet am 31.12.2018.

Der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg hat den Bezirk aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen. Für den Bezirk Hamburg-Nord sind Vorschlagslisten für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte, St. Georg und Barmbek mit insgesamt mindestens 1232 Bewerberinnen und Bewerbern aufzustellen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Amtsgerichtsbezirke:

 

Hamburg-Mitte      646

St. Georg               306

Barmbek                280

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in den vergangenen Wochen die entsprechenden Vorschlagslisten zur Neuwahl für die Amtsperiode 2019-2023 vorbereitet. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen nach Eigenauskunft die für die Wahl geforderten Voraussetzungen und

haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

Es können mehr als die geforderte Anzahl an Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagslisten aufgenommen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den anliegenden Vorschlagslisten zuzustimmen.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Vorschlagslisten