Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Die aktuelle Amtszeit der 2018 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwal- tungsgericht Hamburg und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht endet zum 31.12.2023. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Bezirksämter aufgefordert, gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richte- rinnen und Richter für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen (Abgabetermin 30.04.2023).
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Hamburg hat festgelegt, dass für
das Verwaltungsgericht in die Vorschlagsliste des Bezirks Hamburg-Nord mindestens 90 Personen aufzunehmen sind.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat festgelegt, dass für
das Oberverwaltungsgericht in die Vorschlagsliste des Bezirks Hamburg-Nord mindestens 16 Personen aufzunehmen sind.
Enthalten sollen die Vorschlagslisten gemäß § 28 Satz 6 VwGO den Namen, den Beruf, den Geburtstag und den Geburtsort des oder der Vorgeschlagenen.
Seit Mitte Januar wurde durch lokale Medien und im Internet für das Ehrenamt der/des ehrenamtlichen Richterin bzw. Richters geworben.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in den vergangenen Wochen die entsprechenden Vor- schlagslisten für die Wahl für die Amtsperiode 2024-2028 vorbereitet.
Die Bezirksversammlung wird gemäß § 31 Satz 1 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz um Beschlussfassung der beiden beigefügten Vorschlagslisten gebeten.
Michael Werner-Boelz
Vorschlagslisten (nicht-öffentlich)