Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Letzte Beratung: 13.04.2023 Bezirksversammlung Ö 8.2
Die aktuelle Amtszeit der 2018 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwal- tungsgericht Hamburg und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht endet zum 31.12.2023. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Bezirksämter aufgefordert, gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richte- rinnen und Richter für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen (Abgabetermin 30.04.2023).
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Hamburg hat festgelegt, dass für
das Verwaltungsgericht in die Vorschlagsliste des Bezirks Hamburg-Nord mindestens 90 Personen aufzunehmen sind.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat festgelegt, dass für
das Oberverwaltungsgericht in die Vorschlagsliste des Bezirks Hamburg-Nord mindestens 16 Personen aufzunehmen sind.
Enthalten sollen die Vorschlagslisten gemäß § 28 Satz 6 VwGO den Namen, den Beruf, den Geburtstag und den Geburtsort des oder der Vorgeschlagenen.
Seit Mitte Januar wurde durch lokale Medien und im Internet für das Ehrenamt der/des ehrenamtlichen Richterin bzw. Richters geworben.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in den vergangenen Wochen die entsprechenden Vor- schlagslisten für die Wahl für die Amtsperiode 2024-2028 vorbereitet.
Die Bezirksversammlung wird gemäß § 31 Satz 1 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz um Beschlussfassung der beiden beigefügten Vorschlagslisten gebeten.
Michael Werner-Boelz
Vorschlagslisten (nicht-öffentlich)
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