21-2793

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 27.10.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 9.4

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2021 einen Verteilungsvorschlag für 2022 vorbereitet.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich derzeit ein rechnerisches Defizit von ca. € 255.200,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2022 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) sowie der Mittelansätze für 2022.

 

Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 258.056,- berücksichtigt, so dass der Verteilungsvorschlag für 2022 ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Tariflohnerhöhungen ab 01.10.2021 - 31.12.2022 im ersten Schritt ausgeglichen wäre. Unter Berücksichtigung einer Tariflohnerhöhung würde sich ein rechnerisches Defizit ergeben. Hierfür sind weitere Prüfungen und die Bindung weiterer Rückflüsse erforderlich. Die anliegende Kalkulation steht insoweit noch unter diesem Vorbehalt.

 

Nach der heutigen Kenntnisnahme haben die Träger Gelegenheit zu ihren unter diesem Vorbehalt stehenden Vorschlägen Stellung zu nehmen. In der JHA-Sitzung vom 24.11.2021 wird dann ein endgültiger Verteilungsvorschlag vorgelegt.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

  1. Der vorliegende Verteilungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen und den Trägern unter dem Vorbehalt eines ausgeglichenen Haushaltes Gelegenheit gegeben dazu Stellung zu nehmen.
  2. Die zu erwartenden Reste und Rückflüsse in 2022 werden 1. für eine Tarifsteigerung ab Oktober 2021 und 2. für den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und FamFö für 2023, eingesetzt.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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-          Verteilungübersicht 2022

-          RZ 2022

-          Verteilungsübersicht2022 (nichtöffentlich)

 

 

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