Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2025/ 2026 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 (Neufassung)
Letzte Beratung: 05.02.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache
22-0343.1B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit
Schreiben vom 08.01.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 ist eine deutliche Erhöhung um rund drei Mio. Euro erfolgt. Die Mittel der Rahmenzuweisungen wurden umfänglich durch zusätzliche Mittel zur sozialräumlichen Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien (SIN) ergänzt.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 ist erneut eine überproportionale Steigerung der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe um insg. über 4,5 Mio. Euro gegenüber den entsprechenden Haushaltsansätzen 2024 vorgenommen. Für den Bezirk Hamburg-Altona ist in den drei gegenseitig deckungsfähigen Rahmenzuweisungen gegenüber den Planwerten 2024 eine Steigerung um 680 Tsd. Euro auf 6.575 Tsd. Euro in 2025 und auf 6.780 Tsd. Euro in 2026 vorgesehen.
Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt den Bezirksämtern gemäß der entsprechenden Globalrichtlinien GR J1/2021 vom 21.12.2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf), GR J2/2022 vom 08.03.2022 (https://www.hamburg.de/resource/blob/37920/6709eec63374173650535f3ebb7275da/globalrichtlinie-2-2022-vom-8-3-2022-data.pdf) sowie GR J1/2023 vom 01.05.2023 (https://www.hamburg.de/contentblob/117550/ab25ddaedc8a21db2c94ba50abf30dad/data/globalrichtlinie-sozialraeumliche-angebote.pdf).
Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten, flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Fachbehörde gemeldet. Die Fachbehörde steuert für alle Bezirke gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.
Für die Rahmenzuweisungen Gesundheitsschutz konnten hingegen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 leider keine zusätzlichen Ermächtigungen eingeworben werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 27.01.2025 wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Beschluss des Haushaltes 2025 / 2026 Ende Dezember 2024 ist die Rahmenzuweisung Grün für die Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wieder auf das Niveau des vorherigen Doppelhaushaltes angehoben worden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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