Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt) Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2021 mit o.g. Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2021 einen Verteilungsvorschlag für 2022 vorbereitet.
Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich derzeit ein rechnerisches Defizit von ca. € 255.200,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2022 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) sowie der Mittelansätze für 2022.
Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 258.056,- berücksichtigt, so dass der Verteilungsvorschlag für 2022 ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Tariflohnerhöhungen ab 01.10.2021 - 31.12.2022 im ersten Schritt ausgeglichen wäre. Unter Berücksichtigung einer Tariflohnerhöhung würde sich ein rechnerisches Defizit ergeben. Hierfür sind weitere Prüfungen und die Bindung weiterer Rückflüsse erforderlich. Die anliegende Kalkulation steht insoweit noch unter diesem Vorbehalt.
Nach der heutigen Kenntnisnahme haben die Träger Gelegenheit zu ihren unter diesem Vorbehalt stehenden Vorschlägen Stellung zu nehmen. In der JHA-Sitzung vom 24.11.2021 wird dann ein endgültiger Verteilungsvorschlag vorgelegt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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