Stadtteilkultur in der Corona-Krise nicht alleine lassen Kleine Anfrage Nr. 21-1021 von Herrn Claus-Joachim Dickow (FDP-Fraktion)
Mit der neuen Allgemeinverfügung des Hamburger Senats vom 15. März 2020, die am 16. März in Kraft getreten ist, steht auch fest, dass sämtliche Veranstaltungen der Stadtteilkultur mindestens bis zum 30. April 2020 ausfallen müssen. Vielen Stadtteilkultureinrichtungen (inklusive der Geschichtswerkstätten) brechen damit fest einkalkulierte Einnahmen weg. Diese Einnahmeausfälle gefährden bei Einrichtungen, die institutionell gefördert werden, den in den Zielvereinbarungen festgelegten Anteil an selbst erwirtschafteten Mitteln. Bei Veranstaltungen, die über Projektmittel der Stadtteilkultur oder über bezirkliche Sondermittel gefördert werden, drängt sich zudem die Frage auf, inwieweit ausgefallene Veranstaltungen überhaupt förderfähig sind.
Vorbemerkung:
Alle kulturellen Einrichtungen ebenso wie ein Großteil der Wirtschaft werden durch die aktuelle Krise im Zusammenhang mit dem sog. Corona-Virus extrem belastet. Die Auswirkungen sind zum jetzigen frühen Zeitpunkt noch nicht valide zu erfassen und zu beziffern. Das Bezirksamt steht in engem Kontakt mit der zuständigen Behörde für Kultur und Medien, die sich federfüh-rend um die Unterstützung des Kulturbereiches kümmert. Ziel ist, dass die Unterstützungsmaß-nahmen möglichst einheitlich gehandhabt werden. Konkrete Maßnahmen oder Handlungsan-weisungen gibt es Zurzeit noch nicht.
Allgemein kann gesagt werden, dass das Bezirksamt bei allen Zuwendungsempfängern die ak-tuelle Notlage sowohl bei den anstehenden Zahlungen als auch perspektivisch bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen berücksichtigt bzw. berücksichtigen wird.
Fragen 1 bis 5
Siehe Vorbemerkung.
Anlagen:
Keine
Michael Werner-Boelz 23.03.2020
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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