22-2050

Schulwegsicherheit im Umfeld der Grundschule Isestraße Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Grundschule Isestraße in Eimsbüttel ist im Sommer 2025 mit einer ersten Klasse gestartet und wächst schrittweise auf voraussichtlich etwa 300 Kinder. Ihr Einzugsgebiet umfasst unter anderem die Wohnquartiere rund um die Geffckenstraße und die Heilwigstraße im sogenannten Kellinghusen-Quartier. Beide Straßen sind dort als Vorfahrtstraßen mit Tempo 50 ausgeschil- dert. Eine Anordnung von Tempo 30 wurde im Jahr 2021 im Rahmen der Drucksache 21-1956 beschlossen, um das Quartier zu beruhigen: Die Geffckenstraße und die Heilwigstraße sollten zur Zone 30 umgestaltet, und die Goernestraße sollte zur Fahrradstraße werden. Der Beschluss wurde bekräftigt, weil Anwohnerinnen und Anwohner sich durch schnellen Durchgangsverkehr und fehlende Querungsmöglichkeiten beeinträchtigt sahen.

Die Polizei Hamburg stellte 2021 fest, dass die Geffckenstraße eine Durchgangsfunktion mit etwa 3300 – 3700 Fahrzeugen pro Tag habe und sah eineTempo-30-Zone kritisch. Für die Heilwigstraße hingegen gab es aus Sicht der Polizei und der Be rde für Verkehr und Mobilitäts- wende (BVM) keine Einwände gegen Tempo 30 (siehe polizeiliche Stellungnahme zu Drs. Nr. 21-2127). Eine Machbarkeitsstudie des Bezirksamtes (Drs. Nr. 21-4448) prüfte verschiedene Varianten. Sie stellte fest, dass eine reine Beschilderung nicht ausreiche, da ohne baulichen Umbau hohe Geschwindigkeiten zu erwarten seien. Die Studie empfahl den Umbau der Ein- mündungen mit Vorstreckungen der Nebenflächen sowie eine Umgestaltung des schiefwinkli- gen Knotens Heilwigstraße/Geffckenstraße zu einer rechtwinkligen T-Kreuzung. Die Umsetzung erfordere aber erhebliche Mittel (ca. 900.000 €) und eine Abstimmung mit der Feuerwehr.

Seitdem hat sich die Situation verändert. Aus verschiedenen Drucksachen geht hervor, dass der Bezirk Tempo 30 in der Geffckenstraße nicht weiter verfolgt, u.a. weil die Feuerwehr die Straße als Feuerwehrachse einstuft (Drs. Nr. 22-1254). Eine Bürger*innen-Eingabe aus 2024 erinnert daran, dass die heutige Vorfahrtsregelung an der Ecke Heilwigstraße/Geffckenstraße als gefährlich empfunden wird und dass die Polizei schon länger Tempo 30 befürwortet. Ver- messungsarbeiten im Sommer 2022 hatten das Ziel, die geplante Umgestaltung zur Tem- po-30-Zone vorzubereiten.

Parallel zum Kellinghusen-Quartier wird im Bezirk Eimsbüttel diskutiert, temporäre „Schulstra- ßen“ nach Wiener Vorbild einzurichten. Ein Antrag der Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel (Drs. 22-1945) schlägt vor, den Abschnitt der Isestraße zwischen Nonnenstieg und Heilwigstraße während der Bring- und Abholzeiten für motorisierten Verkehr zu sperren, um die Sicherheit der Kinder der Grundschule zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Volt-Fraktion der Bezirksversammlung Hamburg-Nord von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erfahren, wie sie die weitere Entwicklung einschätzt und welche Maßnahmen geplant sind, um die Sicherheit der Schulkinder auch im Bezirk Ham- burg-Nord zu gewährleisten.

Fragen:

1. Wahrnehmung der Situation und erwarteter Handlungsbedarf

○ Wie beurteilt die Polizei/Verkehrsdirektion die derzeitige Verkehrssituation an der Kreuzung Heilwigstraße/Geffckenstraße im Hinblick auf die Schulwegsicherheit?

○ Insbesondere: Sind der Polizei die fehlende sichere Querung und die Möglichkeit bekannt, dass Fahrzeuge ungebremst aus der Geffckenstraße rechts in die Heilwigstraße abbiegen, wie es die Eingabe in Drs. 22-0319 beschreibt?

○ Wie wirkt sich der erwartete Zuwachs an Schülerinnen und Schülern aus dem Kellinghusen-Quartier auf die Gefährdungslage aus und sieht die Polizei Handlungsbedarf für bauliche oder regelnde Maßnahmen?

Die Behörde für Inneres beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Verkehrsunfalldaten sind durch eine Abfrage in der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte am 6. Mai 2026 ermittelt worden. Eine Auswertung der Verkehrsunfälle der vergangenen drei Jahre (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025) sowie für das laufende Jahr 2026 zeigt, dass an der Kreuzung Heilwigstraße / Geffckenstraße keine auffällige Unfalllage besteht. Insbesondere wurden keine Unfälle mit Kindern, zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden registriert.

Die Straßenverkehrsbehörde bewertet die Verkehrssituation an der genannten Kreuzung grundsätzlich als übersichtlich. Es wird jedoch festgestellt, dass die aktuelle Vorfahrtsregelung und die Knotenpunktgeometrie insbesondere für querende Fußgängerinnen und Fußgänger nicht optimal sind. Diese Problematik wurde bereits in der Machbarkeitsstudie (Drs. 21-4448) sowie in politischen Gremien thematisiert. Insbesondere das Fehlen sicherer Querungsmöglichkeiten und das ungebremste Abbiegen von Fahrzeugen aus der Geffckenstraße in die Heilwigstraße wurden in der genannten Studie aufgegriffen.

Mit dem erwarteten Anstieg der Schülerzahlen kann es künftig zu den Schulzeiten zu einer erhöhten Querungsfrequenz kommen. Die Polizei sieht derzeit noch keinen akuten Handlungsbedarf für kurzfristige zusätzliche Maßnahmen, da für die Heilwigstraße bereits die Einrichtung einer Tempo 30-Zone mit baulichen Anpassungen beschlossen und in Planung ist (Drs. 21-4448 sowie Drs. 22-1091). Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird voraussichtlich auch zu einer Verbesserung der Schulwegsicherheit führen. Die Polizei wird die Situation weiterhin beobachten und bei einer Veränderung der Gefährdungslage (z. B. Unfallhäufung) kurzfristig reagieren.

2. Qualifikation als stark frequentierter Schulweg und Anordnung von Tempo 30 gemäß § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO

○ Ist beabsichtigt, den Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr St. Benedictstraße und der Einmündung Heilwigstraße als „hochfrequentierten Schulweg“ einzustufen, um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO anordnen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

○ Sind hierfür aktuelle Verkehrszählungen oder Erhebungen geplant? Wenn ja, wann werden sie durchgeführt? Wenn nein, warum verzichtet die Behörde trotz der Machbarkeitsstudie, die eine Beschilderungslösung als unzureichend bewertet, auf eine erneute Datenerhebung?

Derzeit besuchen 45 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Isestraße. Ab Sommer 2026 wird mit einem Anstieg auf voraussichtlich 114 Schulkinder gerechnet.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sind bei der Polizei bislang keine konkreten Planungen

vorgesehen, die Heilwigstraße als potenziell stark frequentierten Schulweg zu untersuchen. Erst wenn die Zahl der Schulkinder an der Grundschule Isestraße ein Niveau erreicht, das eine hohe Nutzung der Heilwigstraße als Schulweg erkennen lässt, werden entsprechende Verkehrszählungen und weitere Datenerhebungen durchgeführt.

3. Umgestaltung des Einmündungsbereichs

○ Die Machbarkeitsstudie schlägt vor, den schiefwinkligen Knoten Heilwigstraße / Geffckenstraße zu einer rechtwinkligen T-Kreuzung umzubauen und die Nebenflächen vorzuziehen. Befürwortet die Straßenverkehrsbehörde diese oder vergleichbare Maßnahmen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Fahrbahnverengungen, Verschwenkungen), um die Geschwindigkeit beim Abbiegen zu reduzieren und das Überqueren für Kinder sicherer zu machen? Wenn nein, warum nicht?

Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt die in der Machbarkeitsstudie (Drs. 21-4448) vorgeschlagenen

Maßnahmen zur Umgestaltung des Knotenpunkts Heilwigstraße / Geffckenstraße, insbesondere die

Herstellung einer rechtwinkligen T-Kreuzung und das Vorziehen der Nebenflächen. Diese Maßnahmen

sind Bestandteil der beschlossenen Vorzugsvariante für die Heilwigstraße und werden im Rahmen der

Umsetzung der Tempo-30-Zone weiterverfolgt (siehe Drs. 22-1091).

4. Umsetzung bestehender Beschlüsse trotz Feuerwehr-Einwänden

○ Die Polizei und die BVM sahen 2020/2021 keine Einwände gegen Tempo 30 in der Heilwigstraße. Die Bezirksversammlung beschloss 2021, beide Straßen zu beruhigen. Spätere Drucksachen berichten jedoch, dass die Feuerwehr Tempo 30 in der Geffckenstraße aus Gründen des Einsatzschutzes ablehnt. Wird die Straßenverkehrsbehörde angesichts des neuen Schulumfelds und der geplanten Ausbaustufen die Umsetzung der früheren Beschlüsse zur Tempo-30-Zone erneut prüfen?

○ Falls die Feuerwehr weiterhin Bedenken geltend macht, wie wird eine Abwägung zwischen Rettungsweginteressen und Schulwegsicherheit hergestellt?

Die Umsetzung der Tempo 30-Zone in der Heilwigstraße wird wie beschlossen weiterverfolgt (Drs. 21-

4448 sowie Drs. 22-1091). In der Geffckenstraße wird hingegen aufgrund ihrer Funktion als

Feuerwehrachse und der damit verbundenen Bedenken der Feuerwehr keine Tempo 30-Zone

eingerichtet (siehe Drs. 22-1254). Aus Sicht der Polizei besteht derzeit kein Anlass, die bestehende

Beschlusslage erneut zu überprüfen. Die Abwägung zwischen den Interessen des Rettungsdienstes

und der Schulwegsicherheit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung

der Stellungnahmen der Feuerwehr. Diese hat dargelegt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf

30 km/h in der Geffckenstraße zu verlängerten Einsatzzeiten führen könnte. Sollte sich die Sach- oder

Rechtslage ändern, kann eine erneute Prüfung der Beschlusslage erfolgen.

5. Prüfung einer Bedarfsampel am Dreiecksplatz Isekai/Heilwigstraße/Geffckenstraße


○ Wird in Erwägung gezogen, an der Dreiecksfläche zwischen Isekai, Heilwigstraße und Geffckenstraße eine Bedarfsampel zu installieren, um den Schulkindern ein sicheres Überqueren zu ermöglichen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Falls ja, wann ist mit einer Realisierung zu rechnen?

Die Einrichtung einer Bedarfsampel an der Dreiecksfläche zwischen Isekai, Heilwigstraße und

Geffckenstraße ist derzeit nicht vorgesehen. Die Machbarkeitsstudie (Drs. 21-4448) und die bisherigen Unfallauswertungen geben keinen Anlass für eine solche Maßnahme. Die geplanten baulichen Anpassungen im Rahmen der Tempo 30-Zone in der Heilwigstraße werden voraussichtlich zu einer Verbesserung der Querungssituation führen. Nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfolgt eine erneute Bewertung der Querungssituation, um ggf. weitere Maßnahmen zu prüfen. Eine gesicherte Querungsmöglichkeit ist ca. 25m südlich der Einmündung

Isestraße am Kreisverkehr Heilwigstraße / St. Benedictstraße gegeben.

6. Hinweiszeichen „Kinder“ (Zeichen 136 StVO)

○ Hält die Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen von Zeichen 136 („Kinder“) im Einmündungsbereich Heilwigstraße/Geffckenstraße für geeignet, um Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Präsenz von Schulkindern aufmerksam zu machen? Falls nein, welche Alternativen werden erwogen?

Das Verkehrszeichen (VZ) 136 („Kinder“) darf nur angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Die Anordnung in Tempo 30-Zonen ist in der Regel nicht erforderlich. Das Aufstellen von VZ 136 im Straßenzug Heilwigstraße / Geffckenstraße wird von der Polizei als geeignet angesehen, um auf eine Präsenz von Schulkindern aufmerksam zu machen. Die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen wird im Zuge steigender Schulkinderzahlen in diesem Bereich geprüft.

7. Abstimmung zwischen Bezirken

○ Die Grundschule Isestraße liegt in Eimsbüttel, das Einzugsgebiet erstreckt sich aber nach Hamburg-Nord. Gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Behörden des Bezirks Eimsbüttel über Schulwegsicherheit und Verkehrsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Tempo-30-Planungen und die Einrichtung einer Schulstraße nach Wiener Vorbild?

Die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Polizeikommissariate (PK) 23 und 17 tauschen sich anlassbezogen zu Verkehrssicherheitsfragen aus. Ein anlassbezogener Austausch zur Schulwegsicherheit findet auch zwischen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des PK 17 und dem Bezirksamt Eimsbüttel statt. Im Hinblick auf die Frage zu Planungen zu Tempo 30 wird angemerkt, dass sich die neu eingerichtete Grundschule Isestraße in einer Tempo 30-Zone befindet. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.

Das Projekt „Schulstraßen“ wird derzeit behördenübergreifend unter der Federführung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende koordiniert. Ziel ist es, ein standardisiertes Verfahren zur Einrichtung temporärer Schulstraßen und gegebenenfalls Elternhaltestellen zu entwickeln. Bis Ende 2026 soll hierzu ein abschließender Leitfaden vorliegen.

Im ersten Schritt wird das Verfahren an fünf bereits ausgewählten Standorten in drei Bezirken pilotiert. Nach Abschluss der Pilotphase und Fertigstellung des Leitfadens kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Schulstraße in der Isestraße erfüllt sind

8. Einbindung der Schule und der Eltern

Wurden die Schulleitung, die Schulbehörde und die Elternvertretung in die Planung der Verkehrsmaßnahmen einbezogen? Falls ja, wie wurden ihre Anregungen berücksichtigt? Falls nein, warum wurde bisher auf eine Beteiligung verzichtet?

Die aktuellen Zahlen der Schulkinder wurden bei der Grundschule Isestraße abgefragt. Eine weitergehende Beteiligung durch die Straßenverkehrsbehörde des PK 17 hat angesichts des aktuellen Sachstands bislang nicht stattgefunden. Problemlagen wurden bisher nicht an die Polizei herangetragen oder beobachtet.

9. Weitere Prüfaufträge

○ Angesichts der in Drs. 21-4448 ermittelten hohen Kosten für den vollständigen Umbau, der Bedenken der Feuerwehr und der Forderung nach einer transparenten Abwägung, ist zu fragen, ob die Behörde alternative, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit prüft. Dazu gehören temporäre Durchfahrtsverbote während der Schulzeiten (ähnlich dem Wiener Modell), mobile Fahrbahnmarkierungen, zusätzliche Querungshilfen oder Überwachungsmaßnahmen. Welche Optionen werden geprüft und wie wird die Bezirksversammlung an der Entscheidungsfindung beteiligt?

Die Verkehrssituation im Umfeld der Grundschule Isestraße wird als verkehrssicher bewertet. Daher werden aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit im Umfeld der Grundschule Isestraße durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 7.

Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur,

Dr. Jörg Bormann (Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Lokalisation Beta
Isestraße Grundschule Isestraße Geffckenstraße Heilwigstraße Goernestraße Nonnenstieg St. Benedictstraße Isekai

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Themen Beta

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