Status Verkehrsplanungen Kellinghusenquartier Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Mit Drs. 21-1956 [1] hat die Bezirksversammlung im Jahr 2021 einen Beschluss zur Zukunft des Kellinghusenquartiers gefasst: Geffcken- und Heilwigstraße sollen Zone 30, der östliche Teil der Goernestraße zur Fahrradstraße mit Vorfahrt gegenüber der Heilwigstraße werden. Zwischenzeitlich hatte das Bezirksamt auch eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die für beide Straßen engere Kreuzungsbereiche vorsah, um eine Tempo-30-Zone zu ermöglichen.
Aus einer Protokollnotiz zur Sitzung des RegAs EWi im Februar 2025 [2] geht hervor, dass das Bezirksamt inzwischen keine Tempo-30-Zone mehr in der Geffckenstraße plant.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bestreben des Bezirksamts war es, Heilwigstraße und Geffckenstraße gleichwertig zu berücksichtigen und in beiden Straßen eine Tempo-30-Zone einzurichten. In der Machbarkeitsstudie wurde eine entsprechende Vorzugsvariante entwickelt, für die nach dem entsprechenden Beschluss des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 03.07.2023 (Drs. 21-4448) die Planung aufgenommen wurde.
Im folgenden Abstimmungsprozess (2024/2025) mit der Feuerwehr und der Straßenverkehrsbehörde stellte sich heraus, dass die Geffckenstraße zu den Feuerwehrachsen gehört. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde zur Verlängerung der Einsatzzeiten führen. Aus diesem Grund kann die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Geffckenstraße nicht weiterverfolgt werden.
Die Förderung des Fußverkehrs und der barrierefreie Ausbau der Knotenpunkte in der Geffckenstraße sind aber weiterhin vorgesehen.
Aktuell werden die Unterlagen zu ersten Planverschickung durch das beauftragte Ingenieurbüro finalisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Verschickung spätestens im 3. Quartal 2025 erfolgen und somit auch dem RegA EWi vorgelegt wird.
In der Heilwigstraße wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone weiterverfolgt. Die Feuerwehr und die Verkehrsbehörden haben in dem Abstimmungsprozess (2024/2025) hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Aktuell werden die Unterlagen zu ersten Planverschickung durch das beauftragte Ingenieurbüro finalisiert. Es ist auch hier davon auszugehen, dass die Verschickung spätestens im 3. Quartal 2025 erfolgen und auch dem RegA EWi vorgelegt wird.
Das Bezirksamt hat im Jahr 2023 den Planungsprozess für den Abschnitt der Radroute 17 (ehemals Veloroute 13) in der Goernestraße und der Klärchenstraße zwischen Kellinghusenstraße und Maria-Louisen-Straße aufgenommen. Die Maßnahme wurde beim Bündnis für den Rad- und Fußverkehr angemeldet (Maßnahmen-Nr. N068, siehe auch Projektübersicht Straßenplanungen, zuletzt im KUM vorgestellt am 18.12.2024, Drs. 21.3282.3). Aktuell befinden sich die Unterlagen zur ersten Planverschickung in der finalen Abstimmung. Es ist davon auszugehen, dass die Verschickung spätestens im 3. Quartal 2025 erfolgen und somit auch dem RegA EWi vorgelegt wird. Sie beinhalten den Vorschlag, den gesamten Abschnitt als Fahrradstraße auszuweisen und entsprechend baulich herzustellen. Auch die Bevorrechtigung der Goernestraße gegenüber der Heilwigstraße durch bauliche Umgestaltung ist Bestandteil der Planung.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass das Einrichten einer Tempo-30-Zone nur in der Heilwigstraße zu Verkehrsverlagerungen führt. Jedoch konnte auf Grundlage der Verkehrszahlen im Knotenpunkt Heilwigstraße/ Geffckenstraße (Zählung vom 08.11.2022) festgestellt werden, dass selbst bei einer vollständigen Verlagerung aller Verkehre in die Geffckenstraße die dortige Verkehrsbelastung als vertretbar eingestuft werden kann. Aufgrund des als nennenswert einzuschätzenden Anteils an Zielfahrten in den Bereich Heilwigstraße ist aber nicht von einer vollständigen Verlagerung auszugehen. Eine vertiefende Behandlung in den Erläuterungsberichten erfolgt daher nach jetzigem Stand nicht, auch weitergehende Simulationsberechnungen werden nicht als erforderlich angesehen.
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012262
[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1003098,
(„Niederschrift öff. Teil)
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.