22-1416

Planung Zone 30 Geffckenstraße & Heilwigstraße

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des RegA EWi hat die Feuerwehr dargelegt, dass die Geffckenstraße eine wichtige „Einsatzachse“ sei und sie daher eine Zone 30 in der Geffckenstraße ablehne. Dabei entstand der Eindruck, dass die Feuerwehr eine konkrete Verkehrsplanung mit bekannten genauen Abmessungen ablehnt. Dem Fragesteller ist keine solche Planung bekannt.

Vorbemerkung:

Die Beteiligung der Bezirkspolitik bei Straßenplanungen erfolgt gem. Drucksache 21-1881 (siehe hierzu auch die in Drucksache 22-0332 beigefügte Präsentation Seite 7 und 8). Die Beantwortung der Fragen erfolgt entsprechend.

Die Planungen der Geffckenstraße und Heilwigstraße erfolgen zusammenhängend in einem Projekt. In der Heilwigstraße soll eine Tempo-30-Zone eingerichtet und die dafür erforderlichen baulichen Voraussetzungen geschaffen werden. In der Geffckenstraße sollen weiterhin die Anlagen für den Fußverkehr optimiert werden, auch wenn in der Straße weiterhin Tempo-50 vorgesehen ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Gab es eine 1. Verschickung für eine Zone 30 in der Geffckenstraße?

Wenn ja, bitte beifügen.

Nein.

  1. Wann wurde diese dem RegA EWi zur Kenntnis gegeben?

Wenn nicht geschehen, warum nicht?

Siehe Drucksache 21-1881. Bisher erfolgte die Entwicklung erster Konzepte und Lösungsansätze, die die Zustimmung der Vertreter anderer Fach- und Rechtsgebiete berücksichtigt (LPH 1bis tlw. LPH 3).

  1. Wenn es keine 1. Verschickung zur Zone 30 Geffckenstraße gab, in welchem Format wurden die Planungsabsichten dann an die Feuerwehr kommuniziert?

Siehe Antwort zu 2. Im weiteren wurden erste Konzepte und Lösungsansätzen in direkten Gesprächen für ein grundsätzliches Einvernehmen vorabgestimmt.

Bitte die entsprechenden Planungsunterlagen (z.B. Planzeichnungen) der Antwort anfügen.

Die angefragten Unterlagen weisen ein konzeptionelles Stadium mit geringer Entwurfstiefe auf. Eine Veröffentlichung in dieser Phase ist nicht vorgesehen, da die darin enthaltenen vorläufigen Ansätze als abschließende Positionen missverstanden werden könnten. Die Veröffentlichung des konsolidierten fachlich vorabgestimmten Sachstands mittels Erstverschickung stellt den Start der Beteiligungsphase dar. Der dazugehörige Erläuterungsbericht enthält regelhaft die Darstellung der bisher betrachteten Planungsvarianten.

  1. Wurden außer der Feuerwehr noch andere Träger öffentlicher Belange auf diesem Wege in eine Abstimmung zur Geffckenstraße mit einbezogen?

Wenn ja, welche?

Siehe Antwort zu 2. Abhängig des Planungsauftrags und der auftretenden Herausforderungen bei grundsätzlichen Veränderungen der örtlichen Situation ist es unabdingbar, einzelne Träger öffentlicher Belange vor dem Verschickungsverfahren zu konsultieren. Es müssen oft Grundsätze geklärt werden, wie zum Beispiel die Fahrbahnbreite, auf die die gesamte Planung aufbaut. Für die Planung der Geffckenstraße und Heilwigstraße waren Abstimmungen mit der Polizeibehörde, der Feuerwehr und dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg vorab notwendig.

Warum wurden ggf. andere TÖBs noch nicht mit einbezogen?

Siehe Antwort zu 3. Die Erstverschickung der Straßenverkehrsplanung erfolgt zeitgleich an ca. 40 TÖB einschl. der politischen Gremien. Die Unterlagen sind zu diesem Zeitpunkt aus verkehrsplanerischer und straßenverkehrsbehördlicher Sicht geprägt und gelten als nicht abgestimmt.

  1. Gibt es eine 1. Verschickung für eine Zone 30 in der Heilwigstraße?

Wenn ja, bitte beifügen.

  1. Wann wurde diese dem RegA EWi zur Kenntnis gegeben?

Wenn nicht geschehen, warum nicht?

Antwort zu 5 bis 6:

Die Beantwortung ist analog zu den Fragen 1 bis 4, da die Planungen zur Heilwigstraße und

Geffckenstraße zeitgleich in einem Projekt erfolgen.

  1. Falls es noch keine Verschickung zur Zone 30 Heilwigstraße gibt: Wann rechnet das BA damit, die 1. Verschickung an die TÖBs und den RegA EWi versenden zu können?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ein genauer Zeitpunkt einer Erstverschickung zur Baumaßnahme Heilwigstraße/ Geffckenstraße nicht genau genannt werden, da der gesamte Querschnitt der Heilwigstraße aufgrund der Einrichtung zur Tempo-30-Zone vollständig neu durchdacht werden muss. Sowie in der Geffckenstraße der Fußverkehr gefördert werden soll, sind diverse Abstimmungen (s. Punkt 4) vorab durchzuführen. Das Bezirksamt ist bestrebt, die 1. Verschickung für die Maßnahme schnellstmöglich durchzuführen und somit alle notwendigen TÖB einschließlich politischer Gremien an der Planung zu beteiligen. Jedoch gibt es im Planungsprozess Verzögerungen durch z.B. erforderliche, vertiefende Abstimmungsprozesse oder zusätzliche, offene Klärungsbedarfe wie die Einrichtung der Tempo-30-Zone in der Geffckenstraße im RegA EWi vom 08.09.25 Tagesordnungspunkt 4.1.2.

Dr. Bettina Schomburg 06.10.2025

(Bezirksamtsleitung)

Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Geffckenstraße Heilwigstraße

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