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Mehr Sicherheit für die Kita in der Beethovenstraße! Stellungnahme der Polizei Hamburtg

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16.01.2023
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 07. November 2022 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von GRÜNE-, SPD-, CDU- und FDP-Fraktion befasst und einstimmig  folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kindertagesstätte „Brummkreisel – Kinderwelt Hamburg“ in der Beethovenstraße 51B eine Tempo30-Strecke angeordnet wird.

 

 

In der Beethovenstraße befindet sich die Kindertagesstätte „Brummkreisel – Kinderwelt Hamburg". Dort sind täglich viele Fahrzeuge unterwegs, auch solche, die diese Straße als Alternativroute zur Weidestraße nutzen, um schneller zum Winterhuder Weg zu kommen. Gleich um die Ecke der „Kita Brummkreisel“ befindet sich die „Elbkinder-Kita Bachstraße“. In der Bachstraße selbst ist bereits eine 30er Zone. Die Gefährdung durch zu schnell fahrende Autos in der Beethovenstraße ist trotzdem für beide Kitas relevant. Die Autos gefährden hier Kinder, aber auch andere Menschen, die zum Beispiel mit dem Rad eben diese Querverbindung nutzen möchten.

 

Nachdem nun bald sämtliche Einschränkungen durch die jahrelangen Hochbaumaßnahmen auf der Nordseite der Beethovenstraße behoben sein werden, ist zu befürchten, dass wieder vermehrt schneller gefahren wird.

 

In der Straßenverkehrsordnung ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Umkreis von besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kindertagesstätten eine streckenbezogene Temporeduzierung ohne notwendigen Nachweis einer besonderen Gefährdungs-Situation oder erhöhten Gefahrenlage angeordnet werden kann. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch des Lärmschutzes ist demnach eine streckenbezogene Umsetzung von Tempo 30 in der Beethovenstraße sinnvoll.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

In gleicher Sache ist bereits eine Stellungnahme (Az. 33016/v. 10.11.2022) der Verkehrsdirektion (VD) 51 ergangen. Diese wird durch die vorliegende Stellungnahme ersetzt und für ungültig erklärt.

Die VD 51 hat den Sachverhalt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 31 nochmals überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

 

Die Kita „Brummkreisel“ in der Beethovenstraße 81b wurde hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke (nochmals) geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die in den HRVV geforderten Voraussetzungen vorliegen. Daher ist für die besagte Kita nach den geltenden rechtlichen Voraussetzungen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke möglich. Die StVB des PK 31 wird zeitnah eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung fertigen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien