21-4036

Schulkinder schützen - Tempo 30 auch auf schulangrenzenden Hauptstraßen einführen und Hol- und Bringezonen einrichten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.08.2021 (Drs. 21-3654.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
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11.11.2021
10.11.2021
28.10.2021
Ö 14.9
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten:

 

  1. Zum Schutz der Kinder und aller Verkehrsteilnehmer*innen die Einrichtung einer durchgehenden Tempo-30-Zone auf den Straßen Amtsstraße (hinterer Teil Richtung Grundschule), Brockdorffstraße, Am Sooren, Am Hegen und Kielkoppelstraße zu prüfen.

 

  1. Entfällt.

 

  1. Hierüber hinaus weiterführende Maßnahmen wie verstärkte Verkehrskontrollen und konsequentes Ahnden von Falschparken durchzuführen sowie ggfs. Poller an besonders gefährlichen Bereichen aufzustellen. Außerdem sollte weiterhin von polizeilicher Seite auf Elternabenden auf die Gefahr von Elterntaxis hingewiesen werden, um möglichst viele Kinder selbständig zur Schule gehen zu lassen und den Verkehr zu reduzieren.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1: In der Amtsstraße, der Brockdorffstraße, den Straßen Am Sooren und Am Hegen sowie in der Kielkoppelstraße verkehren diverse Buslinien der Hamburger Hochbahn AG sowie die Metrobuslinie 29 der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH). Da dieses Gebiet eine hohe Siedlungsdichte aufweist, jedoch über keinen Schnellbahnanschluss verfügt, wurde im Rahmen des Hamburg-Takts das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den letzten Jahren vergrößert, um einen schnellen und komfortablen Anschluss an die Innenstadt zu gewährleisten.

 

Auf den überwiegend gradlinigen Straßenabschnitten erreichen die Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe die entsprechende Höchstgeschwindigkeit. Eine Temporeduzierung in diesem Bereich würde dazu führen, dass sich die Fahrzeiten verlängern würden, was aus Fahrgastsicht und aus betrieblichen Gründen kritisch zu bewerten ist. Insbesondere vorhandene Anschlussbeziehungen könnten voraussichtlich durch die benötigten Fahrzeitanpassungen nicht mehr erreicht werden, so dass die Attraktivität des ÖPNV in diesem Bereich reduziert werden würde.

 

Neben der reduzierten Geschwindigkeit ist vor allem die Forderung nach einer Tempo-30-Zone in einem Bereich mit dicht verkehrenden Busangebot kritisch zu bewerten. Derzeit gibt es in dem vorgeschlagenen Gebiet viele vorfahrtsgeregelte Einmündungen und Knotenpunkte. Da die Busse hauptsächlich auf den Hauptstraßen dieses Gebietes fahren, sind diese in der Regel vorfahrtberechtig, so dass sich hieraus keine Wartezeiten an den Knotenpunkten ergeben. Durch die Einführung einer Tempo-30-Zone würde sich auch die Vorfahrtsregelung in diesem Gebiet ändern und die Vorfahrtsregel „Rechts-vor-Links“ eingeführt werden. Die dadurch häufig notwendigen Brems- und Beschleunigungsvorgänge würden nicht nur den Komfort und die Sicherheit der Fahrgäste verschlechtern, sondern auch zu einer weiteren Erhöhung der Fahrzeit führen.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 37 wie folgt Stellung:

 

Zu 1: Zum Schutz der Kinder und aller Verkehrsteilnehmer*innen die Einrichtung einer durchgehenden Tempo-30-Zone auf den Straßen Amtsstraße (hinterer Teil Richtung Grundschule), Brockdorffstraße, Am Sooren, Am Hegen und Kielkoppelstraße zu prüfen.

 

Gemäß einer Vereinbarung der Staatsräte der Behörde für Inneres (jetzt: BIS) und der Baubehörde (jetzt: BVM) vom 09.06.1992, übernimmt die Baubehörde die konzeptionelle Federführung und die Vertretung nach außen für Tempo-30-Zonen. Die Umsetzung möglicher neuer Tempo-30-Zonen liegt sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht in der Verantwortung der Bezirke. Die grundsätzliche Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist in § 45 (1c) StVO geregelt. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) gelten. Die Tempo 30-Zone darf weiterhin nur Straßen umfassen, die an Kreuzungen oder Einmündungen ohne Lichtzeichen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder 295 in Verbindung mit Zeichen 237) geregelt sind. Kraftfahrzeugführer müssen eine Tempo 30-Zone intuitiv erfassen können. Dies geschieht durch die Einheit von Bau und Verkehr und ist durch bauliche Maßnahmen herzustellen.

 

Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 45 Absatz 1 bis 1e XI. soll die Anordnung von Tempo 30-Zonen auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung des Bezirks vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz

 

(Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen darüber hinaus nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.

In den genannten Straßen verkehren mehrere Buslinien (Amtsstraße Linien 162, 164, X11; Brockdorffstraße und Am Sooren Linien 164, X 11; Am Hegen Linie 164; Kielkoppelstraße Linien 11, 164, X 11, X 35). Diese Straße bilden den Hauptdurchgangsverkehr zu den kleineren Straßen im übrigen Quartier ab.

 

Daher kann nach § 45 Absatz 1c der StVO einer Tempo 30-Zone an den genannten Straßenzügen nicht zugestimmt werden.

 

Zu 3: Hierüber hinaus weiterführende Maßnahmen wie verstärkte Verkehrskontrollen und konsequentes Ahnden von Falschparken durchzuführen sowie ggfs. Poller an besonders gefährlichen Bereichen aufzustellen. Außerdem sollte weiterhin von polizeilicher Seite auf Elternabenden auf die Gefahr von Elterntaxis hingewiesen werden, um möglichst viele Kinder selbständig zur Schule gehen zu lassen und den Verkehr zu reduzieren.

 

Die Polizei, insbesondere auch das PK 38, führt im Rahmen ihrer personellen Ressourcen regelmäßige Kontrollen und Überwachungen des Verkehrs durch. Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet. Die Schulen werden bereits durch Stadtteilpolizisten bzw. Stadtteilpolizistinnen und Cop4you betreut. Zur Betreuung gehört auch, dass die Stadtteilpolizisten bzw. Stadtteilpolizistinnen auf den Elternabenden vertreten sind und beratend bzw. informierend zur Verfügung stehen. Die Polizei führt regelmäßig die Schulwegsicherung durch und ist dabei auch informierend tätig. Die Polizeiverkehrslehrer bzw. Polizeiverkehrslehrerinnen sind darüber hinaus stätig mit den Schulkindern und Eltern im Gespräch.

Darüber hinaus weiterführende Maßnahmen sind seitens der Polizei personell nicht leistbar und aus polizeilicher Sicht auch nicht notwendig.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n