Haus- und Wohnungsleerstand in Winterhude II
Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Antworten der Bezirksamtsleitung auf meine Kleine Anfrage 21-1124 vom 25. Mai 2020.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
In den Jahren 2019 und 2020 wurden keine Bußgelder für die in der kleinen Anfrage 21-1124 genannten Objekte erlassen.
Im Jahr 2019 wurden in Bezug auf die in der kleinen Anfrage 21-1124 genannten Objekte Zwangsgelder in Höhe von 800.000€ erhoben. Im Jahr 2020 betrug das Gesamtvolumen 768.000€. Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in § 11 in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG).
Die Zwangsgelder wurden für ein Objekt in der Andreasstraße erhoben.
Anschrift |
Anzahl Wohneinheiten |
Alsterdorfer Straße |
3 |
Andreasstraße |
8 |
Geibelstraße |
2 |
Hannsensweg |
6 |
Jean-Paul-Weg |
26 |
Leinpfad |
3 |
Mühlenkamp |
1 |
Ohlsdorfer Straße |
4 |
Rondeel |
4 |
Saarlandstraße |
1 |
Semperplatz |
1 |
Sierichstraße |
25 |
Stammannstraße |
5 |
Winterhuder Kai |
2 |
Michael Werner-Boelz 04.06.2020
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