Leerstand in Winterhude Kleine Anfrage von Philipp Kroll (CDU)
In Winterhude und den benachbarten Stadtteilen an der Alster und an den Kanälen stehen viele Gebäude, Wohnungen und Grundstücke teilweise seit Jahren leer. Hierbei handelt es sich oftmals um historisch einmalige Villen, die ungeschützt der Witterung ausgesetzt sind und dadurch die Gefahr des Verfalls besteht.
Zugleich stehen weitere Wohnungen seit Wochen/Monaten im Quartier leer.
Vor dem Hintergrund der Kleinen Anfragen vom 08.11.2020 mit der Drucksache 21-1734, vom 08.03.2021 Drucksache 21-2109, der vom 18.10.2021 Drucksache 21-779, der Drucksache 21-3369 vom 11.04.2022 und der Drucksache 21-3685 vom 15.08.2022 ergeben sich weitere Nachfragen:
Und so frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Antwort der Verwaltung:
Siehe Beantwortung der in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Anfragen; im Übrigen wird diese Frage wie folgt beantwortet:
Antwort der Verwaltung:
Im Jahr 2023 wurden für Objekte im Mühlenkamp, in der Maria-Louisen-Straße und in der Andreasstraße Zwangsgelder festgesetzt. Die Höhe beträgt insgesamt für diese Objekte 275.000 EUR.
Antwort der Verwaltung:
Nein, die Zwangsgelder wurden nicht vereinnahmt.
Antwort der Verwaltung:
Sofern die Zwangsgelder nicht aufgehoben werden, erfolgt die Vollstreckung der Forderungen durch die Kasse.Hamburg. Sobald Informationen vorhanden sind, die der Kasse.Hamburg hierbei dienlich sind, werden diese umgehend übermittelt.
Antwort der Verwaltung:
Gegen die im Jahr 2023 festgesetzten und verwirkt erklärten Zwangsgelder sind keine Widersprüche erhoben worden.
Antwort der Verwaltung:
Gegen die im Jahr 2023 festgesetzten und verwirkt erklärten Zwangsgelder sind keine Widersprüche erhoben worden.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Leerstand ist bekannt und befindet sich derzeit in der Prüfung durch den Wohnraumschutz.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Leerstand ist bekannt und befindet sich derzeit in der Prüfung durch den Wohnraumschutz.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Leerstand ist bekannt. Hier stehen bauliche Maßnahmen an, die den Leerstand nach derzeitigem Ermittlungsstand rechtfertigen.
Antwort der Verwaltung:
Es wurde ein Wiederherstellungsgebot erlassen, dass derzeit mit Zwangsgeldern durchgesetzt wird.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Leerstand ist bekannt und befindet sich derzeit in der Prüfung durch den Wohnraumschutz.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Leerstand ist bekannt und befindet sich derzeit in der Prüfung durch den Wohnraumschutz.
Antwort der Verwaltung:
Ein neuer Sachstand liegt nicht vor. Im Übrigen siehe Beantwortung der in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Anfragen.
Antwort der Verwaltung:
Hier werden bauliche Maßnahmen vorgenommen, die einen Leerstand rechtfertigen.
Antwort der Verwaltung:
Das Gebäude ist (für alle) sichtbar eingehüllt, da bauliche Maßnahmen vorgenommen werden.
Antwort der Verwaltung:
Es ist kein neuer Sachstand gegenüber Drucksache 21-3685 vom 15.08.2022 zu berichten.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Leerstand ist bekannt und befindet sich derzeit in der Prüfung durch den Wohnraumschutz.
Antwort der Verwaltung:
Eine erdgeschossige gewerbliche Nutzung besteht in der Andreasstraße 16 bereits seit der Wideraufbaugenehmigung vom 1. Februar 1950. Die jetzige Nutzung entspricht der genehmigten Nutzung und ist planungsrechtlich im allgemeinen Wohngebiet zulässig.
Antwort der Verwaltung:
Für die Dorotheenstraße 1 liegt dem Bezirksamt Hamburg-Nord weder ein Antrag noch eine Altgenehmigung für eine gewerbliche Nutzung vor.
Antwort der Verwaltung:
Im Jahr 2023 sind neben den bereits hier erwähnten Leerständen, folgende Leerstände im Stadtteil Winterhude bekannt:
Alsterdorfer Straße, Bussestraße, Carl-Cohn-Straße, Gellertstraße, Gryphiusstraße, Heidberg, Kaemmererufer, Krochmannstraße, Krohnskamp, Mövenstraße, Mühlenkamp, Ohlsdorfer Straße, Peter-Marquard-Straße, Rehmstraße, Scheffelstraße, Sierichstraße, Willistraße, Winterhuder Kai
In der Kürze der Zeit kann nicht geprüft werden, ob Leerstände aus früheren Jahren fortbestehen, da die Beendigung des Leerstandes statistisch nicht erhoben wird. Um den Leerstand zu beenden, nutzt das Bezirksamt Hamburg-Nord die nach dem Wohnraumschutzgesetz zur Verfügung stehenden Maßnahmen – vorrangig das Wohnnutzungsgebot nach § 12 HmbWoSchG.
Antwort der Verwaltung:
Eine Statistik der Anträge differenziert nach Stadtteil und Wohnbauvorhaben wird nicht erhoben, sodass das Bezirksamt darüber keine Auskunft geben kann. Eine dahingehende Überprüfung aller offenen und genehmigten Anträge ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Antwort der Verwaltung:
Am 15.06.2020 wurde eine Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt, welche am 05.05.2023 um ein weiteres Jahr verlängert wurde.
Antwort der Verwaltung:
Am 06.07.2022 wurde ein Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss ausgestellt. Da sich das geplante Vorhaben planungsrechtlich und städtebaulich nicht genehmigungsfähig zeigte, fiel dieser negativ aus. Aus dem Vorbescheid ist aber eine potenzielle Lösung bereits aufgezeigt worden.
Antwort der Verwaltung:
Am 22.11.2021 wurde eine Genehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit 6 WE erteilt. Das Bezirksamt steht im regen Austausch mit den Eigentümern und Planern, um die Umsetzung zu begleiten.
Grundsätzlich befindet sich das Bezirksamt im Austausch mit Eigentümern, um die Fragen zu den Potenzialen von freien Flächen im städtischen Raum zielführend zu begleiten und zu fördern. In den genannten Fällen war es nicht geboten aktiv zu werden, da bereits die Eigentümer mit Vorhaben auf das Bezirksamt zugekommen sind.
Michael Werner-Boelz Hamburg, 13.10.2023
Bezirksamtsleitung
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