22-1150

Leerstandsmelder online seit August 2023

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

13.06.2025

Lfd. Nr. 84 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Kordula Leites (SPD-Fraktion)

Leerstandsmelder online seit August 2023

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Da angesichts des bestehenden Wohnungsmangels jeder längerfristige Leerstand vermieden werden sollte, ist das Bezirksamt darauf angewiesen, frühzeitig Kenntnis von nicht genutztem Wohnraum zu erhalten.

Seit August 2023 besteht nun die Möglichkeit, dem Bezirksamt Leerstände online mitzuteilen, was zu einem umfassenderen Kenntnisstand und einer verbesserten Handlungsfähigkeit des Bezirksamtes führen sollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

Vorbemerkung zur Anfrage

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken verwendet wird. Ohne Genehmigung verboten ist dabei jedes Handeln oder Unterlassen Verfügungsberechtigter oder Nutzungsberechtigter, durch das Wohnraum seiner eigentlichen Zweckbestimmung entzogen wird. Dasgilt insbesondere auch für das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten (§ 9 HmbWoSchG). Eine zweckfremde Nutzung kann unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Beim Bezirksamt eingehende Leerstandsmeldungen werden alle erfasst, bewertet und intern für die weitere Bearbeitung priorisiert sowie mögliche Maßnahmen nach dem HmbWoSchG geprüft. Hierzu erfolgt zunächst die Ermittlung, ob der gemeldete Leerstand als Leerstand nach dem HmbWoSchG einzustufen ist, aktuell noch besteht oder z.B. schon beendet ist. Die Ermittlungen hierzu sind sehr zeitintensiv, aufwändig und oft auch mit zusätzlichen Recherchen oder Ortsterminen verbunden. Es kann mitunter dazu kommen, dass der gemeldete Leerstand bereits ohne Zutun der Behörde beendet wurde. Eine separate Trennung/statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht.

Wird festgestellt, dass unter der gemeldeten Belegenheit weiterhin ein Leerstand im Sinne des HmbWoSchG besteht, so erfolgt an den Verfügungsberechtigten die Versendung einer Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Angaben zur Leerstandsmeldung gemäß § 13 Absatz 2 und 3 HmbWoSchG. Weist der Verfügungsberechtigte nach, dass er diesbezüglich konkrete Pläne für Um- oder Neubaumaßnahmen hat oder diese bereits durchführt, gilt der Leerstand für die Zeit der baulichen Maßnahmen zunächst als genehmigt. Hier kommt es im Laufe der Zeit auch zu weiteren Überprüfungen der Fälle dahingehend, ob der Leerstand auch weiterhin als genehmigungsfähig gilt oder ggf. bereits beendet wurde. So kann es sein, dass ein Leerstand zunächst als genehmigt galt, die angezeigten Bauarbeiten aber nicht bzw. nicht mehr ausgeführt werden. Ein konkretes Einschreiten des Abschnittes Wohnraumschutz erfolgt somit erst einige Zeit nach Eingang der Leerstandsanzeige.

Sofern der angezeigte Leerstand gegen das HmbWoSchG verstößt und nicht begründet ist, kann gemäß § 12 HmbWoSchG ein gebührenpflichtiges Wohnnutzungsgebot mit Zwangsgeldfestsetzung gemäß §§ 8, 11 und 14 HmbVwVG erlassen werden. Hierauf folgt dann im nächsten Schritt des Verwaltungsverfahrens ggf. die Verwirkterklärung des Zwangsgeldes. § 12b HmbWoSchG bietet auch die Möglichkeit der Einsetzung eines Treuhänders und § 15Abs. 1 HmbWoSchG die Möglichkeit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Im Übrigen wird im zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel (aktuell Ausschuss - Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz) regelmäßig und umfangreich über die Arbeit des Abschnittes Wohnraumschutz, insbesondere zu Leerständen, berichtet.

  1. Wie viele Leerstandsmeldungen gingen seit August 2023 bis Ende 2024 ein? Bitte nach Monaten und Stadtteilen aufgeschlüsselt angeben.

Siehe Anlage 1

  1. Wie lange bestand der Leerstand in den gemeldeten Wohnungen/ Häusern jeweils? Bitte nach Monaten und Wohnungsgrößen aufgeschlüsselt angeben.

Eine verlässliche Angabe der Leerstandszeiträume kann im Rahmen der Anfrage nicht erfolgen, da über den Leerstandsmelder die Meldungen der Leerstände zwar mit einer Angabe, wie lange der Leerstand bereits besteht, erfolgen kann, diese Angabe, sofern sie erfolgt ist, aber nicht in jedem einzelnen Fall durch den Abschnitt Wohnraumschutz verifiziert werden kann. Im Rahmen der Bearbeitung der Leerstandsmeldung wird durch den Sachbearbeiter versucht, sofern möglich und verwaltungsökonomisch sinnvoll, die Leerstandsdauer zu ermitteln. Siehe hierzu auch die Vorbemerkung.

  1. Betrafen die Meldungen eher Privatvermietungen oder Wohnungsbaugenossenschaften? Bitte die Zahlen aufgeschlüsselt nach Privatvermietung und den verschiedenen Wohnungsbaugenossenschaften angeben.

Siehe Antwort zu 1.

  1. Bei wie vielen Meldungen musste das Bezirksamt eingreifen?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Bei wie vielen dieser Meldungen konnte die Verwaltung den Leerstand beenden?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Maßnahmen wurden dazu ergriffen?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Möglichkeiten zur niedrigschwelligen Meldung von Wohnraumleerstand bestehen aktuell? (Bspw. E-Mail-Postfach/ Online Meldeformular) Bitte die Möglichkeit angeben, wo diese zu finden sind.

Folgende Möglichkeiten werden für Meldungen an das Bezirksamt derzeit vorrangig genutzt:

  1. Hat sich die Zahl der Leerstandsmeldungen erhöht, seitdem es die Online-Meldemöglichkeit gibt? Wie viele Meldungen gab es in den Jahren 2023 (bis Ende Juli), 2022 und 2021 jeweils?

Ja, seit der Möglichkeit der digitalen Übermittlung sind die Meldung gestiegen.

r den angefragten Zeitraum, vor Inkrafttreten der Möglichkeit, ergeben sich folgende Zahlen:

Bis Juli 2023

27 Meldungen

2022

58 Meldungen

2021

71 Meldungen

  1. Ist geplant, die Öffentlichkeitsarbeit zu den bestehenden Meldemöglichkeiten und zuständigen Stellen auszubauen?

Nein

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Liste der Leerstandsmeldungen August 2023 Dezember 2024

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