21-0621.01

Kontrollen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes durch das Bezirksamt

Antwort

Letzte Beratung: 13.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7

Sachverhalt

Große Anfrageder BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Bezugnehmend auf den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt und auch die in der Pandemie steigenden Immobilienpreise fragen wir:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 10.11.2020 wie folgt:

 

  1. Wie kontrolliert das Bezirksamt Bergedorf die Einhaltung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes?

 

Das Bezirksamt wird nach Hinweisen Dritter anlassbezogen tätig.

 

 

  1. Wie viele Anordnungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes gab es seit dem 1.01.2019 und welcher Art waren diese Anordnungen?

 

Wohnungspflege: 2 Instandsetzungsanordnungen

Zweckentfremdung: 3 Genehmigungen

   1 Ablehnung

   2 Wohnnutzungsanordnungen

 

 

  1. Wie viele Wohnungen wurden seit dem 1.01.2019 für unbewohnbar erklärt?

 

Keine.

 

 

  1. Wie viele Bußgeld- und Zwangsmittelverfahren wurden seit dem 1.01.2019 eingeleitet und wie wurden sie zum Abschluss gebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Höhe des Bußgeldes, Wahl des Zwangsmittels und Anlass.

 

Bußgelder:  keine Verfahren

Zwangsgelder: 1 Verfahren wegen Leerstands

 

 

  1. Wie viele anlassbezogene Kontrollen fanden statt? Bitte nach Anlass aufschlüsseln.

 

Wohnungspflege: insgesamt: 29, davon wegen

Schimmel 16

Instandsetzung 7,

Benutzung 5,

Belegung 1

Zweckentfremdung: insgesamt: 43, davon wegen

Leerstand 35,

wechselnde Nutzer 5,

Umnutzung 3

 

 

  1. Wie viele Wohnungen in Bergedorf standen im Jahr 2019 leer, wie viele stehen derzeit leer? Bitte nach Dauer des Leerstandes aufschlüsseln.

 

Dem Bezirksamt sind folgende Leerstände bekannt geworden:

 

Leerstand 2019

24 Wohnungen

Davon 4 -12 Monate

3

 

 

1 -2 Jahre

11

 

 

2 -3 Jahre

3

 

 

Mehr als 3 Jahre

7

Leerstand 2020

21 Wohnungen

Davon 4 – 12 Monate

14

 

 

1 – 2 Jahre

1

 

 

2 – 3 Jahre

 --

 

 

Mehr als 3 Jahre

6

 

 

  1. Wie ist die für das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zuständige Stelle des Bezirksamts Bergedorf personell ausgestattet und durch wie viele Mitarbeiter*innen werden diese Stellen wahrgenommen?

 

Die Aufgabe wird im Bezirksamt mit einem Umfang von insgesamt 0,6 wahrgenommen.

 

 

  1. Wie ist die zuständige Stelle erreichbar, gibt es öffentliche Sprechzeiten? Wenn nein: Aus welchem Grund nicht und was wäre nötig, um diese Sprechzeiten einzurichten?

 

Die zuständige Stelle ist über Telefon, E-Mail oder nach Absprache persönlich erreichbar.

Ausgewiesene Sprechzeiten gibt es nicht, da zumeist per E-Mail Kontakt mit der Dienststelle aufgenommen wird und die telefonische Erreichbarkeit in der Regel gegeben ist.

 

 

  1. Wie werden Bürgerinnen und Bürger über das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz, ihre Rechte sowie die zuständige Stelle seitens des Bezirksamtes Bergedorf informiert?

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg informiert zum Wohnraumschutz über einen speziellen Internetauftritt (https://www.hamburg.de/wohnraumschutz/).

Eine gesonderte Information seitens des Bezirksamtes gibt es nicht.

 

 

Abschließend zu Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz:

  1. Wie viele Wohnungen in Bergedorf wurden seit dem 1.01.2019 zu überhöhten Mietpreisen vermietet?

 

Dem Bezirksamt wurden keine Fälle von Mietpreisüberhöhungen bekannt.

 

 

  1. Wie hat das Bezirksamt Bergedorf die jeweiligen Mietpreisüberhöhungen festgestellt?

 

Siehe Antwort zu 10.

 

 

  1. Wurden dazu Bußgeldverfahren eingeleitet? Wenn ja: Wie viele und in welcher Höhe?

 

Siehe Antwort zu 10.

 

 

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