Kontrollen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes durch das Bezirksamt
Große Anfrageder BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Bezugnehmend auf den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt und auch die in der Pandemie steigenden Immobilienpreise fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 10.11.2020 wie folgt:
Das Bezirksamt wird nach Hinweisen Dritter anlassbezogen tätig.
Wohnungspflege: 2 Instandsetzungsanordnungen
Zweckentfremdung: 3 Genehmigungen
1 Ablehnung
2 Wohnnutzungsanordnungen
Keine.
Bußgelder: keine Verfahren
Zwangsgelder: 1 Verfahren wegen Leerstands
Wohnungspflege: insgesamt: 29, davon wegen
Schimmel 16
Instandsetzung 7,
Benutzung 5,
Belegung 1
Zweckentfremdung: insgesamt: 43, davon wegen
Leerstand 35,
wechselnde Nutzer 5,
Umnutzung 3
Dem Bezirksamt sind folgende Leerstände bekannt geworden:
Leerstand 2019 |
24 Wohnungen |
Davon 4 -12 Monate |
3 |
|
|
1 -2 Jahre |
11 |
|
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2 -3 Jahre |
3 |
|
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Mehr als 3 Jahre |
7 |
Leerstand 2020 |
21 Wohnungen |
Davon 4 – 12 Monate |
14 |
|
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1 – 2 Jahre |
1 |
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2 – 3 Jahre |
-- |
|
|
Mehr als 3 Jahre |
6 |
Die Aufgabe wird im Bezirksamt mit einem Umfang von insgesamt 0,6 wahrgenommen.
Die zuständige Stelle ist über Telefon, E-Mail oder nach Absprache persönlich erreichbar.
Ausgewiesene Sprechzeiten gibt es nicht, da zumeist per E-Mail Kontakt mit der Dienststelle aufgenommen wird und die telefonische Erreichbarkeit in der Regel gegeben ist.
Die Freie und Hansestadt Hamburg informiert zum Wohnraumschutz über einen speziellen Internetauftritt (https://www.hamburg.de/wohnraumschutz/).
Eine gesonderte Information seitens des Bezirksamtes gibt es nicht.
Abschließend zu Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz:
Dem Bezirksamt wurden keine Fälle von Mietpreisüberhöhungen bekannt.
Siehe Antwort zu 10.
Siehe Antwort zu 10.
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