Große Anfrageder BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Bezugnehmend auf den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt und auch die in der Pandemie steigenden Immobilienpreise fragen wir:
- Wie kontrolliert das Bezirksamt Bergedorf die Einhaltung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes?
- Wie viele Anordnungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes gab es seit dem 1.01.2019 und welcher Art waren diese Anordnungen?
- Wie viele Wohnungen wurden seit dem 1.01.2019 für unbewohnbar erklärt?
- Wie viele Bußgeld- und Zwangsmittelverfahren wurden seit dem 1.01.2019 eingeleitet und wie wurden sie zum Abschluss gebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Höhe des Bußgeldes, Wahl des Zwangsmittels und Anlass.
- Wie viele anlassbezogene Kontrollen fanden statt? Bitte nach Anlass aufschlüsseln.
- Wie viele Wohnungen in Bergedorf standen im Jahr 2019 leer, wie viele stehen derzeit leer? Bitte nach Dauer des Leerstandes aufschlüsseln.
- Wie ist die für das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zuständige Stelle des Bezirksamts Bergedorf personell ausgestattet und durch wie viele Mitarbeiter*innen werden diese Stellen wahrgenommen?
- Wie ist die zuständige Stelle erreichbar, gibt es öffentliche Sprechzeiten? Wenn nein: Aus welchem Grund nicht und was wäre nötig, um diese Sprechzeiten einzurichten?
- Wie werden Bürgerinnen und Bürger über das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz, ihre Rechte sowie die zuständige Stelle seitens des Bezirksamtes Bergedorf informiert?
Abschließend zu Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz:
- Wie viele Wohnungen in Bergedorf wurden seit dem 1.01.2019 zu überhöhten Mietpreisen vermietet?
- Wie hat das Bezirksamt Bergedorf die jeweiligen Mietpreisüberhöhungen festgestellt?
- Wurden dazu Bußgeldverfahren eingeleitet? Wenn ja: Wie viele und in welcher Höhe?