Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.01.2021

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einvernehmlich beschlossen.

Ö 2

Schulentwicklungsplanung im Bezirk Bergedorf Hier: Grundschulversorgung und Standortplanung im Bereich Schleusengraben (Ein Referent der Behörde für Schule und Berufsbildung wurde eingeladen)

Herr Czaplenski leitet in das Thema ein. Die Entwicklung entlang der Schleusengrabenachse weise eine hohe Entwicklungsdynamik auf und sei stark von Wohnungsbau geprägt und ziehe deshalb das Erfordernis einer Schulentwicklung nach sich.

 

Frau Störmer teilt mit, dass im Schulentwicklungsplan auf die Entwicklung in diesem Bereich reagiert werde, indem die bestehende Grundschule Nettelnburg von 4 auf 5ge ausgeweitet werde. Es sei geplant, dass der Zubau für die Fünfzügigkeit im Jahr 2022 fertiggestellt werde. Langfristig wird nach Fertigstellung aller derzeit bekannten Wohnungsbauvorhaben in diesem Bereich mit einem Bedarf für 7 Züge in der Grundschule gerechnet. Daher sehe der Schulentwicklungsplan den Bau einer zusätzlichen neuen Grundschule südlich der B5 vor. Diese soll 2,5 Züge haben. Ende 2020 sei daher über Schulbau Hamburg (SBH) der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit dem Ankauf eines Grundstückes beauftragt worden. Benötigt werden ca. 7.500 m². Das Grundstück soll im Bereich des jetzigen Opel Dello Grundstückes liegen.

 

Herr Emrich erkundigt sich nach der konkreten Fläche, worauf Herr Hoffmann mitteilt, dass die Fläche noch nicht genau benannt werden könne. Die Verhandlungen laufen über den LIG. Wünsche und Vorstellungen für den Schulbau seien dem LIG mitgeteilt worden.

 

Frau Petersen-Griem fragt, ob 2,5 Züge hier nicht zu knapp bemessen seien.

 

Frau Störmer antwortet, dass in diesem Bereich langfristig mit einem Bedarf von 7 Zügen gerechnet werde. Zusammen mit der Grundschule Nettelnburg entstünden Kapazitäten für 7,5 Züge, sodass auch jährliche Schwankungen aufgefangen werden könnten.

 

Herr Krohnchte wissen, ob an dem neuen Standort nur eine Grundschule entstehen soll und wie die Strategie für eine weiterführende Schule aussehen soll.

 

Frau Störmer antwortet, dass an diesem Standort nur eine Grundschule neu entstehen soll. Unter Verweis auf den Schulentwicklungsplan erklärt sie, dass bestehende weiterführende Schulen ausgeweitet werden sollen und zudem zwei neue, ein Gymnasium und eine Stadtteilschule, entstehen sollen.

 

Herr Sturmhoebel fragt, wann die Grundschule dort starten kann.

 

Herr Hoffmann antwortet, dass zum Zeithorizont noch keine Aussagen getroffen werden können, solange das Grundstück noch nicht feststehe. Dies sei abhängig von den Verhandlungen des LIG. Außerdem sei aufgrund der prominenten Lage ein Architekturwettbewerb für die neue Schule durchzuführen und neues Planrecht zu schaffen. Ebenso sind Vergabeverfahren durchzuführen und der Hochbau umzusetzen.

 

Frau Schindlerchte wissen, warum die 7,5 Züge nicht mit 4 und 3,5 Zügen auf die Grundschulen verteilt werden, da sie 5 Züge für eine Grundschule für recht großlt. Außerdem möchte sie wissen, wann der Auftrag an den LIG erfolgt ist und ob die neue Schule eine Sporthalle erhalten soll.

 

Frau Störmer antwortet, dass der Ausbau der Grundschule Nettelnburg auf 5 Züge relativ schnell erfolgen könne und daher notwendig sei, um kurzfristig die Bedarfe zu decken. Zudem teilt sie mit, dass der Auftrag an den LIG im November 2020 erfolgt sei und, dass die neue Schule eine Sporthalle erhalten soll.

 

Herr Emrich fragt, ob der diskutierte Standort der einzig mögliche für die Schule ist oder ob es auch andere Optionen gäbe, da er den Standort nicht als für eine Grundschule geeignet erachtet.

 

Herr Hoffmann antwortet, dass der Schulbau im Gebiet der Schleusengrabenachse benötigt werde, es seiner Meinung nach aber keine passende Alternative gäbe.

Ö 3 - 21-0520.03

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2021 Hier: Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms - ergänzte Fassung

Herr Czaplenski erläutert die ergänzte Vorlage.

 

Herr Froh teilt mit, dass die CDU dem Wohnungsbauprogramm nicht zustimmen werde, weil die gestrichenen Potenzialflächen in Ochsenwerder nicht als Flächen in der Kategorie C aufgenommen worden seien, die Fläche am Curslacker Deich/ Töner Weg von Kategorie C nach A verschoben wurde ohne vorherige Bürgerbeteiligung und es keinen Ersatz für die Sportnutzung auf dem Fritz-Reuter-Sportplatz gebe.

 

Herr Gabriel stellt klar, dass der Beschluss ausdrücklich vorsehe, die Fläche des Fritz-Reuter-Sportplatzes erst dann für den Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen, wenn es eine Ersatzfläche r die Hockeynutzung gebe. Er signalisiert Zustimmung zur Vorlage.

 

Herr Jarchowsst namentlich abstimmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP bei Gegenstimmen der CDU und AfD und Enthaltung der Linken.

Ö 4 - 21-0697

Neubau eines Nahversorgers und eines Wohngebiets in Ochsenwerder, hier Sachstand der Ausgleichsflächenprüfung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Ochsenwerder 15

Herr Stitz trägt zur Vorlage anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Froh bedankt sich für die Präsentation und begrüßt die Entwicklung. Er signalisiert Zustimmung und fragt, ob die Finanzierung vom Investor übernommen wird. Außerdem möchte er wissen, wie der Zeithorizont aussieht und wann die erste öffentliche Beteiligung zu erwarten ist.

 

Herr Wittmann teilt mit, dass während der von Herrn Stitz vorgestellten Untersuchungen ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger verhandelt worden sei. In diesem Vertrag sollen Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger sowie qualitätssichernde Maßnahmen vereinbart werden, die im Planverfahren nach Abwägung erreicht werden sollen. Der Vertrag ist noch nicht unterschriftsreif. Wegen der vielfältigen Einflüsse auf Planverfahren insbesondere nnen keine zeitlichen Vorgaben für politische Gremien und die Zahl der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemacht werden gibt es aktuell keine zeitliche Prognose; eine solche werde mitgeteilt, wenn sie belastbar gesichert erscheint.

 

Herr Meyns bedankt sich für die Präsentation und begrüßt ebenfalls die Entwicklung. Er unterstreicht die Bedeutung des Baugebiets Butterbergr die Vier- und Marschlande und insbesondere für Ochsenwerder.

 

Herr Gabriel kritisiert, dass der Grünausgleich nicht ausreichend realisierbar sei. Er fragt, warum man keine Verbindung zur Fläche auf der anderen Seite des Bahndamms schafft und dort auch eine Parkanlage schafft.

 

Herr Stitz erklärt, dass es um zwei unterschiedliche Ausgleichsbedarfe gehe. Neben dem naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf gebe es einen weiteren r Eingriffe in den 2. Grünen Ring gemäß Vereinbarung der Hamburger Bürgerschaft mit der Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten. Ersterer sei gesetzlich verpflichtend und nur begrenzt mit Letzterem kombinierbar. Landschaftsplanerisch sei bei einer Entwicklung von Wohngebieten im ländlichen Raum der weitläufigen Vier- und Marschlande keine zwingende Entwicklung von Parkanlagen notwendig, da Erholungsbedarfe vordergründig durch Natur- und Landschaftserleben bzw. für Kinder über Teilaneignung bestimmter Landschaftsbereiche zum Spielen erfolgen können. Parkanlagen seien insbesondere für den verdichteten städtischen Raum erforderlich, um auch hier Erholung im Grünen anbieten zu können. Hier werde jedoch eine Parkanlage als Ausgleich für den Eingriff in den 2. Grünen Ring im Bebauungsgebiet selbst vorgesehen. Darüber hinaus wurden intensive Prüfungen zur Wegesituationsverbesserung auf Forderung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hin durchgeführt und sollen nach Möglichkeit im Konsens mit der BUKEA im weiteren Verfahren abgeschlossen werden.

 

Frau Lühr sieht die Sachlage zum Ausgleich für den 2. Grünen Ring ebenfalls kritisch, da auch die Frage der Wegeverbindung nicht geklärt sei. Sie möchte daher wissen, ob in dieser Sitzung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entschieden werden muss.

 

Herr Czaplenski antwortet, dass der Stadtentwicklungsausschuss auch nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ausdrücklich die Möglichkeit hat, Änderungen des Verfahrens oder der Inhalte vorzunehmen.

 

Herr Krohnchte wissen, wie viele Wohneinheiten geschaffen werden sollen.

 

Herr Stitz und Herr Schneede antworten unter Verweis auf das Wohnungsbauprogramm und die Drs. 21-0342, dass hier ca. 80 Wohneinheiten entstehen sollen.

 

Herr Sturmhoebel fragt, ob die Kosten auch dann nicht an der Stadt hängenbleiben, wenn das Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird bevor der städtebauliche Vertrag mit dem Investor abgeschlossen ist.

 

Herr Wittmann antwortet, dass sämtliche Planungskosten und Kosten für Folgemaßnahmen (z.B. Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen) vom Vorhabenträger zu übernehmen seien, soweit sie übertragen werden dürfen und angemessen sind.

 

Frau Schindler fragt, ob die Flächen gegenüber des Marschbahndammes und am Brack beide r den naturschutzrechtlichen Ausgleich gebraucht werden oder ob diese lediglich 2 wählbare Alternativen seien, worauf Herr Stitz antwortet, dass um dies zu beantworten noch genauere Berechnungen zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfen im weiteren Planverfahren notwendig seien.

 

Des Weiteren schlägt Frau Schindler vor, entlang des Marschbahndammes eine Rast- oder Picknickplatz einzurichten, um die Freizeitqualität des Marschbahndammes zu erhöhen ohne den Naturschutz einzuschränken.

 

Herr Stitz antwortet, dass ein ähnlicher Vorschlag, die Aufenthaltsqualität am Marschbahndamm im Bereich Butterberg zu erhöhen, bereits gemeinsam mit der BUKEA geprüft werde.

 

Herr Gabriel signalisiert, dass der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt werden könne und Entscheidungen zum Ausgleich für den 2. Grünen Ring im weiteren Verlauf noch getroffen werden können.

 

Herr Jarchowsst namentlich über das Petitum der Vorlage abstimmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

Ö 5 - 21-0698

Integrierte Stadtteilentwicklung, Fördergebiet Bergedorf-West hier: Integriertes Entwicklungskonzept IEK Bergedorf-West

Herr Esser trägt zur Vorlage anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Petersen-Griem findet das Konzept gelungen. Handlungsfelder seien richtig identifiziert und Bewohnerinnen und Bewohner beteiligt worden. Insgesamt trage dies zu einem Attraktivitätsgewinn für Bergedorf-West bei.

 

Herr Jarchowsst namentlich über das Petitum der Vorlage abstimmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

Ö 6 - 21-0662

Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG

Herr Czaplenski und Herr Panz erläutern die Vorlage.

 

Herr Jarchowsst namentlich über die Vorlage abstimmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der vorgeschlagenen Feinspezifizierung einstimmig zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, ebenfalls zuzustimmen.

Ö 7 - 21-0621.01

Kontrollen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes durch das Bezirksamt (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE - überwiesen aus der BV)

Herr Fink teilt mit, dass die Fraktion der Linken von der Antwort des Bezirksamtes enttäuscht sei. Er fragt, ob das Bezirksamt es für ausreichend halte, erst nach Hinweisen auf Leerstand tätig zu werden.

 

Herr Czaplenski teilt mit, dass es im Bezirk Bergedorf einen Gesamtwohnungsbestand von ca. 58.000 Wohnungen gebe und es bei der derzeitigen Erkenntnislage zum Leerstand von Wohnraum in Bergedorf daher ausreichend sei, anlassbezogen tätig zu werden.

 

Herr Fink fragt, wie sich das Bezirksamt sicher sein könne, dass der Leerstand tatsächlich so gering ist, wenn es nur anlassbezogen tätig wird.

 

Herr Czaplenski antwortet, dass nie völlig ausgeschlossen werden könne, dass einige der 58.000 Wohnungen zeitweise aufgrund von Umzügen oder Umbaumaßnahmen leer stehen. Die bisherige Erkenntnis zeige jedoch, dass es in Bergedorf sehr selten vorkomme, dass Wohnungen über einen längeren Zeitraum leer stehen und wenn dies vorkomme, werde das Bezirksamt in der Regel darauf aufmerksam gemacht.

 

Herr Jarchow ergänzt, dass es manchmal Gründe für Leerstände gebe. Er verweist auf die Ausnahmen nach § 5 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.

 

Herr Froh unterstützt die Vorgehensweise der Verwaltung. Bei der Anzahl an Wohnungen gebe es keine andere Möglichkeit. Er fragt, inwieweit den Hinweisen nachgegangen und die Wohnungen kontrolliert werden.

 

Herr Czaplenski antwortet, dass jedem Hinweis nachgegangen werde und Fälle, auf die aufmerksam gemacht wurde, konsequent weiterverfolgt werden.

 

Herr Fink chte wissen, warum es bei 14 Fällen nur zu einem Zwangsgeld gekommen ist.

 

Herr Czaplenski erläutert, dass das Zwangsgeld erst dann vollstreckt werde, wenn der Aufforderung des Bezirksamtes nicht fristgerecht gefolgt wird. Dies sei in einem der Fälle geschehen während in den anderen llen der Aufforderung des Bezirksamtes gefolgt worden sei.

 

Herr Krohn erkundigt sich nach dem ehemaligen Hotel an der Wentorfer Straße an der Grenze zu Wentorf, welches schon länger leer stehe.

 

Herr Czaplenski antwortet, dass es sich hierbei nicht um Wohnraum, sondern um ein gewerbliches Gebäude handele. Hier gebe es keine gesetzliche Handhabe zur Innutzungnahme. Die Verwaltung könne nur zur Absicherung des Gebäudes auffordern, was in diesem Fall auch erfolgt sei.

 

Herr Fink bittet um einen aktuellen Sachstand zur Holtenklinker Straße 3.

 

Herr Czaplenski sagt eine Antwort zu Protokoll zu.

 

Protokollnotiz:

Die Grundstücksverwaltung (Berlinhaus) hat auf das Anhörungsschreiben vom 20.11.2020 im Auftrag des Eigentümers (Prais GmbH&Co.KG) am 03.12.2020 geantwortet. Es sei eine leerstehende Wohnung angezeigt (2 Zimmer, 46,72m², Leerstand seit 01.09.2020) worden. Es gebe in dem Gebäudekomplex eine hohe Fluktuation. Seit September 2020 gab es 22 Interessenten. Diese hätten sich mehrfach für eine andere Wohnung entschieden. Es bestünde weiterhin das Interesse zu vermieten. Der Fall werde fortlaufend kontrolliert.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drs. 21-0621.01 zur Kenntnis.

Ö 8

Mitteilung der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 9

Verschiedenes

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 10

Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 07.10.2020, 04.11.2020 und 02.12.2020, öffentlicher Teil

Die öffentlichen Teile der Niederschriften der Sitzungen vom 07.10.2020, vom 04.11.2020 und vom 02.12.2020 werden einstimmig genehmigt.

 

 

Auf Bitte von Herrn Froh sagt Herr Czaplenski zu, den Ausschussmitgliedern die Niederschriften künftig innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zukommen zu lassen.