Neubau eines Nahversorgers und eines Wohngebiets in Ochsenwerder, hier Sachstand der Ausgleichsflächenprüfung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Ochsenwerder 15
Letzte Beratung: 13.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 04.03.20 der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Maßgabe zugestimmt, dass bis zur frühzeitigen Beteiligung der Hamburgischen Träger öffentlicher Belange in Grundzügen geklärt wird, auf welchen Flächen die Ausgleiche für Eingriffe in Natur und Landschaft und für geplante Bauflächen im 2. Grünen Ring vorgesehen werden sollen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Brackkette im Bereich Voßort / Ochsenwerder Twiete für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Verfügung steht (vgl. Drs. 21-0342).
Entsprechend wurden innerhalb der Ochsenwerder Brackkette und darüber hinaus Möglichkeiten zum Ausgleich geprüft für:
a.) Eingriffe in Natur und Landschaft gem. Naturschutzrecht (naturschutzfachliche Maßnahmen)
b.) Eingriffe in den 2. Grünen Ringe gem. Drs. 21/16980 (Maßnahmen für Erholungs- und Freizeitnutzung).
Ergebnis:
Wesentlich für die Umsetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümer für die notwendigen Maßnahmen bzw. die Entwicklung eines Weges. Im Einzelnen:
a.) Naturschutzfachliche Maßnahmen: Bedarfe können im räumlichen Zusammenhang abgedeckt werden. Auch innerhalb der Brackkette hat ein Eigentümer Interesse signalisiert, ein Grundstück für naturschutzfachliche Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Näheres wird geprüft (vgl. Anlage 1).
b.) Maßnahmen für Erholungs- und Freizeitnutzung: Nach Auffassung des Bezirksamts stellt die im Plangebiet vorgesehene Parkanlage mit ihrer Erholungsfunktion einen Ausgleich für Eingriffe in den 2. Grünen Ring dar. Über das Plangebiet hinaus werden weitergehende neue Wegeverbindungen und Qualifizierungen des 2. Grünen Rings für sinnvoll erachtet, seitens der Umweltbehörde auch gefordert.
Innerhalb der Brackkette sind intensive Prüfungen zur Aufwertung für Erholung und Freizeit durchgeführt worden mit dem Ergebnis, dass eine solche Aufwertung nicht realisierbar erscheint.
Grund dafür sind starke Vorbehalte der Grundstückseigentümer gegen eine öffentliche Wegeverbindung. Die Eigentümer führten im Wesentlichen an, dass sich die Wege mit ihren gartenbaulichen Tätigkeiten und ihren Sicherheitsbedürfnissen nicht vereinbaren lassen.
Die FHH verfügt über keine Flächen, auf denen sie diese Wegeverbindungen herstellen könnte. Auch räumlich weitergehende Alternativen sind aus dem Grund der Flächenverfügbarkeit und der Vorbehalte von Privateigentümern nicht umsetzbar (vgl. Anlage 2). Mit der Umweltbehörde ist im weiteren Verfahren Konsens herzustellen. Hierbei wird das Bezirksamt nochmals die Bedeutung der im Plangebiet vorgesehenen neuen Parkanlage für die Erholungsfunktion herausstellen. Darüber hinaus sind zwei Wegeoptionen weiterhin in Prüfung (vgl. Anlage 3).
Folglich wird das Bezirksamt voraussichtlich im 1. Quartal 2021 die frühzeitige Beteiligung der Hamburgischen Träger öffentlicher Belange durchführen, mit der Umweltbehörde jedoch auch weiterhin das Gespräch suchen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bittet den Bezirksamtsleiter, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Anlage 1: Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Anlage 2: B-Planexterner Ausgleich – Prüfung abgeschlossen
Anlage 3: B-Planexterner Ausgleich – laufende Prüfung
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