22-0215

Errichtung eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Straße Wiesendamm 30 im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Barmbek-Nord hier: Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 01.10.2024 Hauptausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord bereits mit einem Schreiben vom 28. Juni 2024 über die Absicht der Errichtung eines Interimsstandorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Standort Wiesendamm 30 informiert.

 

Inzwischen haben sich die Unterkunftsplanungen so weit konkretisiert, so dass die Sozialbehörde der Bezirksversammlung nun auf diesem Wege Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG innerhalb der Monatsfrist gibt.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

 

 

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Anhänge

 

Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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