21-4396

Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Pinneberger Straße 40

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.01.2024
Ö 10.4
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-4332 hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass angesichts der Notwendigkeit der Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine sowie Asyl- und Schutzsuchender aus anderen Herkunftsländern eine Unterkunft in der Pinneberger Straße 40 mit einer Regelkapazität von 100 Plätzen geplant ist.

 

Am Standort Pinneberger Straße im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel existiert unter der Hausnummer 44 bereits seit 2014 eine öffentlich-rechtliche Unterbringung für Asyl- und Schutzsuchende mit insgesamt 156 Plätzen. Die angekündigte Erweiterung greift auf Strukturen und Einrichtung des bestehenden Standortes zurück, beispielsweise auf die Büros für die Verwaltung sowie Gemeinschaftsräume. Für die Erweiterung wird ein dreigeschossiger Baukörper mit einer Kapazität von 100 Unterbringungsplätzen errichtet. Zusätzlich werden fünf kleinere Nebengebäude angelegt. Nach derzeitigem Stand ist eine Nutzungsdauer ab dem dritten Quartal 2024 bis 2026, samt einer Verlängerungs­option bis 2029 vorgesehen.


Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegen­heit zur Stellungnahme.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Pinneberger Straße 40 folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt die Anstrengungen des Hamburger Senats,r Schutzsuchende und Geflüchtete die erforderliche Kapazität an Unterkunftsplätzen sicherzustellen und alles Notwendige zu tun, um die humanitäre Situation von Geflüchteten sowie Schutzsuchenden zu verbessern. Dies gilt nicht nur vor dem Hinter­grund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.

 

  1. Die Bezirksversammlung stellt fest, dass der Standort 2014 als temporärer Standort eingerichtet wurde, die Dauer jedoch nachträglich verlängert wurde und der Standort seitdem dauerhaft besteht. Dementsprechend sollten auch die sozialen Begleitmaßnahmen diesen tatsächlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

 

  1. Vor dem Hintergrund, dass der P&R-Parkplatz gerade frisch saniert wurde, bitten wir darum, in der Bezirksversammlung einmal darzustellen, wie mit den Einrichtungen des Parkplatzes weiter verfahren wird und inwieweit und wann der Parkplatz wieder zur Verfügung steht.

 

  1. Die Bezirksversammlung erwartet im Sinne einer größtmöglichen Transparenz eine aktive und aktuelle Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie der anliegenden Einrichtungen und Betriebe in einem großen Umkreis hinsichtlich der geplanten Erweiterung der Unterbringung in der Pinneberger Straße 40.

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass innerhalb und außerhalb der Einrich­tung weiterhin auf eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung im Sinne der UNICEF-Standards von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften hingewirkt wird. Es muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ansprechpartner beider Geschlechter (also auch Ansprechpartnerinnen) in der Unterkunft antreffen. Gleiches gilt für den Sicherheitsdienst, dieser sollte auch durchgehend mit Sicherheits­personal beider Geschlechter besetzt sein.

 

  1. In den Einrichtungen sollten darüber hinaus zielgruppenspezifische Angebote vorgehalten werden: Darunter Betreuung, ärztliche Versorgung insb. für Frauen sowie für Mütter und Kinder, Kräfte zur Trauma-Bewältigung, Dolmetscher-Angebote, Sozialarbeit, zur schuli­schen Betreuung und zur Arbeitsvermittlung sowie Kinderbetreuung soweit es keine externen Angebote gibt.

 

  1. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in der Mehrzahl neu im Stadtteil und sollen mit Unterstützung von Fördern & Wohnen die Erreichbarkeit und Vielfalt der umliegenden sozialen Infrastruktur kennenlernen. Um dies sicherzustellen bittet die Bezirksversammlung darum alle Einrichtungen im Sozialraum/in Schnelsen vor der Inbetriebnahme der Erweiterung einzubinden.

 

  1. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass im Umfeld des Standorts Pinneberger Straße 40 eine bedarfsgerechte Infrastruktur erforderlich ist. Insbesondere die soziale Infrastruktur im Stadtteil stößt an die Kapazitätsgrenze. Vor diesem Hintergrund der geplanten Erweiterung wird es als nötig erachtet, die ansässigen Institutionen und Einrichtungen zu unterstützen und Beratungsangebote sowie die soziale Infrastruktur zeit­nah bedarfsgerecht zu erweitern und somit diesbezüglich die Finanzierung sicherzustellen.

 

  1. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ein wichtiger Faktor für eine gelingende Unterbringung an den Eims­tteler Standorten ist. Diese funktionierende Hilfs-Community im Stadtteil gilt es zu stärken. Im Sinne einer guten Nachbarschaft hält es die Bezirksversammlung für geboten, die ehrenamtlichen Strukturen weiter zu fördern und auszubauen. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Nicht nur für Geflüchtete, die darauf angewiesen sind, Kontakt in die Heimat zu halten und die aktuelle Lage zu verfolgen, ist eine ausreichende Internetanbindung unerlässlich. Eine Internetverbindung sollte daher zeitnah und in allen zur Verfügung stehenden Räumen eingerichtet werden.

 

 

Ines Schwarzarius, Torge Urbanski, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer, Ernst Christian Schütt, und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)

 

Sebastian Dorsch, Kathrin Warnecke, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion

 

 

Anhänge

 

keine