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Flüchtlingsunterkunft am Wiesendamm: Kosten, Bürgerbeteiligung, Sicherheitskonzept Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Am Wiesendamm in Hamburg-Barmbek entsteht derzeit eine neue Flüchtlingsunterkunft. Das städtische Grundstück liegt zentral, die meisten Gebäude sind bereits errichtet. Nach öffentlicher Darstellung ist eine Nutzung als Wohnunterkunft für Schutzsuchende vorgesehen.

Einige Anwohner äußern Kritik an dem Vorhaben: Sie sehen den Standort eher als geeignet für bezahlbaren Wohnraum, Sportflächen oder Grünanlagen und bemängeln die aus ihrer Sicht unzureichende Information und Einbindung. Auch frühere Erfahrungen mit einer benachbarten Unterkunft, die mehrfach Polizeieinsätze erforderlich machte, tragen zur Skepsis bei.

Zusätzliche Besorgnis wurde in der Vergangenheit durch ein schweres Gewaltverbrechen in der nahegelegenen City-Nord ausgelöst, bei dem in einer Unterkunft für Geflüchtete zwei Männer mutmaßlich von einem Mitbewohner getötet wurden. Auch dort war wiederholt von Problemen wie Kriminalität, Lärm die Rede. In diesem Zusammenhang stellen sich auch für uns Fragen zur Planung, Kommunikation und Ausgestaltung des Vorhabens.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:

Die Sozialbehörde hat die Bezirksversammlung (BV) Hamburg-Nord mit einem Schreiben vom 28. Juni 2024 vorab über die Planungen zur Errichtung eines Interimsstandortes auf dem Grundstück Wiesendamm 30 informiert, siehe Drs. 22-0043. Der BV Hamburg-Nord wurden im Rahmen der Anhörung gem. § 28 BezVG vom 19. September 2024 die konkretisierten Planungen mitgeteilt, siehe Drs. 22-0215. Die Sozialbehörde, F&W und das Bezirksamt (BA) Hamburg-Nord haben zudem Anwohnerinnen und Anwohner sowie Interessierte am 10. Dezember 2024 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Planungen zur Unterkunft informiert, siehe https://www.hamburg.de/go/990026.

Der Senat hat im Übrigen mit Drs. 22/15907 und 22/16420 ausführlich zu den Unterkunftsplanungen berichtet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Sozialbehörde:

1. Wie hoch sind die veranschlagten Gesamtkosten für den Bau der Flüchtlingsunterkunft am Wiesendamm und aus welchen öffentlichen Mitteln wird die Finanzierung sichergestellt?

2. Welche bezirklichen Förderprogramme oder Haushaltsmittel wurden für den Bau bzw. den laufenden Betrieb der Unterkunft herangezogen?

Der Kostenrahmen für das Bauvorhaben beläuft sich nach Angaben von F&W auf insgesamt 21,5 Mio. Euro (brutto). Die Kosten fallen u. a. für vorbereitende Maßnahmen (z. B. Herrichten der Baustelle), Baukonstruktionen (z. B. Gründung, Innenausbau), technische Anlagen (z. B. Abwasser-, Wasser- und Elektroanlagen), Ausstattung (z. B. Mobiliar), Baunebenkosten sowie Außenanlagen (z. B. Grünflächen, Spielanlagen) an. Die Kosten, die F&W für das Bauvorhaben und den späteren Betrieb entstehen, werden durch Gebührenerlöse für öffentlich veranlasste Unterbringung und ergänzende Zuweisungen durch die für öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständige Behörde refinanziert. Bezirkliche Mittel werden für den Bau oder den Betrieb der Unterkunft nicht eingesetzt.

3. Wurden alternative Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks, etwa für den Bau bezahlbarer Wohnungen, eine Sportanlage oder eine Grünfläche geprüft? Falls nein, warum nicht?

4. Auf welcher Grundlage wurde entschieden, den Bau der Flüchtlingsunterkunft am Standort Wiesendamm zu realisieren? Wurden alternative Standorte in Betracht gezogen?

Siehe Drs. 22/15907 und 22/16420.

5. Wurden vorbereitende Baumaßnahmen bereits eingeleitet, obwohl die erforderliche Baugenehmigung und die Anhörung der Bezirksversammlung gemäß §28 BezVG noch nicht abgeschlossen war? Wenn ja, welche Begründung gibt man dafür vor?

Siehe Drs. 22-0215.

6. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wurden die Anwohner über den geplanten Bau der Flüchtlingsunterkunft informiert?

7. Welche Maßnahmen zur Beteiligung der Anwohner sind für die weitere Planung vorgesehen?

Zur Informationsveranstaltung siehe Vorbemerkung. Weiterhin wurde ein von außerhalb des Standorts sichtbares Baustellenschild zur Information über das Bauvorhaben am 20. Januar 2025 aufgestellt.

Am 19. Juni 2025 soll ein Tag der offenen Tür stattfinden, in dessen Rahmen die Unterkunft vor Inbetriebnahme besichtigt werden kann, und F&W für Fragen zur Verfügung steht. F&W wird die Anwohnerinnen und Anwohner hierzu einladen.

Auch für den Standort Wiesendamm ist die regelmäßige Durchführung eines „Runden Tisches“ durch das BA Hamburg-Nord geplant. Über dieses Format können interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen mit F&W und dem BA Hamburg-Mitte zu ihren Fragen mit der Unterkunft in den Austausch treten.

8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit im Umfeld der Unterkunft zu gewährleisten, insbesondere in Anbetracht der Vorfälle in der City-Nord, wo die Anwohner bereits über Kriminalität, Lärm und Verschmutzung klagen?

Zur Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld der Unterkunft wird die Polizei einen kontinuierlichen Austausch mit der Unterkunftsleitung sicherstellen. Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung durch den zuständigen Beamten des Besonderen Fußstreifendienst, um etwaigen Vorbehalten und Unsicherheiten der Anwohnerschaft frühzeitig zu begegnen

Die Polizei trifft weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 22/15907.

9. Wie viele Personen sollen in den vier Modulhäusern am Wiesendamm untergebracht werden?

Siehe Drs. 22-0215.

10. Aus welchen Herkunftsländern stammen die "Flüchtlinge", die in der Unterkunft am Wiesendamm untergebracht werden sollen? Gibt es dabei einen regionalen Schwerpunkt, z.B. Ukraine?

11. Handelt es sich bei den unterzubringenden Personen um "Flüchtlinge", die von einem anderen Standort in Hamburg verlegt werden? Ist im Zuge dessen die Schließung eines anderen Standorts geplant? Falls es sich um neu ankommende "Flüchtlinge" handelt, befinden sich diese bereits in Deutschland oder ist die Aufnahme zusätzlicher "Flüchtlinge" geplant?

Siehe Drs. 22/15907. Im Übrigen ist die Schließung eines anderen Unterkunftsstandorts im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Interimsstandorts Wiesendamm nicht vorgesehen.

12. Die Nutzung des Standorts am Wiesendamm soll auf fünf Jahre als Interimsstandort begrenzt sein. Gibt es verbindliche Garantien für die Einhaltung dieser Nutzungsdauer?

Eine Nutzung über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus ist derzeit nicht vorgesehen.
Die konkrete Nutzungsdauer sowie die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Verlängerung der Betriebslaufzeit hängen grundsätzlich von der weiteren Lageentwicklung, den daraus resultierenden Unterbringungsbedarfen sowie den Folgeplanungen für die Fläche ab. Zu gegebener Zeit wird eine entsprechende Prüfung in enger Abstimmung mit der Sprinkenhof GmbH als Grundstückseigentümerin und dem BA Hamburg-Nord erfolgen. Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 22/15907 und 22/16420.

13. Gab es in der Vergangenheit Fälle in Hamburg-Nord, in denen die Nutzung von Interimsstandorten über die ursprünglich geplante Dauer hinaus verlängert wurde?

Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.

Im Fall von Hotels und Hostels, die zur Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft-Interimsstandort angemietet werden, werden Mietverträge regelmäßig zur Erhaltung dringend benötigter Unterbringungskapazitäten verlängert. Für eine aktuelle Übersicht über die derzeit genutzten Hotels und Hostels siehe https://www.hamburg.de/go/889388. Im Übrigen siehe Drs. 22-0082.

Zur Notwendigkeit des Erhalts von Unterbringungskapazitäten siehe Vorbemerkung.

14. Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten am Standort Wiesendamm und verläuft das Projekt plangemäß und im vorgesehenen Zeitrahmen?

Der Bau der Unterkunft hatte sich u. a. aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den Modulcontainergebäuden verzögert. Die Inbetriebnahme musste dementsprechend vom ersten in das dritte Quartal 2025 verschoben werden. Aktuell ist die bauliche Fertigstellung für den 15. Juli 2025 vorgesehen, sodass der Standort kurz darauf in Betrieb genommen werden kann.

Michael Schumann, Kilian Oltrogge, Robert Buck

AfD-Fraktion

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Wiesendamm

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