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Flüchtlingsunterkunft am Wiesendamm: Kosten, Bürgerbeteiligung, Sicherheitskonzept Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Am Wiesendamm in Hamburg-Barmbek entsteht derzeit eine neue Flüchtlingsunterkunft. Das städtische Grundstück liegt zentral, die meisten Gebäude sind bereits errichtet. Nach öffentlicher Darstellung ist eine Nutzung als Wohnunterkunft für Schutzsuchende vorgesehen.

Einige Anwohner äern Kritik an dem Vorhaben: Sie sehen den Standort eher als geeignet für bezahlbaren Wohnraum, Sportflächen oder Grünanlagen und bemängeln die aus ihrer Sicht unzureichende Information und Einbindung. Auch frühere Erfahrungen mit einer benachbarten Unterkunft, die mehrfach Polizeieinsätze erforderlich machte, tragen zur Skepsis bei.

Zusätzliche Besorgnis wurde in der Vergangenheit durch ein schweres Gewaltverbrechen in der nahegelegenen City-Nord ausgelöst, bei dem in einer Unterkunft für Geflüchtete zwei Männer mutmaßlich von einem Mitbewohner getötet wurden. Auch dort war wiederholt von Problemen wie Kriminalität, Lärm die Rede. In diesem Zusammenhang stellen sich auch für uns Fragen zur Planung, Kommunikation und Ausgestaltung des Vorhabens.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Sozialbehörde:

1. Wie hoch sind die veranschlagten Gesamtkosten für den Bau der Flüchtlingsunterkunft am Wiesendamm und aus welchen öffentlichen Mitteln wird die Finanzierung sichergestellt?

2. Welche bezirklichen Förderprogramme oder Haushaltsmittel wurden für den Bau bzw. den laufenden Betrieb der Unterkunft herangezogen?

3. Wurden alternative Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks, etwa für den Bau bezahlbarer Wohnungen, eine Sportanlage oder eine Grünfläche geprüft? Falls nein, warum nicht?

4. Auf welcher Grundlage wurde entschieden, den Bau der Flüchtlingsunterkunft am Standort Wiesendamm zu realisieren? Wurden alternative Standorte in Betracht gezogen?

5. Wurden vorbereitende Baumaßnahmen bereits eingeleitet, obwohl die erforderliche Baugenehmigung und die Anhörung der Bezirksversammlung gemäß §28 BezVG noch nicht abgeschlossen war? Wenn ja, welche Begründung gibt man dafür vor?

6. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wurden die Anwohner über den geplanten Bau der Flüchtlingsunterkunft informiert?

7. Welche Maßnahmen zur Beteiligung der Anwohner sind für die weitere Planung vorgesehen?

8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit im Umfeld der Unterkunft zu gewährleisten, insbesondere in Anbetracht der Vorfälle in der City-Nord, wo die Anwohner bereits über Kriminalität, Lärm und Verschmutzung klagen?

9. Wie viele Personen sollen in den vier Modulhäusern am Wiesendamm untergebracht werden?

10. Aus welchen Herkunftsländern stammen die "Flüchtlinge", die in der Unterkunft am Wiesendamm untergebracht werden sollen? Gibt es dabei einen regionalen Schwerpunkt, z.B. Ukraine?

11. Handelt es sich bei den unterzubringenden Personen um "Flüchtlinge", die von einem anderen Standort in Hamburg verlegt werden? Ist im Zuge dessen die Schließung eines anderen Standorts geplant? Falls es sich um neu ankommende "Flüchtlinge" handelt, befinden sich diese bereits in Deutschland oder ist die Aufnahme zusätzlicher "Flüchtlinge" geplant?

12. Die Nutzung des Standorts am Wiesendamm soll auf fünf Jahre als Interimsstandort begrenzt sein. Gibt es verbindliche Garantien für die Einhaltung dieser Nutzungsdauer?

13. Gab es in der Vergangenheit Fälle in Hamburg-Nord, in denen die Nutzung von Interimsstandorten über die ursprünglich geplante Dauer hinaus verlängert wurde?

14. Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten am Standort Wiesendamm und verläuft das Projekt plangemäß und im vorgesehenen Zeitrahmen?

Michael Schumann, Kilian Oltrogge, Robert Buck

AfD-Fraktion

Lokalisation Beta
Barmbek-Nord Wiesendamm

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