22-0691

Errichtung und Inbetriebnahme eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Sander Damm östlich Nr. 5 im Bezirk Bergedorf hier: Anhörung der Bezirksversammlung Bergedorf gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Mitteilung

Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 5

Sachverhalt

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beabsichtigt, zur Schaffung von weiterhin dringend erforderlichen Plätzen zur Unterbringung Asyl- und Schutzsuchender eine befristete Unterkunft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) am Standort „Sander Damm östl. Nr. 5“ mit einer SOLL-Kapazität von bis zu122 Plätzen schnellstmöglich zu errichten und voraussichtlich ab Oktober 2026 bis 31. März 2029 in Betrieb zu nehmen.

Die Bezirksversammlung erhält nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG Gelegenheit zur Stellungnahme.

In der Anlage wird das Schreiben der Sozialbehörde beigefügt.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.02.2026
Ö 5
Lokalisation Beta

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