Errichtung und Inbetriebnahme eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Sander Damm östlich Nr. 5 im Bezirk Bergedorf hier: Anhörung der Bezirksversammlung Bergedorf gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 5
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beabsichtigt, zur Schaffung von weiterhin dringend erforderlichen Plätzen zur Unterbringung Asyl- und Schutzsuchender eine befristete Unterkunft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) am Standort „Sander Damm östl. Nr. 5“ mit einer SOLL-Kapazität von bis zu122 Plätzen schnellstmöglich zu errichten und voraussichtlich ab Oktober 2026 bis 31. März 2029 in Betrieb zu nehmen.
Die Bezirksversammlung erhält nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG Gelegenheit zur Stellungnahme.
In der Anlage wird das Schreiben der Sozialbehörde beigefügt.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Anschreiben Sozialbehörde
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