Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 32 (Zentrum Groß Borstel) hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Letzte Beratung: 05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3.1
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Groß Borstel 32 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Stärkung des Zentrums von Groß Borstel südwestlich der Borsteler Chaussee geschaffen werden. Das Plangebiet soll der Sicherung und Schaffung von Arbeitsstätten, Einzelhandel, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie untergeordnet dem Wohnen dienen.
Am 17.10.2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) in der Aula der Carl-Götze-Schule statt. Die Inhalte des Bebauungsplans sowie die in der ÖPD vorgebrachten Bedenken und Anregungen können der als Anlage beigefügten Niederschrift entnommen werden. Während der ÖPD waren etwa 120 Bürgerinnen und Bürger anwesend.
Nach Eindruck der Verwaltung haben die Anwesenden die Planinhalte und -ziele zur Entwicklung eines neuen Zentrums grundsätzlich positiv aufgenommen und diesbezüglich interessiert Fragen gestellt und Anmerkungen vorgebracht. Der Ablauf der Diskussionsveranstaltung war insgesamt sehr konstruktiv.
Ergänzend zur öffentlichen Plandiskussion bestand die Möglichkeit, in der Zeit vom 10.10.2024 bis 24.10.2024 die Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Beteiligungsplattform Bauleitplanung-Online einzusehen und Beiträge abzugeben. Die Inhalte der insgesamt drei ergänzenden Beiträge sind der Anlage zu entnehmen.
Insbesondere folgende Punkte wurden im Rahmen der ÖPD sowie der parallelen Beteiligung über Bauleitplanung-Online angemerkt:
- Umsetzbarkeit und Bespielbarkeit des Marktplatzes
- Varianten und Sicherstellung der unterschiedlichen Wegeverbindungen
- Berücksichtigung des Hol- und Bringverkehrs der Internationalen Schule
- Verkehrsberuhigung der Borsteler Chaussee
Soweit die eingebrachten Themen das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren behandelt.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren unter Kenntnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken fortgeführt werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
-AnlagenGroß Borstel 32 gesamt
(bestehend aus:
- Bebauungsplanentwurf
-Entwurf des Funktionsplans
-Niederschrift der Öffentlichen Plandiskussion
-Auswertungstabelle der Online-Beteiligung)
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