Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 - Stein-Hardenberg-Straße / Sonnenredder - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 29.05.2024 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Letzte Beratung: 05.11.2024 Planungsausschuss Ö 5.2
Durch den Bebauungsplan Tonndorf 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um an der Magistrale Stein-Hardenberg-Straße im Stadtteil Tonndorf vorhandene Wohnbauflächen der Lagegunst entsprechend stärker baulich auszunutzen sowie weitere Flächen in ihrer Nutzung und Funktion zu sichern und zu entwickelt.
Der Rahmenplan Tonndorf sieht für das Plangebiet im Wesentlichen die Entwicklung eines zur Stein-Hardenberg-Straße weitgehend geschlossenen, Blockrands mit parallel zur Magistrale angeordneten Gebäudekörpern, vor. Darüber hinaus soll die Magistrale an mehreren Stellen über die Blockinnenbereiche in Richtung Ostender See (Nord-Süd-Richtung) räumlich vernetzt werden. Hiermit sollen durchgehende öffentlich nutzbare Räume für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden. Ferner soll auch im Blockinnenbereich zusätzlicher Wohnraum ermöglicht werden.
Am 29. Mai 2024 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 110 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion angesprochen:
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 22. Mai bis 5. Juni 2024 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. Die Inhalte der insgesamt 31 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die schriftlich eingegangenen Beiträge der Öffentlichkeit sind mit entsprechendem Inhalt überwiegend in der öffentlichen Plandiskussion vom 29. Mai 2024 bereits vorgetragen und behandelt worden. Neu vorgebrachte Inhalte beziehen sich überwiegend auf Themen wie die vermuteten Auswirkungen auf Umwelt- und Klimabelange. Diese werden im weiteren Verfahren zu prüfen sein.
Zum Teil umfassen die Stellungnahmen Ideen und Vorschläge für das Plangebiet, die nicht mit den Instrumenten des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) umsetzbar sind.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
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