Herr Buse eröffnet als dienstältestes Mitglied die Sitzung.
Herr Buse ruft die Mitglieder des Planungsausschusses namentlich auf.
Folgende Fachsprecher:innen werden bekanntgegeben:
CDU-Fraktion: Herr Buse
SPD-Fraktion: Herr Wasner
Fraktion Die Grünen: HerrBlumenthal
AfD-Fraktion: Herr Ernst
Fraktion Die Linke: Herr Behrens
FDP-Fraktion: Frau Wolff
Herr Buse stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Buse fragt den Ausschuss, ob er mit einer Abstimmung per Handakklamation einverstanden sei.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt einvernehmlich einer Abstimmung per Handakklamation zu.
Die SPD-Fraktion schlägtFrau Riebe als Vorsitzende vor.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss wählt Frau Riebe per Handakklamation einstimmig zur Vorsitzenden.
Frau Riebe teilt mit, dass sie die Wahl annehme.
Frau Riebe übernimmt den Vorsitz.
Die Fraktion Die Linke schlägt Herrn Behrensals stellvertretenden Vorsitzenden vor.
Frau Riebe fragt den Ausschuss, ob er mit einer Abstimmung per Handakklamation einverstanden sei.
Der Planungsausschuss stimmt einvernehmlich einer Abstimmung per Handakklamation zu.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss wählt Herrn Behrens per Handakklamation einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Frau Riebe weist auf die Pflichten der Ausschussmitglieder gem. §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), insbesondere zur Verschwiegenheit hin.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verständigt sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, die Beschlussvorlage unter TOP 5.2 mit dem TOP 3.1 aufzurufen. Dazu wird den anwesenden Bürger:innen (Petent:innen) ein Rederecht eingeräumt.
Im Übrigen wird von den Bürger:innen im Rahmen der öffentlichen Fragestunde kein weiteres Thema vorgetragen.
Im Rahmen der Diskussion äußern sich mehrere Bürger:innen.
Eine Bürgerin erläutert als Petentin der Eingabe ihr Anliegen, äußert sich zur unter TOP 3.1.1 vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung und richtet ergänzende Fragen an die Verwaltung, u.a. zum Rahmenplan Tonndorf, zum Freiraumraumkonzept, zur städtebaulichen Erforderlichkeit sowie zur Bürgerbeteiligung. Sie appelliert an die Fraktionen, sich für eineErhaltungsverordnung und einer sog. „Gestaltungsrechtsverordnung“einzusetzen.
Herr Menke beantwortet die Fragen, erläutert hierzu ausführlich die Stellungnahme der Verwaltung unter TOP 3.1.1 / Drs. 22-0366 und geht auf weitere Fragen und Einwürfe der Petentin ein.
Frau Dr. Hochheim bemängelt den zeitlichen Abstand zur Öffentlichen Plandiskussion vom 29.05.2024, was vor Ort für Verunsicherungen gesorgt habe. Sie plädiert dafür, sich mit den berechtigten Fragen der Bürger:innen intensiv auseinander zu setzen. Die bisherige Planung sei nicht zufriedenstellend, weil sie den städtebaulichen Charakter Tonndorfs zu sehr verändern würde. Eine kurz- bis mittelfristigen Bebauung sei überdies nicht realistisch; die Prioritäten sollten stattdessen auf andere vorhabenbezogene Projekte gelegt werden. Es sei auch fragwürdig, warum die Vorkaufsrechtsverordnung dort gelte, wenn die Stadt hiervon kein Gebrauch mache.
Herr Menke führt aus, dass gemäß Baugesetzbuch die Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung Vorrang habe. Dabei seien insbesondere solche Lagen in den Blick zu nehmen, die mit einer guten ÖPNV-Anbindung und Infrastruktur ausgestattet sind und zugleich eine geringe bauliche Dichte aufweisen. Auf dieser Grundlage sei in Tonndorf ein Entwicklungsbedarf identifiziert worden. In der gut erschlossenen Lage Tonndorfs – Magistralennähe, Schnellbahnhaltestelle und EKZ Tonndorf – sei zusätzlicher Wohnungsbau möglich, ohne übermäßig negative Effekte zu erzeugen. Es sei eine dichtere, aber dennoch vergleichsweise aufgelockerte Bebauung vorgesehen. Ausnahme hiervon sei die Lage unmittelbar an der Magistrale Stein-Hardenberg-Straße, wo aus Lärmschutz-/Immissionsschutzgründen eine geschlossene Bebauung angestrebt werde. Zuletzt führt er anhand einiger Beispiele aus, dass Angebotspläne in Wandsbek sowohl historisch als auch aktuell keineswegs ungewöhnlich seien. Die Erfahrung zeige, dass nach Schaffung von Planrecht auch dort, wo vorgeblich kein Bauinteresse bestünde, letztlich gleichwohl gebaut worden sei.
Herr Wasner verweist auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP, in denen auch das Arbeitsprogramm Bebauungsplanung besprochen worden sei. Als Zwischenergebnis sei sich darauf verständigt worden, das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 nicht zu priorisieren bzw. vorerst ruhend zu stellen. Dies bedeute jedoch nicht, vom Bebauungsplanverfahren langfristig in Gänze Abstand nehmen zu wollen. Die Entscheidung sei angesichts der begrenzten Ressourcen gefallen; zunächst wolle man Bebauungsplanverfahren mit besonders viel zeitnahem Potenzial vorantreiben. Es sei auch als Zeichen an die Bevölkerung zu verstehen, dass die Einwände angekommen seien. Gleichwohl bleibe festzuhalten, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Rahmen des vorlaufenden Magistralengutachtens und der Rahmenplanung Tonndorf bereits über das rechtlich erforderliche Maß hinaus stattgefunden habe; all dies sei bei der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auch bekannt gewesen. Er weist auf eine Veranstaltung der Zivilgesellschaft Tonndorf zu dem Thema hin, die kommenden Dienstag in der St. Agnes-Kirche in Anwesenheit des Bezirksamtsleiters stattfinden werde.
Herr Behrens lobt die Verwaltung für ihre Stellungnahme und bekundet wenig Verständnis für die Diktion der Eingabe. Einige der von Frau Dr. Hochheim angesprochenen Argumente und die Befürchtungen der Bevölkerung seien nachvollziehbar. Gleichwohl halte er den grundsätzlichen Ansatz, einen mit langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten ausgestatteten Bebauungsplan aufzustellen, für richtig und zukunftsträchtig.
Herr Blumenthal erklärt, dass vorrangig Projekte bearbeitet werden sollen, die sich aufgrund der vorhandenen Strukturen schneller realisieren lassen. Dies sei jedoch keine Abkehr von der bisherigen Überzeugung, dass die Planung sinnvoll sei, sondern vielmehr eine Frage der Kapazitäten und der Prioritätensetzung. Die Verdichtung und ein höheres bauliches Maß sei insbesondere an zentralen Stellen sehr sinnvoll. Grundsätzliches Ziel bleibe es, neuen Wohnraum an gut angebundenen Magistralen zu schaffen und dabei den Ausbau der sozialen Infrastruktur vor Ort mitzudenken. Die Interessenlagen der Anwohnerschaft seien heterogen; es sei wichtig, ihnen angemessen Rechnung zu tragen.
Herr Sachse fordert den Senat dazu auf, zur Entlastung des Hamburger Wohnungsmarktes endlich die Politik der wachsenden Stadt aufzugeben. Die Stadt dürfe nicht zugebaut werden und vertrage einen weiteren Bevölkerungszuwachs nicht. Der Grünflächenanteil sei beispielsweise in Wellingsbüttel um 30 % gesunken, was sich auf die Wohnqualität, die Lebensqualität und den Naturschutz negativ auswirke. Außerdem sollten weniger Flüchtlinge aufgenommen werden.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke und Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Spontanantrag:
„Die Verwaltung wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 ruhend zu stellen.“
siehe Beschlussvorlage Drs.-Nr. 22-0503
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Hemmerich (EKZ Steilshoop), Herr Stüben (URBAN AGENCY) und Herr Inderbitzin (EMI Architekt*innen AG) sind zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend und stellen die Entwürfe vor.
Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.
Herr Halpap hebt die gelungene Beteiligung der Bürger:innen des Stadtteils am Wettbewerbsprozess hervor.
Herr Wasner lobt ebenfalls den Ablauf des Wettbewerbsverfahrens sowie den vorgestellten Entwurf. Die mit der Investition einhergehende Aufwertung sei ein wichtiges Signal für den Stadtteil Steilshoop. Er hoffe sehr, dass die vorgestellte Planung in der gezeigten Form Realität werde.
Frau Wolffbeschreibt die gute und warmherzige Zusammenarbeit mit den Bürger:innen vor Ort als beispielhaft. Die Siegerentwürfen seien eine sehr gelungene städtebauliche Antwort auf die lebensräumlichen Herausforderungen des Quartiers.
Herr Sachse kritisiert den Entwurf, weil es aus seiner Sicht „mehr vom Gleichen“ sei. Problematisch sei die soziokulturelle Zusammensetzung Steilshoops, weniger die Angebote im Raum. Er fragt nach der Stellplatzbilanz und inwieweit das Projekt durch die strengen Compliance-Regeln der Banken gefährdet sei.
Herr Hemmerich antwortet, dass die Parkstände in gleicher Anzahl erhalten bleiben sollen. Die vorhandene Hochgarage werde zurückgebaut, die Parkstände würden durch den geplanten Ausbau der Tiefgarage aber vollständig aufgefangen werden. Da eine sehr nachhaltige, zertifizierte Bauweise angestrebt werde, sei er bezüglich der Finanzierung zuversichtlich.
Herr Behrens hebt die gelungene Einbindung skeptischer Stimmen vor Ort in den Wettbewerbsprozess hervor. Insgesamt sei eine gute Lösung für den Stadtteil gefunden worden, die Umsetzung parallel zum U-Bahn-Bau dürfte jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen.
Herr Buse lobt die vorgestellte Planung und fragt nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Herr Hemmerich erklärt, dass samt Altenwohnen im Südteil ca. 500 Wohneinheiten (Bestand: 220) vorgesehen seien.
Herr Becker erwähnt lobend das Konzept zum altersgerechten Wohnen, womit ein sehr zukunftsträchtiger Ansatz – altersgerechtes Wohnen und Pflegestation unter einem Dach –verfolgt werde.
Herr Blumenthal begrüßt die Aufwertung des Stadtteils ausdrücklich. Er erkundigt sich nach dem Wohnungsmix und zur Zugänglichkeit der Spielflächen.
Herr Hemmerich erklärt, dass die Herstellung adäquater Wohnverhältnisse das Ziel sei. Neben den Ein-Zimmer-Wohnungen im Bestand, sei auch ein Anteil größerer Wohnungen geplant. Es entstünden u.a. auch geförderte Wohnungen, der Förderweg sei im weiteren Verfahren noch zu klären. Die Spielflächen seien im Innenhof vorgesehen und ausschließlich der Bewohnerschaft zugänglich.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Anlagen
TOP 4.1 St-EKZ_20241030_Präsentation_EMI (6473 KB)
TOP 4.1 St-EKZ_20241104_Präsentation_URBAN AGENCY (3314 KB)
Frau Nocella erläutert die Vorlage und die wesentlichen vorgetragenen Belange.
Herr Ernst bittet die Verwaltung in Bezugnahme auf die vorliegende Stellungnahme Nr. 2 (Online-Beteiligung) um eine Einschätzung zum Vorwurf der möglichen Rechtswidrigkeit des Bebauungsplanverfahrens.
Frau Nocella erklärt, dass die Verwaltung diese Rechtsauffassung ausdrücklich nicht teile. Die Stellungnahme ziele im Kern auf die Einbeziehung eines weiteren bisher nicht einbezogenen Grundstückes ab. Bebauungspläne seien nach dem BauGB dort aufzustellen, wo ein städtebauliches Erfordernis vorliege. Es bestünde jedoch keine Pflicht, sämtliche umliegenden Gebiete dabei mit einzubeziehen.
Frau Dr. Hochheim schlägt vor, die Grünfläche zwischen Lesserstraße und Walddörfer Straße (Flst. 3123) in das Plangebiet aufzunehmen. Zudem fragt sie, inwiefern die Überplanung des städtischen Gebäudes in der Walddörferstraße 91 (Flst. 436) – temporäre Geflüchtetenunterbringung, vormals Königsländer Schule – gegenüber des Plangebiets einbezogen werden könne.
Herr Menke antwortet, dass die Prüfung der Aufnahme der Grünfläche – die derzeit als Straßenverkehrsfläche festgesetzt sei – in das Plangebiet noch nicht abgeschlossen sei. Das ehemalige Schulareal Walddörferstraße 91 sei als latente Planungsaufgabe von der Verwaltung erkannt worden. Angesichts der aktuellen Nutzung fehle es jedoch derzeit an einer Perspektive, um eine zeitnahe Planänderung sinnvoll erscheinen zu lassen. Zu gegebener Zeit könne dafür ein eigenes Verfahren angestrebt, und könnten ggf. weitere Flächen einbezogen werden.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mehrheitlich zu mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Der TOP wird zusammen mit und unter dem TOP 3.1 beraten.
Frau Nocellaerläutert die Vorlage und die wesentlichen vorgetragenen Belange.
Ergebnis:
Der Ausschuss stellt fest, dass zur Beschlussvorlage durch den Spontanbeschluss in gleicher Sache (vgl. TOP 3.1 / Drs.-Nr. 22-0503) bis auf Weiteres kein eigener Beschlussbedarfbesteht.
Frau Nocella erläutert die Vorlage und die vorgesehenen Anpassungen von Festsetzungen im Bereich der geplanten Kindertagesstätte.
Auf entsprechende Nachfrage von Herrn Buse bietet Frau Nocella an, den BGF-Zuwachs durch die Änderung zu prüfen und das Ergebnis zu Protokoll zu geben.
Nachtrag zu Protokoll (Stand: 07.11.2024):
Vorherige Variante: rd. 1.640 qm BGF
Variante aus dem PLA am 05.11.2024: rd. 1.920 qm BGF
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Seeger erläutert die Vorlage.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
1.) Verwaltungsneubau Wandsbeker Zollinsel (Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84)
Herr Klein teilt mit, dass der geplante Verwaltungsneubau an der Wandsbeker Zollinsel nicht realisiert werde. Stattdessen sei beabsichtigt, das Sozialdezernat im Um- und Neubau des ehemaligen Karstadtgebäudes an der Wandsbeker Marktstraße unterzubringen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
2.) Weiterentwicklung der Windkraftnutzung in Hamburg – Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms
Herr Richter berichtet zum Verfahrensstand.
Herr Heins bittet die Verwaltung um Information zur genauen Lage der im Bezirk ermittelten Potenzialflächen.
Nachtrag zu Protokoll (Stand: 06.11.2024):
Der Link zu den bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in Prüfung befindlichen Potenzialflächen für Windenergiegebiete:
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
3.) Umstellung der besonders geschützten Wohngebiete der Baustufenpläne auf die Baunutzungsverordnung
Frau Nocella informiert über die bevorstehende Veröffentlichung der Entwürfe zur Änderung der Baustufenpläne durch die BSW. Dies betrifft Teile der Baustufenpläne Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt.
Herr Wasner stellt dazu den u.s. Spontanantrag.
Herr Heins bittet darum, die beschlussgegenständliche Informationsveranstaltung vor der Öffentlichen Auslegung vorzunehmen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis und beschließt einstimmig dazu den nachfolgenden Spontanantrag:
„Die zuständige Fachbehörde (BSW) möge vor Ort in den Walddörfern, möglichst vor der Veröffentlichung der Baustufenplan-Änderungsentwürfe eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen und diese öffentlich bewerben.“
siehe Beschlussvorlage Drs.-Nr. 22-0502
Nachtrag zu Protokoll:
Ein entsprechender Vortrag ist seitens der BSW am 16.01.2025 im Regionalausschuss Walddörfer erfolgt.
4.) Stadtwerkstatt Magistralen der BSW am Do, 14.11.2024 ab 18:00 Uhr in der Georg-Elser-Halle, Bunker, Feldstraße 66
Herr Schmitzweist auf den Termin hin.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
5.) Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 137 und Rahlstedt 138
Frau Nocella weist auf die für etwa Ende November 2024 vorgesehene Veröffentlichung der Bebauungsplanentwürfe hin.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Wortmeldungen.