Bebauungsplanverfahren Wandsbek 87 - Auf dem Königslande - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 06.05.2024 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Mit dem Bebauungsplan Wandsbek 87 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein gemischt genutztes, urbanes innerstädtisches Quartier zu schaffen. Im Sinne des Masterplans „Auf dem Königslande“, der aus einem 2020 abgeschlossenen städtebaulichen Gutachten hervorging (vgl. Drs. 20-2371, Drs. 20-5410, Drs. 21-0704), soll die vorhandene Nutzungsmischung fortgesetzt werden. Der Masterplan sieht eine Intensivierung der Wohnnutzung und eine Nachverdichtung gewerblicher Nutzungen, die mit dem Wohnen verträglich sind, sowie die insgesamt effizientere Ausnutzung der Flächen vor. Dabei sollen nach Möglichkeit auch öffentlich nutzbare Grünflächen bzw. Freiräume entwickelt werden.
Am 06. Mai 2024 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 60 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion angesprochen:
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 29. April bis 13. Mai 2024 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. Die Inhalte der insgesamt zwei eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Inhalt des ersten Beitrages umfasst überwiegend Ideen und Verbesserungsvorschläge für das Plangebiet, die größtenteils nicht mit den Instrumenten des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) umsetzbar sind. Der zweite Beitrag thematisiert insbesondere die Abgrenzung des Plangebiets sowie konkrete Inhalte der Planung/des Bebauungsplanentwurfs.
Soweit die vorgenannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Insbesondere die Themen Lärmschutz und verkehrliche Belange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiteren geprüft und abgewogen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.