Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 32 (Zentrum Groß Borstel) Hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Letzte Beratung: 12.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.2
Im Rahmen von RISE werden in Groß Borstel verschiedene Projekte zur Stärkung des Stadtteils umgesetzt. Unter Beteiligung der Akteure im Stadtteil wurde unter anderem die Weiterentwicklung des Zentrums im Bereich Borsteler Chaussee/Brödermannsweg als ein Schlüsselprojekt vereinbart und imIEK (Integriertes Entwicklungskonzept) festgelegt. Dafür sollte neues Planrecht geschaffen werden, da die bisherige Bebauungsplanfestsetzung als Gewerbegebiet einer mischgenutzten Zentrumsentwicklung entgegensteht. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans sollte gleichzeitig die Möglichkeit bieten, die angrenzende Dreiecksfläche im Süden (Brödermannsweg) sowie den bestehenden Sportplatz planungsrechtlich als Grün- bzw. Sportfläche zu sichern.
Im zentralen Bereich war es planerisches Ziel, Möglichkeiten für einen großflächigen Lebensmittel-markt mit angegliederten weiteren publikumsaffinen Nutzungen und eine attraktive öffentliche Marktplatzfläche zu schaffen. Gleichzeitig sollte die Bebauungsdichte erhöht und eine stärkere (höherwertige) Mischnutzung ermöglicht werden. Dafür wurden in einem Gutachterverfahren städtebauliche Entwicklungsperspektiven für den zentralen Stadtraum entwickelt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde ein Funktionsplan und schließlich ein Entwurf für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Groß Borstel 32 entwickelt.
Die FHH besitzt selbst keine Flächen im Zentrum von Groß Borstel. Die Herausforderung bei der Entwicklung besteht deshalb darin, durch die Schaffung von neuem Planrecht in Form von flexiblen Nutzungsmischungen und teilweise erhöhten Dichten, die Immobilien- und Grundstückseigentümer von den Plänen zur Zentrumsentwicklung zu überzeugen undInvestitionen zur Stärkung des Zentrums anzuregen. Die Öffentliche Plandiskussion am 17.10.2024 führte zu einer Gesprächsbereitschaft der Grundeigentümer.
In Gesprächen mit den Grundeigentümern der Schlüsselgrundstücke hat sichallerdings herausgestellt, dass im Grundsatz kein ausreichendes Entwicklungsinteressevorhanden ist.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sieht deshalb keine Realisierungschance mehr für die in RISE konzipierten Zentrumspläne. Das Bebauungsplanverfahren wird deshalb aufgrund des fehlenden Planungsanlasses nicht mehr weitergeführt. Die Sicherung des Sportplatzes sowie der Dreiecksfläche als Grünfläche wären rein planungsrechtlicher Natur und hätten lediglich deklaratorischen Charakter. Die Veränderungssperre endet im September 2025.
Gleichzeitig verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weiterhin das Ziel, die Idee eines Ortes mit marktplatzähnlichem Charakter im Zentrum von Groß Borstel als wichtiges Ergebnis aus der RISE-Bürgerbeteiligung umzusetzen. Dafür werden zurzeit im Rahmen des geplanten Umbaus der Borsteler Chaussee (ebenfalls RISE) Möglichkeiten geprüft, durch Verbreiterung der Gehwegbereiche qualitätvolle Aufenthaltsbereiche zu schaffen, die auch als Standort des Wochenmarktes genutzt werden können. Geplant ist darüber hinaus, die Dreiecksfläche im Süden (Brödermannsweg) auch ohne neues Bebauungsplanverfahren als Grünfläche umzugestalten.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
- Infoblatt zur ÖPD
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