Frau Helms (GRÜNE) eröffnet als Vorsitzende die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt.
Herr Schröder, Abteilungsleitung der Abteilung Bebauungsplanung vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord, stellt den TOP anhand einer Präsentation vor und erläutert zunächst kurz den bisherigen Verlauf der Planung sowie die örtlichen Gegebenheiten im Gebiet. Im Wesentlichen soll das Stadtteilzentrum Groß Borstel sowie die Borsteler Chaussee und eine dort gelegene Grünfläche aufgewertet werden. Der Bebauungsplanentwurf für Groß Borstel 32 sehe dafür eine Anordnung von Kerngebieten an der Borsteler Chaussee vor, sodass sich dort Einzelhandel, Wohnungsbau und auch Dienstleistungs- oder Gewerbenutzungen ansiedeln könnten. Der Marktplatz im Zentrum soll eine besondere Zweckbestimmung erhalten. Die Fläche der Modernen Schule im Zentrum soll Gemeinbedarfsfläche werden. Bzgl. der Höhenentwicklung ist mindestens eine Viergeschossigkeit vorgesehen. Der Plan befinde sich allerdings noch in einem frühen Entwurfsstadium und werde künftig noch weiter entwickelt werden. Insgesamt diene der Bebauungsplanentwurf zur planungsrechtlichen Umsetzung des Funktionsplans und schaffe so Möglichkeiten, großflächigen Einzelhandel anzusiedeln, den Marktplatz zu sichern und zu erweitern, zusätzlichen Wohnungsbau zu ermöglichen sowie die Entwicklung der Dreiecksfläche und den Sportplatz zu sichern. Gutachten zur Baumbestandserfassung, zu Lärm- und Artenschutz sowie zur Entwässerung seien zum Teil bereits erstellt worden oder würden noch angefertigt werden. An der Öffentlichen Plandiskussion haben ca. 120 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die grundsätzlichen Planungsziele seien überwiegend positiv aufgenommen worden. Die Umsetzbarkeit des geplanten Marktplatzes sei als wesentliches Problem von den BürgerInnen erkannt worden, da es sich bei den betreffenden Flächen und Gebäuden nicht um städtisches Eigentum handle. Darüber hinaus habe es einige Fragen zu den Wegeverbindungen durch das Zentrum sowie zur Ausgestaltung der Borsteler Chaussee gegeben. Die ÖPD werde trotz der vorgebrachten Bedenken zur Realisierbarkeit als erfolgreich gewertet, da anlässlich dessen bereits kurz darauf z. T. die ersten Gespräche mit Eigentümern der vom zukünftigen Marktplatz betroffenen Flächen erfolgt seien, Weitere Gespräche mit den Eigentümern würden folgen. Die Entwurfsplanung werde nun weiter ausgearbeitet, wobei Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden sollen.
Herr Kranz (GRÜNE) fragt, warum die Gemeinbedarfsfläche mit der Schule so weit an den Marktplatz heranreiche und ob dies etwas mit der Beschaffenheit des Flurstücks zu tun hätte. Zudem wird gefragt, ob man aus verhandlungstaktischer Sicht mit der Feststellung des Bebauungsplans nicht Möglichkeiten, Anreize zu schaffen oder Druck auszuüben, aus der Hand geben würde.
Herr Schröder antwortet, dass die Gemeinbedarfsfläche aufgrund des Flurstücks so festgesetzt sei. Durch die Ausweisung des Gebiets würden andere Nutzungsmöglichkeit der Flächen, wie z.B. eine gemischte Nutzung mit Wohneinheiten geschaffen werden, wo derzeit nur Gewerbe möglich sei. Dies soll einen Anreiz schaffen, Flächen im Gebiet umzustrukturieren und kompakter zu nutzen.
Frau Ernsing, Fachamtsleitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt ergänzt, Planungsanlass sei vor allem gewesen, dass es im Bereich des Zentrums einige Verbesserungsmöglichkeiten gäbe. Da die Flächen jedoch nicht öffentlich seien, müssten Anreize zur Entwicklung für die privaten EigentümerInnen geschaffen werden. Dies scheine durch die ÖPD teilweise gelungen zu sein. Nun würden weitere Schritte folgen.
Herr Dr. Schott (CDU) trägt vor, der Entwurf sei sehr gelungen. Zugleich hätten in der Vergangenheit Grundeigentümer teilweise trotz geschaffener Anreize kein Interesse an einer Entwicklung ihrer Flächen gezeigt, wie man dieses auf einer nahgelegenen Fläche zwischen Tankstelle und Spielhalle sehen könne. Derzeit sei ein wirtschaftliches Bauen aufgrund der Situation in der Branche ohnehin schwierig. Eine Wohnbebauung sei wünschenswert. Der Bebauungsplan sei jedoch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es wird darum gebeten, die Ergebnisse der Gespräche mit den Eigentümern im Ausschuss vorzustellen, sobald diese vorliegen.
Herr Anders, Abteilungsleitung Stadterneuerung und Integrierte Stadtteilentwicklung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt stellt sich und die Abteilung SL4 anhand einer Präsentation vor. Die Abteilung sei für Stadterneuerung und Integrierte Stadtentwicklung zuständig. Dazu zähle zum einen die Städtebauförderung nach dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Das RISE-Programm sei ein wesentliches Instrument zur Stadtentwicklung, worin verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Stärkung von Wirtschafts- und Wohnstandorten vereint seien. Die Bürgerbeteiligung spiele hierbei eine große Rolle. Derzeitige RISE-Projekte seien u.a. die Quartiere Dulsberg und Groß Borstel sowie die Nachbereitung des Quartiers Barmbek-Nord. Zum anderen kümmere man sich um die Umsetzung nationaler Projekte des Städtebaus, wie derzeit in der Jarrestadt, sowie um die energetische Sanierung des Städtebaus mit KFW-Förderung. In der Jarrestadt stünden Beteiligungsprozess und die Wertevermittlung ebenfalls im Fokus, insbesondere aufgrund der teilweise denkmalgeschützten Objekte. Hier führe man erste probeweise Sanierungsmaßnahmen sowie vorbereitende Gutachten für eine denkmalgerechte Sanierung durch und wolle einen Grünzug ertüchtigen. Die abgestimmte Planung hierzu werde am 09. Dezember 2024 im RegA EWi vorgestellt und die bauliche Umsetzung soll 2025 folgen. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass öffentliche Förderungen mit Fördermitteln und Investitionen in öffentliche Infrastrukturen einen Anreiz für weitere Entwicklungen schaffen können. Beispielhafte Projekte seien eine Skaterbahn in Barmbek, der Pehmöllers Garten in Groß Borstel oder die Entwicklungen in der Fuhlsbütteler Straße. Daneben habe die Abteilung auch regulierende Aufgaben, wie die im Folgenden zu behandelnde Soziale Erhaltungsverordnung. Regularische Instrumente wie die Soziale Erhaltungsverordnung würden das Wohnen und die Zusammensetzung der Bewohner in Bereichen schützen, z.B. durch Genehmigungsvorbehalte. Darüber hinaus arbeite man Integrierte Entwicklungskonzepte aus, welche die Grundlage zur weiteren Bearbeitung darstellen würden. Zum energetischen Quartierskonzept in Langenhorn seien derzeit Gebäudeanalysen, Mustersanierungskonzepte, Wärmeversorgung und Weiteres in Arbeit.
Herr Kuisat, Abteilung Stadterneuerung und Integrierte Stadtteilentwicklung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt stellt anhand einer Präsentation kurz die wesentlichen Fakten zum TOP vor. Die soziale Erhaltungsverordnung für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt betreffe u.a. Rückbau- und Nutzungsänderungen, bauliche Anträge, Umwandlungen in Eigentumswohnungen und das Vorkaufsrecht. Das Ziel sei die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der Versuch, den Wohnungsbestand qualitativ und quantitativ und somit bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Durch die soziale Erhaltungsverordnung stünden hierfür verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. In der Vergangenheit habe es bereits soziale Erhaltungsverordnungen für die genannten Gebiete gegeben, welche jedoch aufgrund eines verlorenen Gerichtsverfahrens unwirksam erklärt bzw. aufgehoben werden mussten. Nun sollen neue soziale Erhaltungsverordnungen erlassen werden, weil aufgrund des vorhandenen Verdrängungspotenzials, Aufwertungspotenzials und Verdrängungsdrucks weiterhin dringender Bedarf für diese bestehen. Als nächstes sollen nun die Verordnungen und Begründungen entwickelt werden und anschließend im StekA bzw. in der BV über Weiteres abgestimmt werden. Nach weiteren Prüfungen würde die Soziale Erhaltungsverordnung vom Bezirksamtsleiter erlassen werden.
Frau Rehwinkel, Beraterin von der ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH stellt die Kernergebnisse der Untersuchung anhand einer Präsentation vor. Die Untersuchung bestünde im Wesentlichen aus einer repräsentativen postalischen Haushaltsbefragung der Haushalte in den drei Untersuchungsgebieten aus dem 2. Quartal 2024 und einer Sekundärdatenanalyse von Daten, die von der Stadt Hamburg zur Verfügung gestellt worden seien. Die zu beurteilenden Anwendungsvoraussetzungen würden sich aus dem Verdrängungspotenzial, dem Aufwertungspotenzial und dem Verdrängungsdruck zusammensetzen. Das Verdrängungspotenzial beschreibe die Bevölkerungsstruktur und deren sozioökonomische Merkmale in Hinblick auf die Verdrängungssensibilität. Was eine schützenswerte Bevölkerung ist, sei nicht gesetzlich definiert, werde aber angenommen, wenn in der Gesamtbetrachtung eine schützenswerte Gesamtsituation bestehe. Das Aufwertungspotenzial beschreibe, ob bzw. in welchem Umfang die Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestands in einem Gebiet aufgrund der baulichen Ausgangssituation überhaupt möglich bzw. wahrscheinlich ist - u. a. würde hierbei die Neubauquote betrachtet. Von besonderem Interesse ist der Verdrängungsdruck, welcher vorhanden sei, wenn insbesondere einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen zunehmend der Gefahr ausgesetzt sind, verdrängt zu werden, z.B. wegen zu hoher Mieten oder keinen vorhandenen Umzugsmöglichkeiten aufgrund mangelnden bezahlbaren Wohnraums vor Ort. Sofern diese Anwendungsvoraussetzungen gleichzeitig vorliegen, müssten auch nachteilige städtebauliche Folgen erwartbar sein, um einen Erlass zu empfehlen. Dies sei z.B. der Fall, wenn Menschen im größeren Umfang vertrieben werden würden und damit bspw. eine sozialräumliche Polarisierung mit ihren negativen Folgen befördert werden würde. Ein weiterer negativer Aspekt sei der Verlust an preisgünstigem Wohnraum, der an anderer Stelle neu geschaffen werden müsste. Liegen alle Anforderungen vor, könne eine Empfehlung ausgesprochen werden, eine soziale Erhaltungsverordnung zu erlassen. Anschließend stellt Frau Rehwinkel den Ablauf und die Kernergebnisse der Untersuchung anhand der Präsentation vor. Im Untersuchungsgebiet „Barmbek-Nord" gebe es ein Teilgebiet, welches im Verlauf der Untersuchung in Abstimmung mit der Auftraggeberin ausgenommen worden sei, aufgrund der Vielzahl des dort vorhandenen Neubaus, so dass das Anwendungskriterium Aufwertungspotenzial dort nicht nachgewiesen werden könne. In den untersuchten Gebieten gebe es u. a. eine durchschnittliche, im Untersuchungsgebiet „Barmbek-Nord", bis leicht überdurchschnittliche, in den beiden anderen Untersuchungsgebieten „Barmbek-Süd" und „Jarrestadt", Einkommensstruktur im Vergleich zum Hamburger Durchschnitt. Daneben würden jeweils Mieterhauhalte vorherrschend sein. Diese seien deutlich stärker von Verdrängung bedroht als Eigentümerhaushalte. Im Ergebnis bestünde ein Verdrängungspotenzial. Insbesondere einkommensschwächere Haushalte seien stärker bedroht. Das betreffe insbesondere Single-Haushalte von Senior:innen und Haushalte Alleinerziehender; aber auch junge Singlehaushalte. Ein Aufwertungspotenzial sei unter Betrachtung von Baualters-, Wohnungs- und Gebäudestrukturen sowie der Wohnungsausstattung und deren Wertigkeit - es liegt überwiegend eine „Basisausstattung" vor - ebenfalls gegeben. Im Untersuchungsgebiet „Jarrestadt" gebe es besonders wenig Neubau. Insgesamt würden in allen drei Untersuchungsgebieten kleine und kleinere Wohnungen dominieren, was zur aktuellen Nachfrage mit der Vielzahl an Singlehaushalten passe und auch in Hinblick auf die Nachfrage gemäß des demografischen Wandels von Bedeutung sei. Zudem könne in allen drei Untersuchungsgebieten ein Modernisierungsgeschehen beobachtet werden, was in der Regel zu teureren Wohnungen führe. Insgesamt liege in den Stadtteilen Barmbek-Nord und Süd eine dynamische Mietentwicklung vor, die sich hinsichtlich der Steigerung ungefähr auf dem Hamburger Niveau befinde. Im Stadtteil Barmbek-Süd seien hierbei die Mieten tendenziell teurer als im Stadtteil Barmbek-Nord und seien leicht stärker angestiegen als im Hamburger Durchschnitt. Ein Verdrängungsdruck liege vor, weil es u. a. einen signifikanten Zusammenhang zwischen Wohndauer und Einkommen gebe. Je kürzer die Wohndauer in den drei Untersuchungsgebieten, umso höher sei das Einkommen. Es läge eine moderate Verschiebung hinsichtlich der Bevölkerungs- und Altersstruktur, aber kein grundsätzlicher Wandel, vor. Bei der Befragung zu Umzugsgründen hätten je nach Untersuchungsgebiet minimal 17 % bis maximal 21 % der befragten Haushalte auch als Grund eine zu teure Wohnung genannt. Im Fazit lägen die drei Anwendungsvoraussetzungen also vor. Negative städtebauliche Folgen könnten ebenfalls befürchtet werden. Die hohe Zahl an kleinen Wohnungen bzw. der Wohnungstypenmix würde einkommensschwächeren Haushalten, wenn sie bereit sind, Abstriche bei der Wohnungsgröße zu machen, das Wohnen in den Untersuchungsgebieten erleichtern bzw. ermöglichen. Gleichzeitig bestünde die Gefahr, dass durch Wohnungszusammenlegungen dieser Wohnungsbestand abnimmt. Bei Verdrängung von Hauhalten in preisgünstigere Wohnlagen in Hamburg würde die soziale Polarisierung im Stadtgebiet verstärkt werden. Durch den Wegfall preisgünstigen Wohnraums müsste dieser an anderer Stelle neu geschaffen werden. Für die drei Untersuchungsgebiete könne, mit Ausnahme des genannten Teilgebiets im Untersuchungsgebiet „Barmbek-Nord", der Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung somit empfohlen werden.
Herr Göppert (DIE LINKE) fragt, wie festgestellt werden könne, wann eine Soziale Erhaltungsverordnung nicht mehr gebraucht werde und ob es Veränderungen in Bevölkerungszusammensetzung, Wohnungsstruktur usw. durch die Verzögerung durch das Normenkontrollverfahren gegeben habe.
Herr Kuisat antwortet, eine Soziale Erhaltungsverordnung gelte unbefristet, in Hamburg würden allerdings ca. alle fünf bis acht Jahre Zwischenkontrollen durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen dann nicht mehr vorliegen würde, erfolge eine Aufhebung.
Frau Rehwinkel ergänzt, dass eine Veränderung durch das Normenkontrollverfahren aufgrund des verhältnismäßig kurzen Zeitraums nicht beobachtet werden könne.
Herr Layer (Volt) fragt, wo das Gutachten zu finden sei.
Herr Kuisat antwortet, das Gutachten befinde sich derzeit in der Endredaktion und müsse noch durch die BSW abgenommen werden. Es seien zunächst die Ergebnisse vorgestellt worden. Das endgültige Gutachten sowie die Präsentation wolle man dem Ausschuss zeitnah zur Verfügung stellen.
Protokollnotiz:
Die Präsentation sowie der Bericht zur Sozialen Erhaltungsverordnung wurden als Anhänge zur Sitzung hochgeladen.
Frau Schmitt, Abteilung Stadterneuerung und Integrierte Stadtteilentwicklung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt stellt anhand einer Präsentation die Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für das RISE-Fördergebiet Dulsberg vor. Dulsberg sei aufgrund des hohen Anteils an denkmalgeschützter Bausubstanz ein besonderes Gebiet mit vielseitigen Nutzungsangeboten und einer durchmischten Bevölkerungsstruktur. Man arbeite mit Stadtteilbüro und Stadtteilrat in Dulsberg zusammen. Dulsberg sei 2009 in das RISE-Programm aufgenommen worden. Die Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des IEK sollte ursprünglich eine Bilanzierung werden, aber nun werde angestrebt, die Hauptförderphase bis 2028 zu verlängern. Inhalte der Zwischenbilanzierung seien u.a., ob Handlungsfelder aktuell sind, Handlungsfeldziele und gebietsbezogene Leitziele weiterhin passen und der bereits erzielte Fortschritt hierbei. Die Ergebnisse der Zwischenbilanzierung seien die Grundlage der Fortschreibung. Die Gebietsziele würden sich zum einen auf harte Fakten konzentrieren, also die Erhaltung von Städtebau, Freiräumen usw. Zum anderen auf weiche Faktoren, wie die Menschen, Nutzungsmöglichkeiten, o.ä. Die Leitziele seien teilweise erreicht. Zu den Haupthandlungsfeldern würden u.a. städtebauliche Strukturen, Wohnraum, öffentliche Strukturen, soziale Integration und seit 2022 auch Klimaschutz, -anpassung sowie grüne Infrastruktur gehören. Die Beteiligung sei ein Querschnittsthema. Die Zwischenbilanzierung werde für den Zeitraum seit 2022 gezogen und umfasse beispielsweise die Fertigstellung des Spielplatzes Weißenburger Straße sowie die Neugestaltung der Sportanlage an der Königshütter Straße und des Spielplatzes an der Oberschlesischen Straße. In den Haupthandlungsfeldern habe man bereits viel erreicht, einige Projekte würden sich aber noch in der Planung befinden. 48 Mio. Euro an Mitteln seien bereits eingesetzt worden, wovon 12,7 Mio. Euro davon RISE-Fördermittel seien und weitere Mittel sich u.a. aus von Fachbehörden zur Verfügung gestellten Mitteln, Mitteln der Bezirksversammlung oder dem Quartiersfond zusammensetzen würden. Für den Schulstandort Alter Teichweg werden durch die Schulbehörde rund 70 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Geplante bzw. in Umsetzung befindliche Projekte seien u.a. der Bau einer Sporthalle an der Vogesenstraße, eine Grünfläche am Augustenburger Ufer oder der Fußweg in der Oberschlesischen Straße. Für den durch das Gebiet führenden Grünzug sei für 2025 die Ertüchtigung vorgesehen, nachdem der Fachbereich Stadtgrün in diesem Jahr bereits die Planung erstellt und eine Beteiligungsaktion durchgeführt habe. Am Schulstandort Alter Teichweg bzw. dem Olympiastützpunkt, für welchen in erster Linie die Gebäudemanagement Hamburg GmbH zuständig sei, jedoch unter Beteiligung des Bezirksamtes, werde die Weiterentwicklung vorangetrieben. 2019 sei eine städtebauliche Studie erarbeitet worden, auf deren Basis nun die weiteren Planungen erfolgen würden. Für die Schule sei ein Neubau der Grundschule und Sanierungen des Schumacher-Gebäudes sowie von Nebengebäuden geplant. Am Olympiastützpunkt sei ebenfalls ein Neubau geplant. Für beides soll es ein gemeinsames Entrée geben. Von besonderem Interesse seien dabei insbesondere die öffentlich nutzbaren Freianlagen. Im nächsten Jahr werde voraussichtlich die öffentliche Beteiligung erfolgen. Als Beispiel für erfolgreich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen denkmalgeschützter Gebäude werden die Laubenganghäuser in der Mülhäuser Straße genannt. Um weiterhin solche Ergebnisse zu erzielen, gebe es über die Fortschreibung des IEK ein neues Projekt, bei dem exemplarische Gutachten und bauliche Erprobungen unterstützt, hierzu beraten und Fördermittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Herr Bulawa (GRÜNE) fragt, warum zwei der in der Präsentation aufgeführten Projekte verworfen worden seien.
Frau Schmitt antwortet, die Projekte seien zur Schaffung von Angeboten für interkulturelle Begegnungen bzw. Begegnungsräumen bestimmt gewesen. Mit dem Neubau der Grundschule Alter Teichweg werde aber ein Gebäudeteil für öffentliche Nutzungen entstehen, welches u.a. die Begegnungsräume bereitstellen werde. Das Projekt sei daher formal verworfen worden, die Angebote würden aber somit an anderer Stelle realisiert werden.
Der Ausschuss hat die Drucksache zur Kenntnis genommen und einstimmig an die Bezirksversammlung rückverwiesen.
Herr Boltres, Dezernent des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt kündigt an, dass in der nächsten Sitzung am 09. Januar 2025 Vertreter des Bündnisses für das Wohnen und die Staatsrätin der BSW für ein offenes Dialogformat erscheinen werden. Am 11. Dezember 2024 finde zudem in der Frohbotschaftskirche in Dulsberg eine Veranstaltung zu 15 Jahre RISE u.a. mit der Senatorin statt, zu der die Ausschussmitglieder herzlich eingeladen seien.