Soziale Erhaltungsverordnungen "Barmbek-Nord", "Barmbek-Süd" und "Jarrestadt" hier: Vorstellung Ergebnisse der Repräsentativuntersuchung
Letzte Beratung: 05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.2
Hintergrund
Hamburg setzt Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)ein, um in begehrten Wohngebieten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. In Hamburg-Nord waren zuletzt drei Soziale Erhaltungsverordnungen in Kraft.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Soziale Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd“ (alt) im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt. Das Urteil ist seit dem 18. Juli 2023 rechtskräftig.
Die Sozialen Erhaltungsverordnungen „Barmbek-Nord“ (alt) und „Jarrestadt“ (alt) wurden daraufhin mit Wirkung zum 2. Dezember 2023 aufgehoben, weil sie in formeller Hinsicht unter den gleichen Rechtsmängeln litten.
Da die Erfahrungen aus der Genehmigungspraxis des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der vergangenen Jahre hinreichende Indizien liefern, dass in den bisher erlassenen Gebieten weiterhin die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorliegen, wurden – wie in den Drucksachen 21-4721.1 und 21-4722.1 zur Aufhebung von „Barmbek-Nord“ (alt) und „Jarrestadt“ (alt) dargelegt – am 10. Oktober 2023 durch den Senat Aufstellungsbeschlüsse über die (neuen) Sozialen Erhaltungsverordnungen für die Gebiete „Barmbek-Nord“, „Barmbek-Süd“ und „Jarrestadt“ gefasst.
Nach der Schaffung der formalen Voraussetzungen hatdas Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB) in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), das Gutachterbüro ALP, Hamburg, mit der Durchführung einer „Repräsentativuntersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungsverordnung für die Gebiete Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und Jarrestadt“ beauftragt.
Inhalte / Ergebnis
Mittels einer repräsentativen Haushaltsbefragung im Untersuchungsgebiet sowie der Auswertung von Sekundärdaten wurden die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung untersucht. Im Ergebnis erkennen die Gutachter das kombinierte Vorhandensein von Verdrängungs- und Aufwertungspotenzial sowie einen vorhandenen Verdrängungsdruck in den untersuchten Quartieren Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und Jarrestadt. Weiterhin sind negative städtebauliche Folgen für das Untersuchungsgebiet zu befürchten, sollte es zukünftig zu Verdrängungsprozessen kommen.
Die Gutachter empfehlen den Erlass von drei Sozialen Erhaltungsverordnungen, für die sie auch konkrete Gebietsabgrenzungen vorschlagen.
Terminübersicht weitere Schritte
Nach positivem Votum des Stadtentwicklungsausschusses erarbeitet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Verordnungs- und Begründungstexte für die drei vorgeschlagenen Gebiete unter Beteiligung des Rechtsamtes. Anschließend ist die Genehmigungsprüfung durch die BSW vorgesehen und der Beschluss durch die Bezirksversammlung. Danach sind weitere formale Schritte seitens der BSW und der Justizbehörde erforderlich. Der Erlass der Verordnung durch die Bezirksamtsleitung wird für das 1. Quartal 2025 angestrebt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.