Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 14 - 1. Änderung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.02.2023 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans.“
Hintergrund:
(Textänderungsverfahren zum Erhalt von Gewerbeflächen im Bereich Sportallee)
Das Gewerbegebiet Sportallee, das nordwestlich vom Weg beim Jäger und südöstlich von der Alsterkrugchaussee verortet ist, gehört aufgrund seiner Lage im Umfeld des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel zum wichtigsten Gewerbestandort im Bezirk Hamburg-Nord und hat durch die bereits ansässigen flughafenaffinen Gewerbe- und Industriebetriebe eine gesamtstädtische Bedeutung. Es ist daher planerisches Ziel, in dem Gewerbestandort vorrangig Arbeitsstättenflächen für Handwerks- und Gewerbebetriebe im engeren Sinne (produzierendes und dienstleistendes Gewerbe), die auf einen Standort in Gewerbegebieten angewiesen sind, zu sichern. Dies entspricht den Zielsetzungen des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts für den Bezirk Hamburg-Nord für das Gewerbegebiet Sportallee, wonach die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gesichert und gestärkt werden sollen.
Der Gewerbestandort ist einem fortwährenden Umnutzungsdruck besonders durch Anträge für Hotelnutzungen ausgesetzt, die dort planungsrechtlich derzeit zulässig sind, aber nicht den oben genannten Zielen entsprechen.
Durch die Bebauungsplanänderungen sollten im Bereich der Gewerbe- und Industriegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzung geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben, aber auch von Vergnügungsstätten und Bordellen zu unterbinden. Damit sollen die als Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für das produzierende Gewerbe, beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleiben und vor einer Verdrängung geschützt werden. Aus den gleichen Gründen sollten desweiteren Büronutzungen, Lagerhäuser und –plätze, Anlagen für sportliche Zwecke / gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Festhallen teilweise eingeschränkt werden. Vorhandene Gebäude und deren Nutzungen genießen zudem Bestandsschutz.
Die Bebauungsplan-Textänderungsentwürfe (GB 10, GB 19, GB 14 und GB 26) wurden vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 14 Änderung keine Stellungnahme eingegangen.
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vor öffentlicher Auslegung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 06.09.2021 ist eine Stellungnahme des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. Der LIG fordert für die vom Ausschluss bestimmter Nutzungen betroffenen Betriebe keinen einfachen, sondern einen erweiterten Bestandsschutz, so dass der Eigentümer nicht nur das Recht hat, eine bauliche Anlage im gegenwärtigen Zustand zu erhalten, sondern darüber hinaus auch bauliche Änderungen oder Erweiterungen vornehmen darf, die auch baugenehmigungspflichtig sein können.
Da im Bebauungsplangebiet GB 14 Änderung keine vom Ausschluss der Nutzungen betroffenen Betriebe vorhanden sind, ist eine Änderung des Plan-Entwurfs nicht erforderlich.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
Die Planverfahren wurden durch die Aufstellungsbeschlüsse (GB 10:N 5/20, GB 19: N 6/20) eingeleitet.
03.09.2020: Einleitungsbeschluss im StekA
16.09.2020: Aufstellungsbeschluss
12.11.2020 – 04.12.2020: Grobabstimmung
15.12.2020 – 13.01.2021: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
29.04.2021 – 01.06.2021: Beteiligung der Fachbehörden und TöB und Verzicht auf AK I
06.09.2021: Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung an Fachbehörden und TöB
09.11.2022 Arbeitskreisgespräch mit ausgewählten Fachbehörden und TöB (LIG, BWS/LP, N/RA und SL 2)
21.02.2022 - 25.03.2022 Öffentliche Auslegung
19.04.2022 Information zum Verzicht auf die Durchführung eines Arbeitskreises II an die Fachbehörden und TöB
Mai 2022 Wiederholte Einwendung des LIG zum erweiterten Bestandschutz
Dezember 2022 Einigung der betroffenen Fachbehörden und TöB über weiteres Vorgehen
Januar 2023 Kenntnisnahme an Fachbehörden und TöB
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Übersichtskarten, Verordnungen, Begründungen (1 Gesamtdokument)