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Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 26 - 2. Änderung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses zur Einstellung des Verfahrens

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.02.2023
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.02.2023 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Einstellung des Verfahrens.“

 

 

Hintergrund:

(Textänderungsverfahren zum Erhalt von Gewerbeflächen im Bereich Sportallee)

Das Gewerbegebiet Sportallee, das nordwestlich vom Weg beim Jäger und südöstlich von der Alsterkrugchaussee verortet ist, gehört aufgrund seiner Lage im Umfeld des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel zum wichtigsten Gewerbestandort im Bezirk Hamburg-Nord und hat durch die bereits ansässigen flughafenaffinen Gewerbe- und Industriebetriebe eine gesamtstädtische Bedeutung. Es ist daher pla­nerisches Ziel, in dem Gewerbegebiet vorrangig Arbeitsstättenflächen für Handwerks- und Gewerbe­betriebe im engeren Sinne (produzierendes und dienstleistendes Gewerbe), die auf einen Standort in Gewerbegebieten angewiesen sind, zu sichern. Dies entspricht den Zielsetzungen des Gewerbeflä­chenentwicklungskonzepts für den Bezirk Hamburg-Nord für das Gewerbegebiet Sportallee, wonach die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gesichert und gestärkt werden sollen.

Das Gewerbegebiet ist einem fortwährenden Umnutzungsdruck besonders durch Anträge für Hotel­nutzungen ausgesetzt, die dort planungsrechtlich derzeit zulässig sind, aber nicht den oben genann­ten Zielen entsprechen.

 

 

Durch die Bebauungsplanänderungen sollten im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrecht­lichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von Beherbergungs­betrieben, aber auch von Vergnügungsstätten und Bordellen zu unterbinden. Damit sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für das produzierende Gewerbe, beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleiben und vor einer Verdrängung geschützt werden. Aus den gleichen Gründen sollten desweiteren Büronutzungen, Lagerhäuser und –plätze, Anlagen für sportliche Zwecke / gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Festhallen teilweise eingeschränkt werden.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

Das Planverfahren wurde durch die Aufstellungsbeschlüsse (N 7/20) eingeleitet.

 

03.09.2020: Einleitungsbeschluss im StekA

16.09.2020: Aufstellungsbeschluss

12.11.2020 – 04.12.2020: Grobabstimmung

15.12.2020 – 13.01.2021: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)

29.04.2021 – 01.06.2021: Beteiligung der Fachbehörden und TöB und Verzicht auf AK I

06.09.2021: Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung an Fachbehörden und TöB

09.11.2022 Arbeitskreisgespräch mit ausgewählten Fachbehörden und TöB (LIG, BWS/LP, N/RA  und SL 2)

21.02.2022 - 25.03.2022 Öffentliche Auslegung

19.04.2022  Information zum Verzicht auf die Durchführung eines Arbeits­kreises II an die Fachbehörden und TöB

Mai 2022 Wiederholte Einwendung des LIG zum erweiterten Bestandschutz

Dezember 2022 Einigung der betroffenen Fachbehörden und TöB über weiteres Vorgehen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 ist zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 26 Änderung keine Stellungnahme eingegangen.

Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vor Auslegung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 06.09.2021 ist eine Stellungnahme des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen.

Obwohl der LIG einer Auslegung der Textänderungspläne zugestimmt hat, hat er sich nach Auslegung gegen die Weiterführung der Textänderungspläne GB 10, 19 und 26 ausgesprochen.

 

Die Forderung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) nach einem erweiterten Bestandsschutz für das bereits vorhandene Hotel und die beiden Lagerhäuser im Bebauungsplangebiet Groß Borstel 26 konterkariert für ebendiese Nutzungen nicht nur das Planungsziel, sondern macht dies de facto unerreichbar. Eine derartige Regelung war im Rahmen der Abwägung nicht logisch herzuleiten. Die Forderung war mit den Planungszielen des Bezirks nicht vereinbar und wurde deshalb abgelehnt.

 

Durch Vermittlung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) haben sich der LIG, die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BVI) sowie das Amt für Stadt- und Landschaftsplanung auf Folgendes geeinigt:

 

Das Textänderungsverfahren Groß Borstel 26 soll nicht weitergeführt werden und die Einstellung des Verfahrens in die Wege geleitet werden.

 

In dem vergleichsweise kleinen Plangebiet ist keine der mit der Planänderung zu sichernden gewerblichen Nutzungen vorhanden.

 

 

 

 

Das Plangebiet Groß Borstel 26 besteht aus 16 gewerblichen Grundstücken auf denen folgende Nutzungen vertreten sind.

 

1 Einzelhandel Discounter (auf 3 zusammenhängenden Grundstücken)

2 Selfstorage Lagerhäuser (auf jeweils 3 zusammenhängenden Grundstücken)

1 Restaurant (auf zwei zusammenhängenden Grundstücken)

1 Hotel

1 Einzelhandel KFZ

3 Wohnhäuser ( auf drei verstreut liegenden Grundstücken)

 

   

 

Im 1. Änderungsverfahren wurden bereits Einzelhandelsbetriebe und Bordelle ausgeschlossen. Damit wurde erreicht, dass neben dem bereits ansässigen Discounter keine weiteren Einzelhandelsbetriebe dort angesiedelt werden konnten. Mit diesem 2. Änderungsverfahren sollten Beherbergungsstätten, Büro- und Lagerhäuser ausgeschlossen werden. Im Plangebiet sind noch 3 kleine Wohngrundstücke vorhanden auf denen nach Abgang der Wohnhäuser gewerbliche Nutzungen möglich wären.

Da von einer Rückholung der überwiegend in den letzten Jahren erst genehmigten Nutzungen nicht auszugehen ist und ein Planungsschaden vermieden werden soll, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Umsetzbarkeit der Planungsziele.

 

Es wird daher empfohlen, auf die Planänderung vollständig zu verzichten und das Planverfahren einzustellen.

 

Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

Anhänge

keine